Mathematik: Unterschied zwischen den Versionen
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in einem erweiterten 8-stündigen Modul besteht aus dem benoteten Übungsschein und dem | *(3) Im Fachpraktikum: In dem LN wird die erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungsseminar und den Praxisstudien sowie die erfolgreiche Dokumentation bestätigt. | ||
Seminarschein. | |||
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Übungsscheinen. | Bei der Zulassung zur letzen Teilprüfung im Unterrichtsfach Mathematik im Rahmen der Ersten Staatsprüfung ist nachzuweisen, dass alle Anforderungen des Hauptstudiums in diesem Fach erfüllt wurden. Dazu werden die Studiennachweise in einer Zeugnisbeilage erfasst. Diese dient zur Vorlage beim Prüfungsamt. | ||
*(3) Im Fachpraktikum: In dem LN wird die erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungsseminar | |||
und den Praxisstudien sowie die erfolgreiche Dokumentation bestätigt. | ====III. Erste Staatsprüfung==== | ||
*(1) Es sind zwei Prüfungen in der Fachwissenschaft und eine Prüfung in der Fachdidaktik des Unterrichtsfaches Mathematik abzulegen. Mindestens eine der drei Prüfungen muss eine schriftliche und mindestens eine muss eine mündliche sein. Der Zeitrahmen für eine | |||
schriftliche Prüfung beträgt 4 Stunden, eine mündliche Prüfung dauert etwa 45 Minuten. | |||
*(2) Eine Prüfung erfolgt jeweils über den Inhalt eines Moduls. Das Prüfungsamt spricht die Zulassung zu den einzelnen Prüfungen dann aus, wenn folgende Leistungsnachweise des Hauptstudiums erbracht worden sind: der Leistungsnachweis in Erziehungswissenschaft, die Leistungsnachweise in den Fachdidaktiken der beiden Fächer und zwei Leistungsnachweise in der Fachwissenschaft Mathematik. | |||
*(3) Wird im Unterrichtsfach Mathematik die schriftliche Hausarbeit angefertigt, so kann das Thema ein fachwissenschaftliches oder ein fachdidaktisches sein. Dementsprechend ist ein ist ein Leistungsnachweis entweder in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik Voraussetzung für die Zulassung. | |||
*(4) Bei der Zulassung zur letzten Prüfung im Unterrichtsfach Mathematik ist nachzuweisen, dass alle Anforderungen des Hauptstudiums im Unterrichtsfach Mathematik erfüllt wurden (s.o.) | |||
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Version vom 24. Juni 2008, 20:24 Uhr
Fachbereich Mathematik
Am Fachbereich Mathematik der Universität Duisburg-Essen können Sie einen Bachelor (6 Semester) und darauf aufbauend einen Master (4 Semester) in Mathematik erwerben. Wir bieten ebenfalls das Studium der Mathematik mit dem Ziel Lehramt für Grund-, Haupt- und Realschulen oder mit dem Ziel Lehramt für Gymnasium und Gesamtschule bzw. Berufskolleg an.
Der Fachbereich Mathematik belegt im DFG-Förderranking einen Platz unter den besten 10 Mathematik-Fachbereichen in Deutschland.
Präsenz des Studiengangs Mathematik
Fachbereich: http://www.uni-duisburg-essen.de/mathematik/
Fachschaft Essen: http://enterprise.mathematik.uni-essen.de/
Fachschaft Duisburg: http://www.uni-due.de/fs-mathematik/Aktuelles.shtml
Plattform:
Aufbau des Studiums
Grundstudium Gymnasium und Gesamtschule
Modul | Veranstaltung | Studienleistung |
---|---|---|
1. Semester: Modul Analysis I & Modul Lineare Algebra I |
Vorlesung Übungen Global-Übungen |
Leistungsnachweis (benoteter Schein) in mindestens einer der Veranstaltungen |
2. Semester: Modul Analysis II / Modul Lineare Algebra II |
Vorlesung Übungen Global-Übungen |
Leistungsnachweis (benoteter Schein) in mindestens einer der Veranstaltungen |
3. Semester: Modul Stochastik & Modul Lehren als Beruf - Einführung in die Mathematikdidaktik |
Vorlesung Übung Global-Übungen Seminar |
Leistungsnachweis (benoteter Schein) benoteter Schein |
4. Semester: Proseminar zu einem der Gebiete Analysis, Lineare Algebra, Stochastik) (ggf. kann bereits mit Veranstaltungen des Hauptstudiums begonnen werden |
Proseminar |
Schein |
Zwischenprüfung
Die Prüfung erfolgt studienbegleitend und sollte in der Regel zu Beginn des 5. Semesters abgeschlossen sein.
