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| ==Praxisphasen==
| | {{Teaser|Text=Praxisphasen sind Praktika, die du während deines Studiums an schulischen oder außerschulischen Lernorten absolvierst:}} |
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| Neuregelung der [[Praxisphasen]] auf der Grundlage der [[LPO]] vom 27.03.2003
| | Dazu gehören für Lehramtstudierende aller Fächer folgende Praktika in dieser Reihenfolge: |
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| | *[[Eignungs- und Orientierungspraktikum]] |
| Nach der geltenden [[LPO]] 2003 müssen in allen Lehramtsstudiengängen Schulaufenthalte von insgesamt mindestens 14 Wochen (bzw. 280 Stunden) absolviert werden. Sie sind mit vorbereitenden, begleitenden und nachbereitenden Lehrveranstaltungen von insgesamt mindestens 12 [[SWS]] (Semesterwochenstunden) verbunden. Schulaufenthalte ohne Bindung an universitäre Lehrveranstaltungen sind nicht vorgesehen.
| | *[[Berufsfeldpraktikum]] |
| | *[[Praxissemester]] |
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| Die Vorgaben der LPO 2003 sind in der <BLANK Praktikumsordnung>http://www.uni-due.de/zlb/pfl/documents/Praktikumsordnung2005.pdf</BLANK> für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen umgesetzt.<BR>
| | Studierst du ein Lehramt für den Unterricht an Berufskollegs absolvierst du außerdem eine [[Fachpraktische Tätigkeit]]. |
| Als erste Praxisphase ist das [[Orientierungspraktikum]] im Grundstudium als Bestandteil der erziehungswissenschaftlichen Studien ([[ESL]]) angesiedelt. Es muss im ersten Studienjahr absolviert werden und ist verbunden mit einer spezifisch dafür ausgewiesenen Lehrveranstaltung (vgl. Lehrangebot in ESL: Modul 2.2).
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| An der Universität Duisburg-Essen umfasst das Orientierungspraktikum einen Schulaufenthalt von insgesamt ca. 120 Stunden (§ 4 Praktikumsordnung). Es wird im ersten Studiensemester durch die Lehrveranstaltung vorbereitet, beginnt in der anschließenden vorlesungsfreien Zeit mit einer zweiwöchigen "Felderkundung" und wird während des zweiten Semesters mit "Unterrichtsstudien" sowie "Projektaktivitäten" fortgesetzt.<BR>
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| Im Hauptstudium folgen die fachdidaktischen Praxisphasen mit einem Mindestumfang von jeweils 80 Stunden (bzw. 4 Wochen) Schulaufenthalt in den beiden Studienfächern, verbunden mit entsprechend ausgewiesenen Lehrveranstaltungen.<BR>
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| Jedes Praktikum muss schriftlich dokumentiert und durch die entsprechenden Testate nachgewiesen werden.
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| | | {{Gültigkeit|DATUM=2025-04-19}} |
| Für Fragen im Bereich Praxisphasen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Bereichs Schulpaxis im [[ZLB]], [[Werner Schöneck|Dr. Werner Schöneck]], oder die [[Praktikumsmanagerin]]nen des ZLB.
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| | | [[Kategorie:Praktikum]] |
| [[Kategorie:AnsprechpartnerInnen]]
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| [[Kategorie:Beratungsangebote]] | |
| [[Dokumente/Formulare]]
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| [[Studienpläne/Studienordnungen]]
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Praxisphasen sind Praktika, die du während deines Studiums an schulischen oder außerschulischen Lernorten absolvierst:
Dazu gehören für Lehramtstudierende aller Fächer folgende Praktika in dieser Reihenfolge:
Studierst du ein Lehramt für den Unterricht an Berufskollegs absolvierst du außerdem eine Fachpraktische Tätigkeit.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-19