Beglaubigung: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text= | {{Teaser|Text= Es kann vorkommen, dass du bei bestimmten Anlässen, wie zum Beispiel bei einer Hochschulbewerbung, beglaubigte Kopien von Dokumenten wie Zeugnissen einreichen musst. Eine Beglaubigung ist eine offizielle Bestätigung, dass die Unterschrift auf einem Dokument echt ist und dass das Original zum Zeitpunkt der Beglaubigung vorgelegen hat.}} | ||
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Du kannst dir die Kopien bei verschiedenen Stellen, sowohl innerhalb der UDE als auch außerhalb beglaubigen lassen. Wir listen dir an dieser Stelle einige von ihnen exemplarisch auf. | |||
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An der Universität Duisburg-Essen (UDE) kannst du studienrelevante Dokumente bei folgenden Stellen beglaubigen lassen: | |||
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Kopien von studienrelevanten Dokumenten wie [[Zeugnis|Zeugnissen]] oder [[Leistungsnachweis]]en sowie vom [[AStA]] selbst erstellte Dokumente wie Gremienbescheinigungen, kannst du am Servicepoint gegen eine kleine Verwaltungsgebühr beglaubigen lassen. | |||
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Hinweis: Nicht alle Universitäten oder andere Institutionen erkennen die AStA-Beglaubigungen an. Informiere dich daher im Voraus bei der Stelle, bei der du die beglaubigten Dokumente einreichen musst. | |||
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Die ausschließliche Beglaubigung von Scheinen der [[Mathematik_(Fakultät)|Fakultät Mathematik]] ist nach vorheriger Terminabsprache bei den Ansprechpartnerinnen am Campus Essen möglich. Bitte bringe dafür die Kopien mit. Ansprechpersonen für Beglaubigungen, Kontaktdaten und Sprechzeiten findest du ganz unten auf der [https://www.uni-due.de/mathematik/mathematik_dekanat_ansprechpartner.php Webseite der Fakultät für Mathematik]. | |||
==Außerhalb der UDE== | |||
Dokumente können bei Ämtern wie Stadtverwaltungen, Landkreisen und Bezirksverwaltungen beglaubigt werden, wobei in der Regel eine Gebühr anfällt. Auch Kirchengemeinden dürfen Dokumente beglaubigen, oft kostenlos für Mitglieder ihrer Gemeinde. Zudem beglaubigen Stellen, die Urkunden ausstellen, diese häufig ebenfalls. So kannst du beispielsweise Zeugniskopien in deiner ehemaligen Schule kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr beglaubigen lassen. | |||
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Aktuelle Version vom 16. Juli 2024, 13:47 Uhr
Du kannst dir die Kopien bei verschiedenen Stellen, sowohl innerhalb der UDE als auch außerhalb beglaubigen lassen. Wir listen dir an dieser Stelle einige von ihnen exemplarisch auf.
Innerhalb der UDE
An der Universität Duisburg-Essen (UDE) kannst du studienrelevante Dokumente bei folgenden Stellen beglaubigen lassen:
AStA
Kopien von studienrelevanten Dokumenten wie Zeugnissen oder Leistungsnachweisen sowie vom AStA selbst erstellte Dokumente wie Gremienbescheinigungen, kannst du am Servicepoint gegen eine kleine Verwaltungsgebühr beglaubigen lassen. Weitere Informationen dazu findest du auf der Webseite des AStA.
Hinweis: Nicht alle Universitäten oder andere Institutionen erkennen die AStA-Beglaubigungen an. Informiere dich daher im Voraus bei der Stelle, bei der du die beglaubigten Dokumente einreichen musst.
Geisteswissenschaften
Studierende der Geisteswissenschaften können sich nach vorheriger Terminabsprache im Dekanat der Fakultät kostenlos Dokumente beglaubigen lassen. Das gilt jedoch nur für Scheine der Fakultät für Geisteswissenschaften. Scheine anderer Fakultäten werden dort nicht beglaubigt.
Mathematik
Die ausschließliche Beglaubigung von Scheinen der Fakultät Mathematik ist nach vorheriger Terminabsprache bei den Ansprechpartnerinnen am Campus Essen möglich. Bitte bringe dafür die Kopien mit. Ansprechpersonen für Beglaubigungen, Kontaktdaten und Sprechzeiten findest du ganz unten auf der Webseite der Fakultät für Mathematik.
Außerhalb der UDE
Dokumente können bei Ämtern wie Stadtverwaltungen, Landkreisen und Bezirksverwaltungen beglaubigt werden, wobei in der Regel eine Gebühr anfällt. Auch Kirchengemeinden dürfen Dokumente beglaubigen, oft kostenlos für Mitglieder ihrer Gemeinde. Zudem beglaubigen Stellen, die Urkunden ausstellen, diese häufig ebenfalls. So kannst du beispielsweise Zeugniskopien in deiner ehemaligen Schule kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr beglaubigen lassen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-02-13