Beurlaubung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Gianna (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]] | [[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]] | ||
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]] | [[Kategorie:Dokumente/Formulare]] | ||
{{Gültigkeit|Datum= | {{Gültigkeit|Datum=2023-03-13}} |
Version vom 5. September 2022, 12:28 Uhr
Eine Beurlaubung musst du innerhalb der Rückmeldefrist im Einschreibungswesen beantragen. Aktuelle Rückmeldungs- und Beurlaubungsfristen findest du auf der Seite des Einschreibungswesens. Den Antrag findest du beim Einschreibungswesen. Eine Rückmeldung kannst du bis Vorlesungsbeginn noch in eine Beurlaubung ändern und eine bestehende Beurlaubung bis Vorlesungsende in eine Rückmeldung, indem du den kompletten Semesterbeitrag zahlst. Während des 1. Fachsemesters kannst du dich nicht beurlauben lassen.
Während eines Urlaubssemesters hast du weiterhin Studierendenstatus, aber
- du kannst keine Prüfungen ablegen, es sei denn du bist wegen Kindererziehung oder Pflege Angehöriger beurlaubt.
- dein Semesterticket ist während eines Urlaubssemesters nicht gültig.
Hast du Fragen zur Beurlaubung, schau in die FAQ zur Beurlaubung oder lass dich vom Einschreibungswesen beraten. Dieser Artikel ist gültig bis 2023-03-13