Wartesemester: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Knapp 1/5 Studienplätze im 1. Fachsemester werden nach Anzahl der Wartesemester vergeben.
{{Teaser|Text=Wartesemester sind alle Semester, die du seit dem Abitur nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst. Dabei ist es nicht wichtig, welche Tätigkeit du während dieser Zeit ausgeübt hast. Durch die Wartezeit kannst du deine Note nicht verbessern. }}
Wartesemester sind alle Semester, die du seit dem Abitur nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst. Dabei ist es nicht wichtig, welche Tätigkeit du während dieser Zeit ausgeübt hast. Durch die Wartezeit kannst du deine Note nicht verbessern. Die Berechnung erfolgt automatisch während deines Bewerbungsprozesses. Alle Informationen findest du beim Bereich [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/wartezeit.shtml  Einschreibungswesen] der Uni Duisburg-Essen.
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Bei der Bewerbung für [[Zulassungsbeschränkt|zulassungsbeschränkte]] Studiengänge, werden 20% der verfügbaren Studienplätze über die Wartezeit, also die Anzahl an Wartesemestern, vergeben<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/ermittlung_nc.shtml. Welche Abiturnote oder wie viele Wartesemester du brauchst, um einen Studienplatz zu erhalten, kann im Voraus nicht bestimmt werden, da der [[NC]] jedes Semester anhand der Noten und Wartezeiten der Bewerber*innen und der Anzahl der verfügbaren Studienplätze im Vergabeverfahren neu [http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/ermittlung_nc.shtml berechnet] wird.
Berechnungsgrundlage der Wartesemester ist dein Abiturdatum und die Anzahl deiner bisher studierten Hochschulsemester. Die Berechnung erfolgt automatisch während deines Bewerbungsprozesses. Mehr Informationen findest du auf der Webseite des  [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/punktwert_auswahlquote.php Einschreibungswesen].  
 
Bei deiner Bewerbung gibst du das Abiturdatum und die Anzahl an Semestern an, die du bisher in Deutschland studiert hast. Daraus werden deine Wartesemester automatisch berechnet. Für die Berechnung gilt außerdem:
 
*Hast du dein Abitur vor dem 16. Juli 2007 gemacht und es nach einer Ausbildung oder Wehrdienst auf dem zweiten Bildungsweg erworben, kann deine Wartezeit um zwei bis vier Semester erhöht werden<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/wartezeit.shtml.
*Du kannst die Anzahl an Wartesemester auch erhöhen, indem du einen [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/nachteilsausgleich.shtml Antrag auf Nachteilsausgleich wegen Verbesserung der Wartezeit] stellst. Dies kannst du tun, wenn dein Abitur sich, z. B. aus Krankheitsgründen, verzögert hat. Als Nachweis brauchst du ein [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/nachteilsausgleich.shtml Gutachten deiner Schule]
 
Bist du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, zählen diese Semester nicht (länger) als Wartesemester - auch dann nicht, wenn du nicht in deinem Wunschstudiengang eingeschrieben bist und später einen [[Fachwechsel]] oder Studiengangswechsel planst. Auch [[Beurlaubung|Urlaubssemester]] sind keine Wartesemester<ref>https://www.uni-due.de/faq-studium/studienplatzvergabe_erstes_fachsemester_antworten.php .




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[[Kategorie:Definitionen]]


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Aktuelle Version vom 23. Juli 2024, 16:20 Uhr

Wartesemester sind alle Semester, die du seit dem Abitur nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst. Dabei ist es nicht wichtig, welche Tätigkeit du während dieser Zeit ausgeübt hast. Durch die Wartezeit kannst du deine Note nicht verbessern.

Berechnungsgrundlage der Wartesemester ist dein Abiturdatum und die Anzahl deiner bisher studierten Hochschulsemester. Die Berechnung erfolgt automatisch während deines Bewerbungsprozesses. Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Einschreibungswesen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-05