Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/de/organisation/hochschulrat.php Hochschulrat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Senat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe] der Universität. Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium, dessen Mitglieder zur Hälfte keine Angehörigen der Universität sind.}}
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Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschul­entwicklungs­plan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:
Die Aufgaben des Hochschulrats sind im Hochschulgesetz festgelegt. Zu seinen Aufgaben gehört beispielsweise die Wahl der Mitglieder des Rektorats oder die Beratung bei Fragen der Profilbildung.
*strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule,
*Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte Geschäftsfeld sowie
*Aufnahme von Impulsen aus Wirtschaft und Gesellschaft und Vermittlung von Beratungs­wissen für die Entscheidungen der Hochschul­leitung.


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Version vom 3. August 2022, 13:30 Uhr

Der Hochschulrat ist neben dem Rektorat und dem Senat eines der zentralen Organe der Universität. Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium, dessen Mitglieder zur Hälfte keine Angehörigen der Universität sind.

Die Aufgaben des Hochschulrats sind im Hochschulgesetz festgelegt. Zu seinen Aufgaben gehört beispielsweise die Wahl der Mitglieder des Rektorats oder die Beratung bei Fragen der Profilbildung.

Dieser Artikel ist gültig bis 2022-10-15