Bachelor-Master: Bachelorarbeit: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=Eine Bachelorarbeit ist die wissenschaftliche Abschlussarbeit am Ende deines Bachelorstudiums. Du kannst sie entweder in einem deiner Fächer bzw. Lernbereiche, in den Bildungswissenschaften oder auch zu [[Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ-Modul)|DaZ/DaF]]-spezifischen Themen aus deinem Studium schreiben. Dies legst du bei der Anmeldung deiner Bachelorarbeit fest. | |||
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Achtung: Damit du dich pünktlich zum [[Praxissemester]] anmelden kannst, solltest du deine Bachelorarbeit spätestens '''zwei Wochen''' vor [[Termine|Semesterende]] abgeben. Wenn du die zuständigen Prüfer*innen rechtzeitig darauf hinweist, können die 6 Wochen Korrekturzeit so eingehalten werden. Ob eventuell eine spätere Abgabe möglich ist, besprichst du am besten rechtzeitig mit deiner Prüfer*in.}} | |||
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Hinweis für Lehramtsstudierende mit dem Fach Geschichte: Möchtest du dich zum Hauptseminar Geschichtsdidaktik (Modul 1, 1. Fachsemester Master) anmelden, musst du bis zum im LSF veröffentlichten Stichtag in den Master umgeschrieben sein. Für die Veranstaltung meldest du dich über LSF an. Es gibt jedoch kein Losverfahren, denn die Lehrenden nehmen die Zulassung manuell vor. Wichtig: Die Teilnahme am Praxissemester wird davon nicht berührt und ist auch ohne Zulassung zum Hauptseminar möglich.}} | |||
==Voraussetzungen== | |||
Um deine Bachelorarbeit anmelden zu können, musst du insgesamt 120 [[Credit Points|{{Lang|en|Credit Points}}(CP)]] nachweisen und das [[Eignungs- und Orientierungspraktikum|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]] abgeschlossen haben. | |||
Möchtest du deine Bachelorarbeit in den [[Bildungswissenschaften]] schreiben, musst du zusätzlich die [[Modul]]e I, II und III oder die Module I, II und IV nachweisen. Dies gilt für alle Studiengänge, unabhängig von der Schulform. | |||
Möchtest du deine Bachelorarbeit in [https://www.uni-due.de/daz-daf/bachelorarbeitendazdaf-pruefer.php DaZ/DaF] schreiben, musst du vorab das DaZ-Modul erfolgreich absolviert haben. Außerdem wird empfohlen, das Modul IV der Bildungswissenschaften oder - wenn du das Unterrichtsfach Deutsch studierst - das Modul Linguistik III absolviert zu haben. | |||
Für Studierende der [[Große berufliche Fachrichtung Bautechnik mit kleiner beruflicher Fachrichtung Tiefbautechnik |Großen Beruflichen Fachrichtung Bautechnik]] ist das Ablegen der Bachelorarbeit im Bereich Bildungswissenschaft nicht möglich. | |||
== | ==Wahl der Prüfenden und des Themas== | ||
Möchtest du deine Bachelorarbeit schreiben, sprichst du die Lehrkräfte selbst an, ob sie dich betreuen und prüfen können. Einige [[Fächer]] haben zusätzlich auf ihrer Webseite Listen mit Prüfenden veröffentlicht, die berechtigt sind, deine Bachelorarbeit zu betreuen. Das Thema deiner Bachelorarbeit wählst du in der Regel in Absprache mit deiner Prüfer*in aus. | |||
== Anmeldung == | == Anmeldung == | ||
Anmelden musst du deine Bachelorarbeit im [[Prüfungswesen]] bei den Sachbearbeiter*innen für das Fach, in welchem du die Arbeit schreiben möchtest. Anmeldefristen gibt es nicht, deine Arbeit kannst du während der normalen [https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/startseite.shtml Sprechzeiten] anmelden. Im Prüfungswesen bekommst du das Formblatt ''Antrag auf Zuteilung einer Bachelorarbeit''. In manchen Fakultäten, bspw. der Fakultät für Bildungswissenschaft, hast du die Möglichkeit das Formular online anzufordern. Wende dich dazu an die entsprechenden Sachbearbeiter*innen im Prüfungswesen. | |||
Auf dem Formblatt füllst du die Angaben zu Punkt A ''Prüfung der Zulassungsbedingungen zur Bachelorarbeit'' aus und reichst das Formular anschließend wieder beim Prüfungswesen ein. Du bekommst Bescheid, ob du zugelassen bist oder nicht. Bist du zugelassen, bekommt deine Prüfer*in das Formular, um Punkt C auszufüllen und leitet das Formular weiter. Nach erfolgreicher Anmeldung findest du dein Thema und das offizielle Abgabedatum in [[HISinOne|{{Lang|en|HISinOne}}]] bei deinen Prüfungsanmeldungen aufgelistet. | |||
