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| | {{Teaser|Text=Nicht alle können sich ihrem Studium „Vollzeit“ widmen - wer sich z. B. um einen pflegebedürftigen Angehörigen oder um Kinder kümmert, wird Schwierigkeiten haben, das Studium in der [[Regelstudienzeit]] zu beenden. Darum können Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf Antrag von bestimmten Regelungen und [[Nachteilsausgleich|Nachteilsausgleichen]] profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen.}} |
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| | Welche Regelungen für dich gelten, welche Hilfsangebote es gibt und wer dich berät, damit du mit den Herausforderungen, die deine persönliche Situation an dich und dein Studium stellt, erfolgreich studieren kannst, kannst du in dem für dich passenden Artikel lesen: |
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| {{Hinweis|Text=Seit dem 1.1.2018 gilt ein neues Mutterschutzgesetz. Informationen könnt ihr dem unten stehenden Artikel entnehmen, oder auf der Seite des <blank text="Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend">https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762</blank> nachschlagen.<ref name="MU">https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762 [zuletzt besucht am 9.1.18]</ref> }}
| | * [[Studium mit Kind]] |
| {{Teaser|Text=Schwangere, Studierende mit Kindern und Studierende mit Pflege­aufgaben können auf Antrag u. a. gemäß der Rahmen­prüfungs­ordnung für [[Bachelor]]- und [[Master|Master­studien­gänge]] von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den Prüfungs­ausschuss gestellt werden.}}
| | * [[Studierende_mit_Pflegeaufgaben|Studierende mit Pflegeaufgaben]] |
| == Regelungen für Schwangere und Eltern ==
| | * [[Studierende_mit_Behinderung_und/oder_chronischer_Erkrankung|Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung]] |
| * Studierende, die sich in Mutter­schutz oder Elternzeit befinden, allein­erziehend sind oder ein erkranktes Kind (Verwandtschaft 1. Grades) pflegen (Nachweis durch ärztliches Attest), können von der Anwesenheits­pflicht bei Lehr­veranstaltungen befreit werden, wenn diese Voraussetzung für einen [[Teilnahmenachweis|Teilnahme­nachweis]] ist. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativ­leistung mit der oder dem Dozierenden ver­ein­bart, im Streit­fall entscheidet der Prüfungs­ausschuss.
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| * Bei teilnahme­beschränkten Lehr­veranstaltungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
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| * Schwangere und Studentinnen im Mutter­schutz sowie Studierende in Eltern­zeit können grundsätzlich von Prüfungs­rücktritt, entschuldigtem Nichtantritt zur [[Prüfung|Prü­fung]], Gewährung von Urlaubssemestern und entschuldigten Prüfungs- und Studienzeit­verzögerungen Gebrauch machen. | |
| * Im Zeitraum acht bis zwölf Wochen nach der Geburt dürfen Schwangere nur auf ausdrücklichen Wunsch Prüfungen ablegen.
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| * Studierende, die aufgrund von Erziehungs­aufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungs­zeit Studien- und Prüfungs­leistungen ablegen.
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| * Nähere Informationen findest du auf der Seite des <blank text="Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend">https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762</blank>.<ref name="MU">https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762 [zuletzt besucht am 9.1.18]</ref>
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| == Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflege­verpflichtungen ==
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| * Studierende, die Betreuungs- oder Pflege­aufgaben von Ehepartnern, ein­getra­genen Lebens­partnern oder pflege­bedürftigen Verwandten oder Ver­schwä­gerten ersten Grades (Geschwister, Eltern, Großeltern oder Schwieger­eltern) überneh­men, können eine (zumindest teilweise) Befreiung von der Anwesen­heitspflicht bei [[Praktika]], [[Exkursion]]en, Gruppen­arbeiten, labor­praktischen oder experimentellen [[Übung]]en beantragen. In diesem Fall wird eine den Fehl­zeiten entsprechende Alternativ­leistung mit der oder dem Dozierenden vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungs­ausschuss.
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| * Bei teilnahme­beschränkten Lehr­veranstal­tungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden. | |
| * Studierende mit attestierten Betreuungs- und Pflege­aufgaben können beantragen, dass Fristen und Termine unter Berück­sichtigung von Ausfall­zeiten für die von ihnen übernommenen Pflege­aufgaben neu festgelegt werden. Dies kann zu einer Verlängerung der Bearbeitungs­frist von [[Hausarbeit|Haus- und Abschluss­arbeiten]], einer Änderung der Reihen­verfolge der laut Studien­verlaufsplan zu belegenden Ver­anstaltungen oder einer flexiblen Hand­habe der Prüfungs­anmelde­fristen führen.
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| * Im Fall einer attestierten Erkrankung eines pflege­bedürftigen Angehörigen kann von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten werden, der Versuch wird nicht gewertet.
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| * Nähere Informationen findest du unter <blank text="diesem Link">http://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/</blank>.
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| ==Links zu verschiedenen Fächern==
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| *In der [[Deutsch|Germanistik]] können die oben genannten Gruppen vorzeitig und bevorzugt im [[LSF]] für die gewünschten [[Seminar]]e zugelassen werden. Der Termin wird vor Beginn des jeweiligen [[Semester|Se­mes­ters]] auf der <blank text="Nachrichten­seite der Fakultät für Germanistik">http://www.uni-due.de/germanistik/aktuelles_nachrichten.shtml</blank> bekannt gegegeben. Eine bessere Planung ist so gewährleistet.
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| *<blank text="Mathematik">https://www.uni-due.de/didmath/lehre.shtml</blank>
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| == Beschwerden ==
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| Solltest du Probleme mit Dozierenden haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das [[Gleichstellungsbüro]] wenden.
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| ==Familiengerechte Hochschule==
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| Die [[UDE]] hat sich in ihrem Hochschul­entwicklungs­plan, aber auch im Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Ziel gesetzt, die Familien­freundlichkeit zu verbessern und dazu entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die Beschäftigten und Studierenden zugute kommen sollen.
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| Im Dezember 2009 hat deshalb das [[Rektorat]] beschlossen, das Audit „Familien­gerechte Hoch­schule“ der Hertie-​Stiftung durchzuführen, da es ein geeignetes Instrument ist, um diesen Prozess zu unterstützen und zu beschleunigen.
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| *<blank text="Ziel­vereinbarung der Hochschule zur Bestätigung des Zertifikats">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/zielvereinbarung.pdf</blank>
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| *<blank text="Jahresbericht 2015">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/intern/jahresbericht_1_2015.pdf</blank>
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| {{Zitat|Quelle=Quelle: <blank>http://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/</blank>}}
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| == Verwandte Seiten ==
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| *[[Familienservice]]
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| *[[AStA-Krabbelburg]]
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| *[[Wickelräume]]
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| *[[Studierendenwerk]]
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| ==Siehe auch==
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| *<BLANK Text="Kindertagesstätten">http://www.uni-due.de/diversity/familie_ude_kinder.shtml</BLANK>
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| *<blank text="Häufig gestellte Fragen zum Thema Vereinbarkeit (Kinder/Pflege) an der UDE">https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/faq.php</blank>
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| ==Referenzen==
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| <references />
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| [[Kategorie:Studileben]] | | [[Kategorie:Studileben]] |
| | | [[Kategorie:Beratungsangebote]] |
| {{Gültigkeit|DATUM=2018-10-30}} | | {{Gültigkeit|DATUM=2025-03-29|KOMMENTAR=Definition und Begriffsklärung}} |