Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=Der | {{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/de/organisation/hochschulrat.php Hochschulrat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Senat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe] der Universität. Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium, dessen Mitglieder zur Hälfte keine Angehörigen der Universität sind.}} | ||
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschul­entwicklungs­plan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem: | Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschul­entwicklungs­plan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem: |
Version vom 22. Juli 2021, 14:06 Uhr
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:
- strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule,
- Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte Geschäftsfeld sowie
- Aufnahme von Impulsen aus Wirtschaft und Gesellschaft und Vermittlung von Beratungswissen für die Entscheidungen der Hochschulleitung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2022-01-15