== Bearbeitungszeit == | |||
Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen. In begründeten Ausnahmen kannst du einen schriftlichen Antrag beim [[Prüfungsausschuss]] stellen und eine Verlängerung um zwei Wochen beantragen. Dazu muss der Antrag bis spätestens eine Woche vor Abgabetermin beim Prüfungsausschuss sein. Mehr dazu findest du in der [[GPO|Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO)]] für deine Schulform (§21). | |||
== | == Umfang und Form == | ||
* | Die Bachelorarbeit sollte nicht länger sein als 50 Seiten. Ob es in deinem Fach abweichende oder weitere Regelungen zum Umfang gibt, kannst du in der [[FPO|Fachprüfungsordnung (FPO)]] Bachelor für dein gewähltes Fach nachlesen oder deine Prüfer*in fragen. Deine fertige Bachelorarbeit muss im DIN A4-Format gebunden sein. Vergiss nicht, die Eigenständigkeitserklärung hinzuzufügen. Ist deine Bachelorarbeit eine Gruppenarbeit, muss aus der Eigenständigkeitserklärung hervorgehen, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde. Außerdem musst du eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Das Formblatt dafür kannst du dir [https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/formulare_pw.php im Formularbereich des Prüfungswesen] unter "Wichtige Vorlage für Abschlussarbeiten" herunterladen. | ||
== Abgabe == | == Abgabe == | ||
Deine Bachelorarbeit gibst du in Form von drei gedruckten Exemplaren sowie einer digitalen Fassung in Form einer CD oder eines USB-Sticks fristgerecht bei der [https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/studiengaenge_essen.shtml Sachbearbeiter*in] im Prüfungswesen ab, die dein Fach betreut. Du kannst zusätzlich eine {{lang|en|E-Mail}} mit einem pdf-Dokument deiner Bachelorarbeit als Anhang versenden, dies beschleunigt die Bearbeitung. | |||
==Zeugnisausstellung== | |||
Sobald die Gutachten zu deiner Abschlussarbeit im Prüfungswesen vorliegen, wird deine Note verbucht. Anschließend wird dein Zeugnis erstellt und die Einholung der Unterschriften veranlasst. Möchtest du mehr zum Thema erfahren, lies unseren Wiki-Artikel zum [[Zeugnis|Bachelorzeugnis]]. | |||
== Wiederholung== | |||
Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kannst du einmal wiederholen. Dafür musst du dir ein neues Thema suchen. Es steht dir frei bei deiner Betreuer*in/dem Fach zu bleiben oder zu wechseln. | |||
==Rücktritt von der BA-Arbeit== | |||
Du kannst dein Thema einmalig bei einem deiner Versuche zurückgeben. Dazu schickst du der Sachbearbeit*in im Prüfungswesen, bei der du deine BA-Arbeit angemeldet hast, ein formloses Schreiben mit deiner Unterschrift zu. Dieses muss bis spätestens vier Wochen nach Anmeldung deiner Bachelorarbeit im Prüfungswesen eingegangen sein. Deine Sachbearbeiter*in verbucht dann einen Rücktritt in [[HISinOne|{{Lang|en|HISinOne}}]]. Dieser zählt nicht als Fehlversuch. Danach musst du ein neues Thema wählen und kannst, wenn du möchtest, eine neue Betreuer*in/ein neues Fach wählen. | |||
== Hilfen == | |||
Für deine Recherche sind [[Wissenschaftliche Suchmaschinen]] hilfreich. | |||
== | ==Vorziehen von Masterleistungen== | ||
Du kannst Leistungen aus dem Master [[Übergangsregelung|vorziehen]], wenn du deine Bachelorbeit angemeldet hast. Für den Zeitpunkt deiner Anmeldung gibt es keine einheitliche Regelung der Fächer und der Bildungswissenschaften. Erkundige dich daher bei deiner Fachverantwortlichen oder lies in deiner [[Prüfungsordnung]] nach. | |||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie:Bachelor-Master]] | [[Kategorie:Bachelor-Master]] | ||
{{Gültigkeit| | {{Gültigkeit|DATUM=2023-05_09|KOMMENTAR=Hinweis Geschichte mit Kustode Passig am 26.08.22 abgestimmt; Inhalte Wiederholung, Rücktritt, Abgabe mit PW am 30.08.22 und 31.08.22 abgestimmt}} |
Aktuelle Version vom 23. August 2024, 11:03 Uhr
Achtung: Damit du dich pünktlich zum Praxissemester anmelden kannst, solltest du deine Bachelorarbeit spätestens zwei Wochen vor Semesterende abgeben. Wenn du die zuständigen Prüfer*innen rechtzeitig darauf hinweist, können die 6 Wochen Korrekturzeit so eingehalten werden. Ob eventuell eine spätere Abgabe möglich ist, besprichst du am besten rechtzeitig mit deiner Prüfer*in.
