Akkreditierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Akkreditierung]] von Studiengängen, die sog. '''Programmakkreditierung''', erfolgt durch [[Akkreditierungsagenturen]], die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz <BLANK Akkreditierungsrat>http://www.akkreditierungsrat.de/</BLANK>) akkreditiert worden sind. Die Akkreditierung stellt fest, ob das Studienangebot bestimmten Mindeststandards entspricht - man könnte sagen, es handelt sich um eine Art TÜV für Studiengänge.
Die [[Akkreditierung]] von Studiengängen, die sog. '''Programmakkreditierung''', erfolgt durch [[Akkreditierungsagenturen]], die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz <BLANK Akkreditierungsrat>http://www.akkreditierungsrat.de/</BLANK>) akkreditiert worden sind. Die Akkreditierung stellt fest, ob das Studienangebot bestimmten Mindeststandards entspricht - man könnte sagen, es handelt sich um eine Art TÜV für Studiengänge.


2. Akkreditierung von Qualitätssicherungssystemen: '''Systemakkreditierung'''
2. Akkreditierung von Qualitätssicherungssystemen: '''Systemakkreditierung'''


Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des <BLANK text="Akkreditierungsrates">http://www.akkreditierungsrat.de/index.php?id=9&L=0</BLANK>.  
Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule.  
 
 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des <BLANK text="Akkreditierungsrates">http://www.akkreditierungsrat.de/index.php?id=9&L=0</BLANK>.  


3. Folgende sechs '''Akkreditierungsagenturen''' sind berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben:  
3. Folgende sechs '''Akkreditierungsagenturen''' sind berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben:  

Version vom 24. Juni 2008, 12:54 Uhr

Akkreditierung

1. Die Akkreditierung von Studiengängen, die sog. Programmakkreditierung, erfolgt durch Akkreditierungsagenturen, die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz http://www.akkreditierungsrat.de/ ) akkreditiert worden sind. Die Akkreditierung stellt fest, ob das Studienangebot bestimmten Mindeststandards entspricht - man könnte sagen, es handelt sich um eine Art TÜV für Studiengänge.


2. Akkreditierung von Qualitätssicherungssystemen: Systemakkreditierung

Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des Akkreditierungsrates .

3. Folgende sechs Akkreditierungsagenturen sind berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben:

Fachagenturen:

http://www.ahpgs.de  

http://www.asiin.de/deutsch/newdesign/index_ex5.html 

http://www.fibaa.org/  

Fachübergreifende Agenturen:

http://www.acquin.org  

http://www.aqas.de/ 

http://www.zeva.uni-hannover.de  


Information des Dezernates 2: <BLANK text="Akkreditierung und Reakkreditierung, sowie Beschreibung der Verfahren">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/dez2_leitf_2_studieng_akkreditierung.pdf</BALNK>