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| Im Juni 2006 hat die Kultusministerkonferenz eine '''Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring''' beschlossen.
| | {{Teaser|Text=Ziel des Bildungsmonitorings ist die ständige Verbesserung der Qualität des Bildungssystems in Deutschland. Es ermöglicht, Entwicklungen im deutschen Schulsystem zu beobachten und auf der Grundlage der Ergebnisse Förderstrategien zu entwickeln.}} |
| Ziel ist es, auf systematische und wissenschaftliche fundierte Weise das Bildungssystem in Deutschland auf seinen Erfolg hin zu überprüfen. | |
| Dabei sollen mögliche Defizite im System erkannt und gezielt behoben werden können.<br>
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| Die KMK nutzt insgesamt vier unterschiedliche Bereiche zur Strategieentwicklung:
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| * Internationale Schulleistungsstudien wie [[PISA-Ländervergleich|PISA]], [[PIRLS]]/[[IGLU]], [[TIMSS]]
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| * Zentrale Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards im Ländervergleich
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| * Vergleichsarbeiten zur landesweiten Überprüfung der Leistungsfähigkeit einzelner Schulen wie [[VERA]] 3 und [[VERA]] 8
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| * Gemeinsame Bildungsberichterstattung von Bund und Ländern
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| ==Strategien als Ergänzung bestehender Beschlüsse==
| | Eine Förderstrategie kann zum Beispiel die Förderung von leistungsstarken und leistungsschwachen Schüler*innen sein, die Festlegung von Bildungsstandards oder die Einrichtung eines Pools an Abiturprüfungsaufgaben für Lehrkräfte, um die Einhaltung der Bildungsstandards zu sichern. |
| Die Gesamtstrategie soll keine Konzeption zur Weiterentwicklung des Bildungswesen darstellen, sondern die bereits bestehenden Beschlüsse der KMK ergänzen.
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| '''Sieben Handlungsfelder der KMK nach PISA 2000'''
| | Das Monitoring findet auf der Grundlage der Ergebnisse bereits vorhandener Studien und Berichterstattungen statt, wie die Internationale Schulleistungsstudie [[PISA-Ländervergleich|PISA]], Vergleichsstudien wie [[VERA|VERA 3 und 8]] oder die [https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/beschluesse-und-veroeffentlichungen/bildungsberichterstattung.html Bildungsberichterstattung] von Bund und Ländern. |
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| Gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Ergebnisse am 4.12.2001 wurde ebenfalls ein Handlungskatalog der KMK veröffentlicht, in dem bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Schulleistung veröffentlicht wurden. Diese Maßnahmen wurden in einigen Bundesländern bereits durchgeführt und sind nicht aufgrund der PISA- Ergebnisse entstanden.
| | Das Bildungsmonitoring geht auf einen Beschluss der [[KMK|Kultusminister­konferenz (KMK)]] aus 2006 zurück. Die KMK entwickelt die [https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_06_11-Gesamtstrategie-Bildungsmonitoring.pdf Gesamtstrategien] in Diskussion mit den Vertreter*innen der Bildungswissenschaft, der Gewerkschaften und Verbände, der Elternschaft und der Schülerschaft. |
| * Verbesserung der Sprachkompetenz in verschiedenen Bereichen | |
| * bessere Verzahnung von Vor- und Grundschule, frühere Einschulung
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| * Verbesserung der Grundschulbildung
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| * Bessere Förderung bildungsbenachteiligter Kinder
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| * Qualitätssicherung durch verbindliche Standards und Evaluation
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| * Stärkung der diagnostischen und methodischen Kompetenz der Lehrkräfte
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| * Ausbau schulischer und außerschulischer Ganztagsschulen <br>
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| | {{Gültigkeit|DATUM=2025-02-10|Kommentar=}} |
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| '''Nach PISA 2003 wurden einige Handlungsschwerpunkte und Arbeitsbereiche ergänzt:'''
| | [[Kategorie:Schulen/Lehrkräfte]] |
| * die frühzeitige Förderung von Migranten und sozial benachteiligen Schülern
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| * Bereitstellung von Fortbildungskonzeptionen und Materialien zur kompetenz- bzw. standardbasierten Unterrichtsentwicklung
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| * Konzepte und Materialien für Deutsch als Aufgabe aller Fächer
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| * Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte im Hinblick auf Verbesserung auf Diagnosefähigkeit, Umgang mit Heterogenität, individuelle Förderung
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| * Erarbeitung eines flexiblen Aufgabenpools für die Fächer Deutsch und Mathematik <br>
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| ==Konzeption zur Nutzung der Bildungsstandards für die Unterrichtsentwicklung==
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| Seit 2009 gibt es die "Konzeption zur Nutzung der Bildungsstandards für die Unterrichtsentwicklung" herausgegeben von der KMK.
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| Die Konzeption vereint die bisherigen Erfahrungen in den Ländern zur Implementation der Bildungsstandards und stellt die unterschiedlichen Maßnahmen zur Einführung der Bildungsstandards in einen systematischen Zusammenhang. <br>
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| Sie richtet sich an Vertreter aus:
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| * den Bildungsverwaltungen
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| * der Schulaufsicht
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| * der Schulleitung
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| * der Lehrerbildung
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| * den Landesinstituten aller Länder <br>
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| Eine Broschüre zu diesem Thema ist <BLANK hier>http://shop.wolterskluwer.de/wkd/shop/shop,1/konzeption-der-kultusministerkonferenz-zur-nutzung-der-bildungsstandards-fuer-die-unterrichtsentwicklung,978-3-556-02609-0,carl-link-verlag,43200/</BLANK> erhältlich.
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| ==Siehe auch==
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| *[[KMK]]
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| *[[VERA]]
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| *[[PISA-Ländervergleich]]
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| *[[IGLU]]
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| *[[TIMSS]]
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| ==Links==
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| *<BLANK Seite der KMK>http://www.kmk.org/bildung-schule/qualitaetssicherung-in-schulen/bildungsmonitoring/ueberblick-gesamtstrategie-zum-bildungsmonitoring.html</BLANK>
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| [[Kategorie:Institutionen außerhalb der UDE]]
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| [[Kategorie: Keywords]]
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Ziel des Bildungsmonitorings ist die ständige Verbesserung der Qualität des Bildungssystems in Deutschland. Es ermöglicht, Entwicklungen im deutschen Schulsystem zu beobachten und auf der Grundlage der Ergebnisse Förderstrategien zu entwickeln.
Eine Förderstrategie kann zum Beispiel die Förderung von leistungsstarken und leistungsschwachen Schüler*innen sein, die Festlegung von Bildungsstandards oder die Einrichtung eines Pools an Abiturprüfungsaufgaben für Lehrkräfte, um die Einhaltung der Bildungsstandards zu sichern.
Das Monitoring findet auf der Grundlage der Ergebnisse bereits vorhandener Studien und Berichterstattungen statt, wie die Internationale Schulleistungsstudie PISA, Vergleichsstudien wie VERA 3 und 8 oder die Bildungsberichterstattung von Bund und Ländern.
Das Bildungsmonitoring geht auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) aus 2006 zurück. Die KMK entwickelt die Gesamtstrategien in Diskussion mit den Vertreter*innen der Bildungswissenschaft, der Gewerkschaften und Verbände, der Elternschaft und der Schülerschaft.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-02-10