Numerus Clausus (NC): Unterschied zwischen den Versionen

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[[Numerus Clausus (NC)]] (v. lat. ''Numerus'' für „Zahl“, „Anzahl“ und ''clausus'' für „geschlossen“) bedeutet zu deutsch in etwa ''„Geschlossene Anzahl“'' und ist allgemein gebräuchlich zur Bezeichnung von Begrenzungen einer Anzahl.
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Die Abkürzung N. C. steht für Numerus Clausus, was übersetzt "beschränkte Zahl" bedeutet. In einem Studiengang steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Wenn die Nachfrage an Studienplätzen das Angebot überschreitet, wird der Zugang zu einem Studiengang (örtlich) beschränkt und ein Auswahlverfahren durchgeführt.}}


Der Numerus Clausus wird an Hochschulen in der Regel synonym zum Begriff der Zulassungsbeschränkung verwendet. Die eigentliche Wortbedeutung der "geschlossenen Anzahl" wird damit ausgedehnt und verwendet für die Beschränkung von Studienplätzen und die Zulassungsverfahren, die damit verbunden sind. Oft missverstanden als "Abiturnotendurchschnitt" ist diese Konnotation dennoch nicht aus dem Zusammenhang losgelöst.  
Das Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen (UDE) gibt regelmäßig die [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/nc_verfahrensergebnisse.shtml NC – Verfahrensergebnisse] bekannt. Diese orientieren sich am Hauptverfahren des vergangenen Jahres und sind eine Orientierung. Verzichte also nicht von vorneherein auf deine Bewerbung um einen Studienplatz an der UDE, weil deine Abinote nicht den N. C. des vergangenen Vergabeverfahrens für den jeweiligen Studiengang erreicht. Eine Ablehnung im Hauptverfahren ist noch keine endgültige Entscheidung. Es ist gut möglich, dass du über ein Nachrückverfahren einen Studienplatz bekommst. Du kannst dich außerdem zusätzlich über das [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung_losverfahren.php Losverfahren] bewerben.  


Wie die Zusammenhänge sich '''im Einzelnen''' gestalten, kannst du im Detail <BLANK Text="diesem Leitfaden">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/dez2_leitf_2_auslastung_nc_verfahren.pdf</BLANK> entnehmen.  
Auf den Seiten des [http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/vergabe.shtml Einschreibungswesens] findest du Erklärungen zum Vergabeverfahren, [http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung.shtml Hinweise zur Bewerbung] und die [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbungsfristen.php Termine] und Fristen für die Bewerbung.


Eine Erklärung über die Vergabeverfahren geben die Seiten des <BLANK Text="Einschreibewesens.">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/vergabe.shtml</BLANK> Dort finden sich auch die <BLANK Text="Hinweise zur Bewerbung">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung.shtml</BLANK> und die <BLANK Text="Termine und Fristen für die Bewerbung.">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/fristen_termine.shtml</BLANK>


 
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== Verwandte Seiten ==
*[[Orts-NC]]
*[[Einschreibung]]
*[[Fächerkombinationen]]
 
==Links==
* zum NC vom <BLANK Text="Studierendensekretariat">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/ermittlung_nc.shtml</BLANK>,
* über die <BLANK Text="Ergebnisse der letzten Semester">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/nc_verfahrensergebnisse.shtml</BLANK>
* und <BLANK Text="Zulassungsbeschränkungen">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml</BLANK> in den Lehramtsstudiengängen der nächsten Semester
 
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Dieser Artikel ist gültig bis: 2013-03-15</u>
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Aktuelle Version vom 6. Mai 2024, 13:49 Uhr

Die Abkürzung N. C. steht für Numerus Clausus, was übersetzt "beschränkte Zahl" bedeutet. In einem Studiengang steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Wenn die Nachfrage an Studienplätzen das Angebot überschreitet, wird der Zugang zu einem Studiengang (örtlich) beschränkt und ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Das Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen (UDE) gibt regelmäßig die NC – Verfahrensergebnisse bekannt. Diese orientieren sich am Hauptverfahren des vergangenen Jahres und sind eine Orientierung. Verzichte also nicht von vorneherein auf deine Bewerbung um einen Studienplatz an der UDE, weil deine Abinote nicht den N. C. des vergangenen Vergabeverfahrens für den jeweiligen Studiengang erreicht. Eine Ablehnung im Hauptverfahren ist noch keine endgültige Entscheidung. Es ist gut möglich, dass du über ein Nachrückverfahren einen Studienplatz bekommst. Du kannst dich außerdem zusätzlich über das Losverfahren bewerben.

Auf den Seiten des Einschreibungswesens findest du Erklärungen zum Vergabeverfahren, Hinweise zur Bewerbung und die Termine und Fristen für die Bewerbung.


Dieser Artikel ist gültig bis 2025-05-06