Semesterbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=Studiengebühren im eigentlichen Sinne gibt es an der Universität Duisburg-Essen seit dem Wintersemester 2011/12 nicht mehr. Studierende müssen aber weiterhin jedes Semester den Semesterbeitrag bezahlen. Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Fach­hoch­schule oder Uni­versität.}} | {{Teaser|Text=Studiengebühren im eigentlichen Sinne gibt es an der Universität Duisburg-Essen (UDE) seit dem Wintersemester 2011/12 nicht mehr. Studierende müssen aber weiterhin jedes Semester den Semesterbeitrag bezahlen. Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Fach­hoch­schule oder Uni­versität.}} | ||
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Auf der [https://www.uni-due.de/faq-studium/semesterbeitrag.php UDE-Webseite] findest du ein FAQ zum Semesterbeitrag. | Auf der [https://www.uni-due.de/faq-studium/semesterbeitrag.php UDE-Webseite] findest du ein FAQ zum Semesterbeitrag. | ||
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Version vom 16. Mai 2023, 12:25 Uhr
Zusammensetzung
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Mobilitätsbeitrag, dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk und dem Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss. Die genaue Zusammensetzung kannst du auf der Webseite des Einschreibungswesens nachlesen.
Online Rückmeldung
Informationen zur Online Rückmeldung können auf der Informationsseite des Studierendensekretariats zur Rückmeldung eingesehen werden.
Übernahme des Mobilitätsbeitrags
Befindest du dich vorübergehend in einer finanziellen Notlage, so kann der Mobilitätsbeitrag durch einen Härtefallantrag zurückerstattet oder auch übernommen werden. Über den Antrag entscheidet ein Härtefallausschuss. Weitere Bedingungen zu Formalitäten, Voraussetzungen und Beratungszeiten findest du auf der AStA Webseite.
FAQ
Auf der UDE-Webseite findest du ein FAQ zum Semesterbeitrag.
Dieser Artikel ist gültig bis 2023-12-04