Bachelor-Master: Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Juli 2021, 10:55 Uhr
Musik
Um an der Eignungsprüfung teilnehmen zu können, musst du dich an der Folkwang Universität für die Teilnahme bewerben. Die Bewerbungsfrist endet meist im Frühjahr oder Herbst. Den genauen Termin findest du auf der Webseite der Folkwang Universität. Wirst du im Bewerbungsverfahren für die Eignungsprüfung zugelassen, wird dir der genaue Termin deiner Eignungsprüfung mitgeteilt.
Aktuelle Informationen rund um Corona an der Folkwang findest du auf der Webseite der Folkwang Universität.
Musik kannst du als Kombinationsfach im Lehramt an der Folkwang Universität der Künste studieren. Möchtest du Musik studieren, musst du im Rahmen deiner Bewerbung deine fachlich musikalische Eignung für das Studium über eine Eignungsprüfung, bestehend aus mehreren Teilprüfungen, nachweisen. Für deine Bewerbung musst du eine Bewerbungsgebühr zahlen.
Mehr Informationen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen Lehramt Musik findest du auf den Informationsseiten der Folkwang. Die Folkwang stellt dir auch Probetests und Literatur zum Üben zur Verfügung.
Du musst vor Ort an der Eignungsprüfung teilnehmen und wirst schriftlich über das Ergebnis benachrichtigt. Eine bestandene Prüfung ist immer nur für das folgende Semester gültig, kann aber beliebig oft wiederholt werden. Bestandene Eignungsprüfungen anderer Hochschulen werden nicht anerkannt.
Bei Fragen kannst du dich an die Beratung der Folkwang wenden.
Kunst
Möchtest du zum Wintersemester mit dem Studium beginnen, musst du im vorangegangenen Sommersemester an der Prüfung (Mappenabgabe) teilnehmen. Die Mappenabgabe findet jährlich im Frühling statt. Die aktuellen Termine zur Bewerbung bzw. zum Mappenverfahren sowie weitere Unterlagen findest du auf den Seiten des Instituts für Kunst und Kunstwissenschaft unter Bewerbung/Eignungsprüfung.
Möchtest du Kunst als Kombinationsfach oder Einzelfach (nur GyGe) studieren, musst du deine praktische, künstlerische Eignung nachweisen. Hierzu bewirbst du dich mit einer Bewerbungsmappe mit 20-30 künstlerischen Arbeitsproben und einem Bewerbungsbogen am Institut für Kunst und Kunstwissenschaft. Ob du zugelassen wirst, hängt von deiner Mappe ab. Diese wird am Mappen-Sichtungstag von einer Aufnahmekommission beurteilt. Nach der Mappen-Durchsicht kann es vorkommen, dass das Prüfungsgremium mehr über dich erfahren möchte und dich zum Praxistag einlädt. Damit deine Eignung abschließend beurteilt werden kann, werden dir am Praxistag Aufgaben gestellt, die du innerhalb von ca. 5 Stunden bearbeiten musst.
Um die Prüfung sicher bestehen zu können, solltest du an den angebotenen Mappenberatungsterminen teilnehmen. Zu den Mappenberatungsterminen kannst du ohne Voranmeldung kommen. Es sind immer Gruppenbesprechungen, in denen anhand von mitgebrachten Beispielen über den Aufbau, den Umfang und die Gestaltung der Mappen von den Lehrenden der Kunstpraxis beraten wird. Bring also originale Arbeitsproben mit (nicht digital!).
Hast du die künstlerische Eignungsprüfung an der UDE bestanden, ist diese für zwei Jahre gültig. Prüfungen anderer Universitäten oder aus anderen Bundesländern oder dem Ausland werden nicht anerkannt. Für Quereinsteiger*innen und Hochschulwechsler*innen, z. B. wenn du ein (Teil-)Studium in Fächern wie etwa Design oder Architektur absolviert hast, wird eine gesonderte Eignungsprüfung jeweils im Januar angeboten. Auch wenn du an der UDE die Schulform wechselst und deine Prüfung vor mehr als 2 Jahren abgelegt hast, musst du die Eignungsprüfung nochmal neu ablegen.
Bei Fragen kannst du dich an die Studienfachberatung Kunst wenden. Informationen zu Terminen und Fristen bekommst du auch im Sekretariat des Institutes für Kunst und Kunstwissenschaft.
Sport
Die Eignungsprüfung für Sport findet jährlich, meist im Mai oder Juni, statt. Der genaue Termin wird jeweils im Januar auf der Webseite des Instituts für Sport- und Bewegungswissenschaft bekannt gegeben.
Möchtest du Sport als Kombinationsfach im Lehramt studieren, musst du deine sportliche Eignung nachweisen. Die Eignungsprüfung besteht aus Schwimmen, Leichtathletik, Turnen, Gymnastik/Tanz und einem Spiel. Die genauen Leistungsanforderungen für deine Schulform findest du, mit Fotos und Videos, auf der Webseite des Instituts. Die Prüfung findet an einem Tag statt und ist in Teilprüfungen unterteilt. Bitte denke an deinen Personalausweis, da du ihn vor jeder Teilprüfung vorzeigen musst. Bestehst du eine Teilprüfung nicht, wird die Eignungsprüfung als nicht bestanden abgebrochen.
