Anerkennung und Anrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 18: Zeile 18:


==Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland==
==Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland==
Hast du bereits eine 1. Staatsprüfung oder einen Master of Education absolviert oder bist du bereits als Lehrkraft im Ausland oder in einem anderen Bundesland tätig und möchtest in NRW in den [[Vorbereitungsdienst]] oder den [[Einstellung_in_den_öffentlichen_Schuldienst|Schuldienst]] eingestellt werden, benötigst du vor einer Einstellung in NRW eine [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Anerkennung] durch eine der [[Bezirksregierungen]]. Die für dich zuständige Bezirksregierung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw/bezirksregierungen Seite des Schulministeriums].
Wenn du bereits die 1. Staatsprüfung oder einen Master of Education abgeschlossen hast, als Lehrkraft im Ausland oder in einem anderen Bundesland arbeitest und in NRW in den [[Vorbereitungsdienst]] oder [[Einstellung_in_den_öffentlichen_Schuldienst|Schuldienst]] möchtest, brauchst du vor einer Einstellung in NRW eine [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Anerkennung] durch die [[Bezirksregierungen]]. Welche Bezirksregierung für dich zuständig ist, findet du auf der Webseite [https://www.schulministerium.nrw/bezirksregierungen Seite des Schulministeriums].


Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst.
Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst.

Version vom 25. Juli 2024, 13:07 Uhr

Im Lehramtsstudium an der Universität Duisburg-Essen (UDE) und für eine Tätigkeit als Lehrkraft in NRW gibt es verschiedene Anerkennungsverfahren. Dieser Artikel hilft dir, das richtige Anerkennungsverfahren für deine Situation zu finden.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wenn du bereits Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten erbracht hast, findest du Informationen für die Anrechnung unter Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.

Für einen Einstieg in ein höheres Bachelor Fachsemester

Sind deine in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Uni erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend umfangreich, kannst du prüfen lassen, ob ein Einstieg in ein höheres Fachsemester im Bachelor möglich ist.

Für einen Einstieg in den Master

Hast du bereits einen Bachelorabschluss in einem Lehramtsstudium oder so umfangeiche Prüfungs- und Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben, dass ein Studieneinstieg in den Master denkbar erscheint, kannst du eine Gleichwertigkeitsprüfung veranlassen.

Anrechnung von Praktika und Fachspraktischer Tätigkeit

Praktika

Während deines Lehramtsstudiums absolvierst du verschiedene Praxisphasen. Wenn du wissen möchtest, ob du dir außeruniversitäre praktische Leistungen, beispielsweise die Arbeit mit Kindern oder Berufserfahrung, anrechnen lassen kannst, lass dich vom Praktikumsbüro beraten.

Fachpraktische Tätigkeit

Studierst du für das Lehramt an Berufskollegs, musst du eine Fachpraktische Tätigkeit nachweisen. Möchtest du wissen, ob du dir deine Berufserfahrung oder deine Ausbildung dafür anrechnen lassen kannst, schau im Artikel Fachpraktische Tätigkeit unter Nachweis und Anrechnung nach.

Anerkennung von Auslandsaufenthalten

Studierst du eine moderne Fremdsprache als eines deiner Unterrichtsfächer, ist ein verpflichtender Auslandsaufenthalt Teil deines Studiums. In diesem Artikel findest du auch Informationen für den Fall, dass du schon längere Zeit im Ausland verbracht hast und du dir diese anerkennen lassen möchtest.

Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland

Wenn du bereits die 1. Staatsprüfung oder einen Master of Education abgeschlossen hast, als Lehrkraft im Ausland oder in einem anderen Bundesland arbeitest und in NRW in den Vorbereitungsdienst oder Schuldienst möchtest, brauchst du vor einer Einstellung in NRW eine Anerkennung durch die Bezirksregierungen. Welche Bezirksregierung für dich zuständig ist, findet du auf der Webseite Seite des Schulministeriums.

Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen Seiteneinstieg oder eine Vertretungsstelle erfüllst.


Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-17