Gymnasium (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. November 2023, 15:27 Uhr
In NRW kann der Besuch des Gymnasiums acht oder neun Jahre dauern. Durch das 13. Schulrechtsänderungsgesetz wurde das neunjährige Gymnasium ab dem 01. August 2019 zum Regelfall. Gleichzeitig erhielten die Schulen aber die einmalige Option, das achtjährige Gymnasium zu behalten. Weitere Informationen zur Weiterentwicklung des Gymnasiums findest du auf der Seite des Bildungsportals NRW.
G9-Ausprägung
Im neunjährigen Bildungsgang dauert die Sekundarstufe I sechs Jahre, also von der 5. bis zur 10. Klasse. Am Ende der 10. Klasse können Schüler*innen den mittleren Schulabschluss erwerben und sind mit der Versetzung berechtigt, die Einführungsstufe der gymnasialen Oberstufe oder der Bildungsgänge des Berufskollegs zu besuchen. Besonders gute Schüler*innen können direkt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe wechseln. Am Ende der Qualifikationsphase können sie das Abitur machen.
G8-Ausprägung
Im achtjährigen Bildungsgang dauert die Sekundarstufe I fünf Jahre, also von der 5. bis zur 9. Klasse. Sie gliedert sich in die Erprobungs- und Mittelstufe. Am Ende der Klasse neun erwerben die Schüler*innen mit der Versetzung das Recht, die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder die Bildungsgänge des Berufskollegs zu besuchen. Am Ende der Einführungsphase erwerben sie den mittleren Schulabschluss und können anschließend die Qualifikationsstufe der Oberstufe besuchen und das Abitur machen. Dieser Artikel ist gültig bis 2024-11-18