Bachelor-Master: Fachpraktische Tätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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===Nachweis und Anrechnung===  
===Nachweis und Anrechnung===  
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deiner Praktikumsbescheinigung oder deinem Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie deine aktuelle Studienbescheinigung beim [[Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA)]], konkret bei der Dienststelle Essen ein:
Die Antragstellung für den Vordruck und die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit erfolgt über [mailto:bk-fachpraxis@laquila.nrw.de bk-fachpraxis@laquila.nrw.de]
 
* Campus Essen, Gebäude V15, 2. Etage, Raum G29


Für den Vor-Ort-Besuch empfehlen wir dir eine vorherige Terminabsprache per E-Mail:
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, schickst du das formlose Antragsformular, dein Ausbildungszeugnis, den Praktikumsnachweis und die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beim [[Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA)]] auf elektronischem Weg an:


* [mailto:bk-fachpraxis@laquila.nrw.de bk-fachpraxis@laquila.nrw.de]
* [mailto:bk-fachpraxis@laquila.nrw.de bk-fachpraxis@laquila.nrw.de]
Die Antragstellung für den Vordruck und die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit erfolgt über [mailto:bk-fachpraxis@laquila.nrw.de bk-fachpraxis@laquila.nrw.de]


Weitere Informationen und Ansprechpartner bei Fragen findest du auf der [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Webseite des Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung].
Weitere Informationen und Ansprechpartner bei Fragen findest du auf der [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Webseite des Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung].
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[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Praktikum]]
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{{Gültigkeit|DATUM=2024-02-01|KOMMENTAR=existiert die Dienststelle am Campus Essen noch?}}
{{Gültigkeit|DATUM=2024-02-01|KOMMENTAR=}}

Version vom 1. Februar 2024, 15:04 Uhr

Umfang und Zeitpunkt

Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine Fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der Master­arbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der Gemeinsamen Prüfungsordnung.

Nachweis und Anrechnung

Die Antragstellung für den Vordruck und die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit erfolgt über bk-fachpraxis@laquila.nrw.de

Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, schickst du das formlose Antragsformular, dein Ausbildungszeugnis, den Praktikumsnachweis und die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beim Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) auf elektronischem Weg an:

Weitere Informationen und Ansprechpartner bei Fragen findest du auf der Webseite des Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung. Dieser Artikel ist gültig bis 2024-02-01