Praktikumsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs-_und_Orientierungspraktikum|Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP)]] und des [[Berufsfeldpraktikum]]s für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen und | {{Teaser|Text=Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs-_und_Orientierungspraktikum|Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP)]] und des [[Berufsfeldpraktikum]]s für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Berufskollegs und und sonderpädagogische Förderung an der Universität Duisburg-Essen. So darfst du zum Beispiel das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst besucht hast, oder kannst dein Berufsfeldpraktikum auch im Ausland absolvieren. | ||
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Version vom 16. Mai 2023, 15:15 Uhr
Alle Ordnungen findest du im Downloadbereich der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2023-10-30