Bachelor-Master: Freiversuch: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text= | {{Teaser|Text=In einigen Fächern gibt es die Regelung des Freiversuchs. Hast du eine Prüfung erstmals fristgerecht abgelegt, aber nicht bestanden, gilt das als Freiversuch. Ob es die Freiversuchsregelung in deinem Fach bzw. deinen Fächern gibt, kannst du in den entsprechenden Fachprüfungsordnungen nachlesen. Bei Fragen wendest du dich am besten an deine [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]]. | ||
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Version vom 19. August 2021, 15:32 Uhr
Eine Modulprüfung kann laut Gemeinsamer Prüfungsordnung insgesamt drei Mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung also beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du sie noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird jedoch durch einige Fachprüfungsordnungen aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sogenannten Freiversuch darstellt.
Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder eines anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt. Dazu zählt auch das Fehlen bei Prüfungen ohne gültiges Attest.
Unabhängig davon gilt während der Corona-Pandemie die Freiversuchsregelung für Prüfungen laut Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (CEHVO). Informationen dazu findest du im Wiki-Artikel Corona-Freiversuchsregelung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-10-10