Rückmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits eingeschrieben sind und "weiterstudieren" möchten. Die Rückmeldung ist keine Absichtserklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrifteinzugs (<BLANK Text="online-Rückmeldung">https://qs.uni-due.de/qissos/rds?state=user&type=0&fullscreen=y</BLANK>) oder der eingegangenen Überweisung des [[Semesterbeitrag]]s für das betreffende Semester, der sich aus [[Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag]] und [[Studienbeitrag]] (auch Studiengebühr genannt) zusammensetzt.
{{Teaser|Text=Wenn du eingeschriebene Student*in bist, musst du dich immer vor Beginn des nächsten [[Semester|Semesters]] rückmelden, wenn du weiter eingeschrieben bleiben möchtest. Rückmelden kannst du dich, indem du den [[Semesterbeitrag]] überweist. Hier ist es wichtig auf die Fristen zu achten.}}


Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rückmeldeverfahren des Studierendensekretariats.
===Wie melde ich mich zurück?===
Die Rückmeldung für das nächste Semester wird wirksam, wenn du den [[Semesterbeitrag]] für das betreffende Semester überwiesen hast oder der Universität die Erlaubnis für den Lastschrifteinzug des Semesterbeitrags gegeben hast. Rückgemeldet bist du nur, wenn du den vollständigen Beitrag überwiesen hast. Eine Teilzahlung gilt nicht als Rückmeldung.


[https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldung_beurlaubung.php Allgemeine Informationen] und die jeweilige Höhe des zu entrichtenden [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/sozial_studierendenschaftsbeitrag.shtml Betrages] findest du auf der Webseite des [[Einschreibungswesen|Einschreibungswesens]].


==Fristen und Termine==
===Bis wann muss ich mich rückmelden?===
Die Fristen und Termine sind eizuhalten, um weitere Verwaltungsgebühren und weitere Folgen zu vermeiden: Wer sich über längere Zeit nicht rückmeldet, wird riskiert die automatische [[Exmatrikulation]].
Die Rückmeldungsfristen findest du auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldungsfristen.php Webseite des Einschreibungswesens]. In der Regel ist es Ende August für das Wintersemester und Ende Februar für das Sommersemester. Die Fristen teilt dir der Bereich Einschreibungswesen aber auch vor jedem neuen Semester per E-Mail an deine studentische E-Mail-Adresse mit. '''Achtung:''' Für Erstsemesterstudierende gelten andere Fristen. Die Einschreibung wird erst mit Überweisung des Semesterbeitrags wirksam.


===Was passiert, wenn ich die Rückmeldung vergesse oder verspätet zahle?===
Als fristgerecht gilt deine Rückmeldung, wenn der Semesterbeitrag innerhalb der folgenden sechs Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist auf dem Konto der Hochschule eingegangen bist. Auch nach Ablauf der Frist kannst du dich noch rückmelden, musst dann aber eine Verwaltungsgebühr für die verspätete Rückmeldung bezahlen. Wenige Tage Verspätung haben außer der Gebühr keine weiteren Folgen.


==Siehe auch==
Wenn du den Semesterbeitrag aber über längere Zeit nach Ablauf der Frist nicht bezahlst, wirst du nach einer gewissen Zeit automatisch [[Exmatrikulation|exmatrikuliert]]. Vorab wird dich der Bereich Einschreibungswesen über die drohende Exmatrikulation informieren. Wenn du vergessen hast, den Beitrag zu bezahlen und exmatrikuliert wurdest, nimm so schnell wie möglich [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt.shtml Kontakt mit dem Einschreibungswesen] auf. Die Exmatrikulation wird nicht automatisch durch Zahlung des ausstehenden Betrages aufgehoben, sondern du musst aktiv Widerspruch gegen die Exmatrikulation einlegen. Setze dich also in diesem Fall unbedingt sofort mit dem Einschreibungswesen in Verbindung.
*[[Rückmeldefrist]]
* [[Studierendensekretariat]]
*<BLANK Text="Fristen und Termine">http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml</BLANK>
* <BLANK Text="Allgemeine Informationen zur Rückmeldung">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/rueckmeldung.shtml</BLANK>


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[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
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Aktuelle Version vom 1. August 2024, 09:07 Uhr

Wenn du eingeschriebene Student*in bist, musst du dich immer vor Beginn des nächsten Semesters rückmelden, wenn du weiter eingeschrieben bleiben möchtest. Rückmelden kannst du dich, indem du den Semesterbeitrag überweist. Hier ist es wichtig auf die Fristen zu achten.

Wie melde ich mich zurück?

Die Rückmeldung für das nächste Semester wird wirksam, wenn du den Semesterbeitrag für das betreffende Semester überwiesen hast oder der Universität die Erlaubnis für den Lastschrifteinzug des Semesterbeitrags gegeben hast. Rückgemeldet bist du nur, wenn du den vollständigen Beitrag überwiesen hast. Eine Teilzahlung gilt nicht als Rückmeldung.

Allgemeine Informationen und die jeweilige Höhe des zu entrichtenden Betrages findest du auf der Webseite des Einschreibungswesens.

Bis wann muss ich mich rückmelden?

Die Rückmeldungsfristen findest du auf der Webseite des Einschreibungswesens. In der Regel ist es Ende August für das Wintersemester und Ende Februar für das Sommersemester. Die Fristen teilt dir der Bereich Einschreibungswesen aber auch vor jedem neuen Semester per E-Mail an deine studentische E-Mail-Adresse mit. Achtung: Für Erstsemesterstudierende gelten andere Fristen. Die Einschreibung wird erst mit Überweisung des Semesterbeitrags wirksam.

Was passiert, wenn ich die Rückmeldung vergesse oder verspätet zahle?

Als fristgerecht gilt deine Rückmeldung, wenn der Semesterbeitrag innerhalb der folgenden sechs Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist auf dem Konto der Hochschule eingegangen bist. Auch nach Ablauf der Frist kannst du dich noch rückmelden, musst dann aber eine Verwaltungsgebühr für die verspätete Rückmeldung bezahlen. Wenige Tage Verspätung haben außer der Gebühr keine weiteren Folgen.

Wenn du den Semesterbeitrag aber über längere Zeit nach Ablauf der Frist nicht bezahlst, wirst du nach einer gewissen Zeit automatisch exmatrikuliert. Vorab wird dich der Bereich Einschreibungswesen über die drohende Exmatrikulation informieren. Wenn du vergessen hast, den Beitrag zu bezahlen und exmatrikuliert wurdest, nimm so schnell wie möglich Kontakt mit dem Einschreibungswesen auf. Die Exmatrikulation wird nicht automatisch durch Zahlung des ausstehenden Betrages aufgehoben, sondern du musst aktiv Widerspruch gegen die Exmatrikulation einlegen. Setze dich also in diesem Fall unbedingt sofort mit dem Einschreibungswesen in Verbindung. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-02-12