Bachelor-Master: Fachpraktische Tätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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===Nachweis und Anrechnung===  
===Nachweis und Anrechnung===  
Die Antragstellung für den Vordruck und die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit erfolgt über [mailto:bk-fachpraxis@laquila.nrw.de bk-fachpraxis@laquila.nrw.de]


Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, schickst du das formlose Antragsformular, dein Ausbildungszeugnis, den Praktikumsnachweis und die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beim [[Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA)]] auf elektronischem Weg an:
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, rufst du auf der Webseite des [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung] das Antragsformular auf und füllst es aus. Das Nachweisformular legst du deinem Arbeitgeber zur Bearbeitung und Unterschrift vor. Beide Formulare sendest du zusammen mit deinem Ausbildungszeugnis oder deinem Praktikumsnachweis sowie deiner aktuellen Immatrikulationsbescheinigung auf elektronischem Wege an [mailto:bk-fachpraxis@laquila.nrw.de bk-fachpraxis@laquila.nrw.de].


* [mailto:bk-fachpraxis@laquila.nrw.de bk-fachpraxis@laquila.nrw.de]
Über diese Adresse kannst du auch Fragen stellen oder du rufst die [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Sachbearbeitung]  direkt an. Beachte bitte, dass die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern kann.  


Weitere Informationen und Ansprechpartner bei Fragen findest du auf der [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Webseite des Landesamts für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung].




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Version vom 23. Februar 2024, 11:22 Uhr

Umfang und Zeitpunkt

Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine Fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der Master­arbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der Gemeinsamen Prüfungsordnung.

Nachweis und Anrechnung

Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, rufst du auf der Webseite des Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung das Antragsformular auf und füllst es aus. Das Nachweisformular legst du deinem Arbeitgeber zur Bearbeitung und Unterschrift vor. Beide Formulare sendest du zusammen mit deinem Ausbildungszeugnis oder deinem Praktikumsnachweis sowie deiner aktuellen Immatrikulationsbescheinigung auf elektronischem Wege an bk-fachpraxis@laquila.nrw.de.

Über diese Adresse kannst du auch Fragen stellen oder du rufst die Sachbearbeitung direkt an. Beachte bitte, dass die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern kann. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-02-23