Bestandteile
- Mündliche Prüfung zur Analysis (30 Min)
- Mündliche Prüfung zur Linearen Algebra (30 Min)
- Leistungsnachweis zum Modul Stochastik
- Schein zur Vorlesung „Einführung in die Mathematikdidaktik“
- Proseminarschein
Die Noten dieser Teilprüfungen werden auf dem Zwischenprüfungszeugnis einzeln aufgeführt.
Hauptstudium Gymnasium und Gesamtschule
Modul | Veranstaltung | Studienleistung |
---|---|---|
Fachwissenschaftliches Modul 1 |
Vorlesung Übung |
Teilnahmeschein |
Fachwissenschaftliches Modul 2 |
Vorlesung Übung |
Teilnahmeschein |
Fachwissenschaftliches Modul 3 |
Vorlesung Übung |
Teilnahmeschein |
Fachwissenschaftliches Modul 4 |
Vorlesung Übung Seminar |
Teilnahmeschein |
Fachdidaktisches Modul |
Vorlesung Übung Vorlesung Übung |
Teilnahmeschein |
Fachpraktikum |
Praktikum, Seminar Praxisvorbereitung | Teilnahmeschein, 80 Stunden, Schulpraxis und Praxisbegleitung |
Anforderungen
Das Studium eines jeden Moduls ist mindestens durch einen Teilnahmeschein nachzuweisen. Es sind Leistungsnachweise (LN) in folgenden Modulen zu erbringen:
- (1) In drei fachwissenschaftlichen Modulen, darunter dem erweiterten von 8 SWS. Ein LN in einem 6-stündigen Modul besteht aus dem entsprechenden benoteten Übungsschein; ein LN in einem erweiterten 8-stündigen Modul besteht aus dem benoteten Übungsschein und dem Seminarschein.
- (2) In dem fachdidaktischen Modul: Dieser LN besteht in der Regel aus zwei benoteten Übungsscheinen.
- (3) Im Fachpraktikum: In dem LN wird die erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungsseminar und den Praxisstudien sowie die erfolgreiche Dokumentation bestätigt.
Nachweis des ordnungsgemäßen Hauptstudiums
Bei der Zulassung zur letzen Teilprüfung im Unterrichtsfach Mathematik im Rahmen der Ersten Staatsprüfung ist nachzuweisen, dass alle Anforderungen des Hauptstudiums in diesem Fach erfüllt wurden. Dazu werden die Studiennachweise in einer Zeugnisbeilage erfasst. Diese dient zur Vorlage beim Prüfungsamt.
III. Erste Staatsprüfung
- (1) Es sind zwei Prüfungen in der Fachwissenschaft und eine Prüfung in der Fachdidaktik des Unterrichtsfaches Mathematik abzulegen. Mindestens eine der drei Prüfungen muss eine schriftliche und mindestens eine muss eine mündliche sein. Der Zeitrahmen für eine
schriftliche Prüfung beträgt 4 Stunden, eine mündliche Prüfung dauert etwa 45 Minuten.
- (2) Eine Prüfung erfolgt jeweils über den Inhalt eines Moduls. Das Prüfungsamt spricht die Zulassung zu den einzelnen Prüfungen dann aus, wenn folgende Leistungsnachweise des Hauptstudiums erbracht worden sind: der Leistungsnachweis in Erziehungswissenschaft, die Leistungsnachweise in den Fachdidaktiken der beiden Fächer und zwei Leistungsnachweise in der Fachwissenschaft Mathematik.
- (3) Wird im Unterrichtsfach Mathematik die schriftliche Hausarbeit angefertigt, so kann das Thema ein fachwissenschaftliches oder ein fachdidaktisches sein. Dementsprechend ist ein ist ein Leistungsnachweis entweder in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik Voraussetzung für die Zulassung.
- (4) Bei der Zulassung zur letzten Prüfung im Unterrichtsfach Mathematik ist nachzuweisen, dass alle Anforderungen des Hauptstudiums im Unterrichtsfach Mathematik erfüllt wurden (s.o.)