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Im Datenschutzrecht ist das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt das grundlegende Prinzip bezüglich der Nutzung personenbezogener Daten. | |||
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Personenbezogene Daten sind alle Daten, die eine Person beschreiben und direkt (identifizierte Person) oder indirekt (identifizierbare Person) auf diese bezogen werden können. | |||
Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. | |||
Im Jahr 2017 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind, da es (abstrakt) möglich sei, den Inhaber des Internetanschlusses zu ermitteln und somit den Rückschluss auf eine konkrete Person herzustellen. | |||
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* Name, Geburtsdatum, Alter, Familienstand | |||
* Anschrift, Telefon-/Handynummer, E-Mail-Adresse | |||
* Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer/ Steuer-ID | |||
* Matrikelnummer, Prüfungsergebnisse/ Noten | |||
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* Werturteile, Bewertungen und Meinungsäußerungen | |||
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* die rassische und ethnische Herkunft | |||
* politische Meinungen | |||
* religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen | |||
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* genetische Daten | |||
* biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person | |||
* Gesundheitsdaten | |||
* Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person | |||
===kleine Historie=== | ===kleine Historie=== | ||
Am 13. Oktober 1970 trat mit dem hessischen Datenschutzgesetz das weltweit erste Datenschutzgesetz in Kraft. | |||
==Meine personenbezogenen Daten== | ==Meine personenbezogenen Daten== | ||
==personenbezogene Daten anderer== | ==personenbezogene Daten anderer== | ||
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Version vom 23. Juni 2022, 11:37 Uhr
Allgemeines
Der Datenschutz hilft dabei das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen zu können, denn er regelt den Schutz personenbezogener Daten.
EU-DSGVO
Die EU-DSGVO regelt und vereinheitlicht, wie mit personenbezogenen Daten innerhalb der EU umgegangen werden darf. Sie definiert die Grundprinzipien des Datenschutzes.
Grundprinzipien des Datenschutzes
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist ein Rechtsprinzip, nach dem eine bestimmte Sache grundsätzlich verboten ist, sofern nicht ausdrücklich eine Erlaubnis erteilt wird. Im Datenschutzrecht ist das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt das grundlegende Prinzip bezüglich der Nutzung personenbezogener Daten. Eine Erlaubnis kann durch Einwilligung erfolgen oder durch rechtliche Vorgaben wie Gesetze.
personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die eine Person beschreiben und direkt (identifizierte Person) oder indirekt (identifizierbare Person) auf diese bezogen werden können. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. Im Jahr 2017 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind, da es (abstrakt) möglich sei, den Inhaber des Internetanschlusses zu ermitteln und somit den Rückschluss auf eine konkrete Person herzustellen. Beispiele für personenbezogene Daten:
- Name, Geburtsdatum, Alter, Familienstand
- Anschrift, Telefon-/Handynummer, E-Mail-Adresse
- Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer/ Steuer-ID
- Matrikelnummer, Prüfungsergebnisse/ Noten
- Bildungsstand, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Werturteile, Bewertungen und Meinungsäußerungen
- Fotos, Video- und Tonbandaufnahmen, Röntgenbilder
besonders schützenswerte personenbezogene Daten
- die rassische und ethnische Herkunft
- politische Meinungen
- religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- genetische Daten
- biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person
- Gesundheitsdaten
- Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person
kleine Historie
Am 13. Oktober 1970 trat mit dem hessischen Datenschutzgesetz das weltweit erste Datenschutzgesetz in Kraft.
Meine personenbezogenen Daten
personenbezogene Daten anderer
Dieser Artikel ist gültig bis 2022-05-11