Zweithörerschaft: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Gianna (Diskussion | Beiträge) K (Gültigkeit hochgesetzt) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
===Du möchtest an der UDE nur einige Lehrveranstaltungen deines Studiengangs belegen=== | ===Du möchtest an der UDE nur einige Lehrveranstaltungen deines Studiengangs belegen=== | ||
Du studierst an einer anderen Hochschule und möchtest an der UDE einige Lehrveranstaltungen deines Studiengangs belegen, dann kannst du eine kleine Zweithörerschaft beantragen, die dich zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen berechtigt. Wähle dazu die entsprechenden Veranstaltungen anhand des [[Vorlesungsverzeichnis|Vorlesungsverzeichnisses]] aus, trage diese in den [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/zweithoererantrag.pdf Antrag auf Zulassung zur | Du studierst an einer anderen Hochschule und möchtest an der UDE einige Lehrveranstaltungen deines Studiengangs belegen, dann kannst du eine kleine Zweithörerschaft beantragen, die dich zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen berechtigt. Wähle dazu die entsprechenden Veranstaltungen anhand des [[Vorlesungsverzeichnis|Vorlesungsverzeichnisses]] aus, trage diese in den [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/zweithoererantrag.pdf Antrag auf Zulassung zur kleinen Zweithörerschaft] ein und lege den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Immatrikulations­bescheinigung deiner Ersthochschule beim [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/ Einschreibungswesen] vor. | ||
Die Zulassung ist möglich, sofern keine [[Zulassungsbeschränkung]]en von der entsprechenden [[Fakultät]] beschlossen wurden und gilt immer für ein [[Semester]]. Für die kleine Zweithörerschaft ist ein Semesterbeitrag zu entrichten. Die Höhe der Gebühr sowie die Kontoverbindung findest du auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/nebenhoerer.shtml Webseite des Einschreibungswesens]. | Die Zulassung ist möglich, sofern keine [[Zulassungsbeschränkung]]en von der entsprechenden [[Fakultät]] beschlossen wurden und gilt immer für ein [[Semester]]. Für die kleine Zweithörerschaft ist ein Semesterbeitrag zu entrichten. Die Höhe der Gebühr sowie die Kontoverbindung findest du auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/nebenhoerer.shtml Webseite des Einschreibungswesens]. | ||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
===Du möchtest an der UDE einen zusätzlichen Studiengang belegen=== | ===Du möchtest an der UDE einen zusätzlichen Studiengang belegen=== | ||
Bist du bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben, möchtest aber an der UDE einen anderen, zusätzlichen Studiengang studieren, stellst du einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/einschreibungsantrag.pdf Antrag auf Einschreibung] an der UDE. Bitte beachte, dass du maximal einen [[Bachelor-Master:Zulassungsbeschränkt|zulassungsbeschränkten]] Studiengang studieren kannst. Der zusätzliche Studiengang muss [[zulassungsfrei]] sein. Die [[Einschreibung]] erfolgt innerhalb der festgesetzten [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/einschreibungsfristen.php Termine]. Bist du für die große Zweithörerschaft zugelassen, meldest du dich zu jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist unter Vorlage deiner | Bist du bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben, möchtest aber an der UDE einen anderen, zusätzlichen Studiengang studieren, stellst du einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/einschreibungsantrag.pdf Antrag auf Einschreibung] an der UDE. Bitte beachte, dass du maximal einen [[Bachelor-Master:Zulassungsbeschränkt|zulassungsbeschränkten]] Studiengang studieren kannst. Der zusätzliche Studiengang muss [[zulassungsfrei]] sein. Die [[Einschreibung]] erfolgt innerhalb der festgesetzten [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/einschreibungsfristen.php Termine]. Bist du für die große Zweithörerschaft zugelassen, meldest du dich zu jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist unter Vorlage deiner Immatrikulations­bescheinigung der Ersthochschule zurück. | ||
{{Gültigkeit|Datum=2022- | {{Gültigkeit|Datum=2022-09-26|KOMMENTAR=verlinkte PDF-Dateinen überprüfen}} | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie:Definitionen]] | [[Kategorie:Definitionen]] |
Version vom 4. Juli 2022, 07:43 Uhr
Du möchtest an der UDE nur einige Lehrveranstaltungen deines Studiengangs belegen
Du studierst an einer anderen Hochschule und möchtest an der UDE einige Lehrveranstaltungen deines Studiengangs belegen, dann kannst du eine kleine Zweithörerschaft beantragen, die dich zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen berechtigt. Wähle dazu die entsprechenden Veranstaltungen anhand des Vorlesungsverzeichnisses aus, trage diese in den Antrag auf Zulassung zur kleinen Zweithörerschaft ein und lege den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung deiner Ersthochschule beim Einschreibungswesen vor.
Die Zulassung ist möglich, sofern keine Zulassungsbeschränkungen von der entsprechenden Fakultät beschlossen wurden und gilt immer für ein Semester. Für die kleine Zweithörerschaft ist ein Semesterbeitrag zu entrichten. Die Höhe der Gebühr sowie die Kontoverbindung findest du auf der Webseite des Einschreibungswesens.
Nimmst du an der Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr) teil, stellst du einfach einen Antrag auf Zulassung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen im Rahmen der UAR und auch die Gebühr entfällt. Weitere Informationen dazu findest du in unserem Wiki-Artikel.
Du möchtest an der UDE einen zusätzlichen Studiengang belegen
Bist du bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben, möchtest aber an der UDE einen anderen, zusätzlichen Studiengang studieren, stellst du einen Antrag auf Einschreibung an der UDE. Bitte beachte, dass du maximal einen zulassungsbeschränkten Studiengang studieren kannst. Der zusätzliche Studiengang muss zulassungsfrei sein. Die Einschreibung erfolgt innerhalb der festgesetzten Termine. Bist du für die große Zweithörerschaft zugelassen, meldest du dich zu jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist unter Vorlage deiner Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule zurück.
Dieser Artikel ist gültig bis 2022-09-26