Numerus Clausus (NC): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Abkürzung N. C. steht für Numerus Clausus, was übersetzt "beschränkte Zahl" bedeutet. In einem Studiengang steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Wenn die Nachfrage an Studienplätzen das Angebot überschreitet, wird der Zugang zu einem Studiengang (örtlich) beschränkt und ein Auswahlverfahren durchgeführt.}} | |||
Das Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen (UDE) gibt regelmäßig die [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/nc_verfahrensergebnisse.shtml NC – Verfahrensergebnisse] bekannt. Diese orientieren sich am Hauptverfahren des vergangenen Jahres und sind eine Orientierung. Verzichte also nicht von vorneherein auf deine Bewerbung um einen Studienplatz an der UDE, weil deine Abinote nicht den N. C. des vergangenen Vergabeverfahrens für den jeweiligen Studiengang erreicht. Eine Ablehnung im Hauptverfahren ist noch keine endgültige Entscheidung. Es ist gut möglich, dass du über ein Nachrückverfahren einen Studienplatz bekommst. Du kannst dich außerdem zusätzlich über das [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung_losverfahren.php Losverfahren] bewerben. | |||
Auf den Seiten des [http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/vergabe.shtml Einschreibungswesens] findest du Erklärungen zum Vergabeverfahren, [http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung.shtml Hinweise zur Bewerbung] und die [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbungsfristen.php Termine] und Fristen für die Bewerbung. | |||
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Aktuelle Version vom 6. Mai 2024, 13:49 Uhr
Das Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen (UDE) gibt regelmäßig die NC – Verfahrensergebnisse bekannt. Diese orientieren sich am Hauptverfahren des vergangenen Jahres und sind eine Orientierung. Verzichte also nicht von vorneherein auf deine Bewerbung um einen Studienplatz an der UDE, weil deine Abinote nicht den N. C. des vergangenen Vergabeverfahrens für den jeweiligen Studiengang erreicht. Eine Ablehnung im Hauptverfahren ist noch keine endgültige Entscheidung. Es ist gut möglich, dass du über ein Nachrückverfahren einen Studienplatz bekommst. Du kannst dich außerdem zusätzlich über das Losverfahren bewerben.
Auf den Seiten des Einschreibungswesens findest du Erklärungen zum Vergabeverfahren, Hinweise zur Bewerbung und die Termine und Fristen für die Bewerbung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-05-06