Für die Teilnahme musst du dich kostenpflichtig anmelden. Für die Anmeldung brauchst du das Anmeldeformular, ein ärztliches Attest über deine Sporttauglichkeit (nicht älter als drei Monate) und den Einzahlungsbeleg über die Gebühr. Die Gebühr kann dir nach erfolgreicher Prüfung und anschließender Einschreibung erstattet werden.
Hast du die Eignungsprüfung bestanden, wirst du darüber schriftlich informiert. Die bestandene Prüfung ist drei Jahre gültig. Hast du nicht bestanden oder den Termin an der UDE verpasst, kannst du die Prüfung im Folgejahr wiederholen oder sie an einer anderen deutschen Universität ablegen und dir von der Fakultät anerkennen lassen. Für die Anerkennung darf die bestandene Eignungsprüfung der anderen Hochschule nicht älter als drei Jahre sein und muss die Anforderungen für deine Schulform erfüllen.
Die Termine der Sporteignungsprüfungen in Deutschland kannst du online einsehen, um im Falle des Nicht-Bestehens oder wenn du die Prüfung verpasst hast, einen Überblick zu bekommen, wo und wann die Prüfung noch möglich ist.
Die Fachschaft Sport bietet eine Vorbereitung auf die Eignungsprüfung an. Bei Fragen zur Eignungsprüfung kannst du dich an das Institut für Sport- und Bewegungswissenschaften wenden: sporteignungspruefung@uni-due.de.
Ersatz oder Anerkennung (Sport)
In einigen Fällen sieht die Ordnung für die Eignungsprüfungen für das Fach Sport die Anerkennung einer Alternative zur Eignungsprüfung vor.
- Hattest du in der Schule Sport als Leistungskurs gewählt und in den Teilnoten der Jahrgangsstufen 11 und 12 (8-jähriger Bildungsgang) bzw. 12 und 13 (9-jähriger Bildungsgang) sowie in der Abiturprüfung jeweils mindestens 10 Punkte erreicht, bist du von der Eignungsprüfung befreit und musst nur ein aktuelles ärztliches Attest über die Sporttauglichkeit vorlegen.
- Kannst du die Eignungsprüfung wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht wie vorgesehen absolvieren, kannst du auf Antrag an den Prüfungsausschuss die Prüfung in bedarfsgerecht abgewandelter Form machen. Dazu musst du den Antrag an den Prüfungsausschuss Sport bis spätestens 6 Wochen vor dem Tag der Durchführung stellen und ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
- Die Eignungsprüfung entfällt auch dann für dich, wenn du eine entsprechende Eignungsprüfung bereits an einer anderen deutschen Universität bestanden hast und diese nicht älter als drei Jahre ist und sie die Anforderungen für deine Schulform erfüllt.
- Ersatznachweise z. B. in Form des Deutschen Sportabzeichens oder des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens werden nicht anerkannt.
- Wenn du dich in ein höheres Fachsemester einschreibst, z. B. weil du die Hochschule gewechselt hast, wird keine Eignungsprüfung durchgeführt.
Notenverbesserung (Grundschule)
Wenn du dich für einen Studienplatz im Lehramt Grundschule bewirbst und als drittes Fach Kunst oder Musik gewählt und die Eignungsprüfung erfolgreich bestanden hast, kannst du am Vergabeverfahren für die Studienplätze in den Pflichtlernbereichen (Sprachliche Grundbildung und Mathematische Grundbildung) mit einer verbesserten Note (Verbesserung um 0,8) teilnehmen. Dazu beantwortest du die entsprechende Frage bei der Online-Bewerbung mit "Ja" und reichst deinen Zulassungsbescheid der Folkwang (Musik) oder den Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung in Kunst vor dem Ende der Bewerbungsfrist im Einschreibungswesen ein.
Diese Möglichkeit der Notenverbesserung gibt es NUR für die Grundschule!
Fremdsprachen
Möchtest du eine moderne Fremdsprache, also Englisch, Französisch, Spanisch oder Türkisch studieren, musst du ein bestimmtes Sprachniveau nachweisen bzw. an Sprachtests zu Studienbeginn teilnehmen. Mehr Informationen zu den sprachlichen Anforderungen findest du im Artikel Voraussetzungen. Dort findest du auch Angaben dazu, wann du ein Latinum, Hebraicum oder Graecum benötigst.
Ordnungen
- Ordnung zur Feststellung der studiengangspezifischen künstlerischen Eignung für das Studienfach Musik im Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption Grundschulen vom 29. November 2017 (Folkwang)
- Ordnung zur Feststellung der studiengangspezifischen künstlerischen Eignung für das Studienfach Musik im Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen vom 31. Januar 2018 (Folkwang)
- Ordnung zur Feststellung der studiengangspezifischen künstlerischen Eignung für das Studienfach Musik im Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen vom 31. Januar 2018 (Folkwang)
- Ordnung für den Nachweis der besonderen Eignung für das Fach Kunst in den Bachelorstudiengängen mit der Lehramtsoption Berufskolleg, Grundschule, Gymnasien/ Gesamtschulen sowie Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen vom 05. April 2011
- Ordnung für die Eignungsprüfung für das Fach Sport in den Bachelorstudiengängen mit der Lehramtsoption Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule, Gymnasium/ Gesamtschule sowie Berufskolleg an der Universität Duisburg-Essen vom 20. Juni 2011
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-10-01