Hinweis für Lehramtsstudierende mit dem Fach Geschichte: Möchtest du dich zum Hauptseminar Geschichtsdidaktik (Modul 1, 1. Fachsemester Master) anmelden, musst du bis zum im LSF veröffentlichten Stichtag in den Master umgeschrieben sein. Für die Veranstaltung meldest du dich über LSF an. Es gibt jedoch kein Losverfahren, denn die Lehrenden nehmen die Zulassung manuell vor. Wichtig: Die Teilnahme am Praxissemester wird davon nicht berührt und ist auch ohne Zulassung zum Hauptseminar möglich.
Voraussetzungen
Um deine Bachelorarbeit anmelden zu können, musst du insgesamt 120 Credit Points(CP) nachweisen und das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) abgeschlossen haben.
Möchtest du deine Bachelorarbeit in den Bildungswissenschaften schreiben, musst du zusätzlich die Module I, II und III oder die Module I, II und IV nachweisen. Dies gilt für alle Studiengänge, unabhängig von der Schulform.
Möchtest du deine Bachelorarbeit in DaZ/DaF schreiben, musst du vorab das DaZ-Modul erfolgreich absolviert haben. Außerdem wird empfohlen, das Modul IV der Bildungswissenschaften oder - wenn du das Unterrichtsfach Deutsch studierst - das Modul Linguistik III absolviert zu haben.
Für Studierende der Großen Beruflichen Fachrichtung Bautechnik ist das Ablegen der Bachelorarbeit im Bereich Bildungswissenschaft nicht möglich.
Wahl der Prüfenden und des Themas
Möchtest du deine Bachelorarbeit schreiben, sprichst du die Lehrkräfte selbst an, ob sie dich betreuen und prüfen können. Einige Fächer haben zusätzlich auf ihrer Webseite Listen mit Prüfenden veröffentlicht, die berechtigt sind, deine Bachelorarbeit zu betreuen. Das Thema deiner Bachelorarbeit wählst du in der Regel in Absprache mit deiner Prüfer*in aus.
Anmeldung
Anmelden musst du deine Bachelorarbeit im Prüfungswesen bei den Sachbearbeiter*innen für das Fach, in welchem du die Arbeit schreiben möchtest. Anmeldefristen gibt es nicht, deine Arbeit kannst du während der normalen Sprechzeiten anmelden. Im Prüfungswesen bekommst du das Formblatt Antrag auf Zuteilung einer Bachelorarbeit. In manchen Fakultäten, bspw. der Fakultät für Bildungswissenschaft, hast du die Möglichkeit das Formular online anzufordern. Wende dich dazu an die entsprechenden Sachbearbeiter*innen im Prüfungswesen.
Auf dem Formblatt füllst du die Angaben zu Punkt A Prüfung der Zulassungsbedingungen zur Bachelorarbeit aus und reichst das Formular anschließend wieder beim Prüfungswesen ein. Du bekommst Bescheid, ob du zugelassen bist oder nicht. Bist du zugelassen, bekommt deine Prüfer*in das Formular, um Punkt C auszufüllen und leitet das Formular weiter. Nach erfolgreicher Anmeldung findest du dein Thema und das offizielle Abgabedatum in HISinOne bei deinen Prüfungsanmeldungen aufgelistet.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen. In begründeten Ausnahmen kannst du einen schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss stellen und eine Verlängerung um zwei Wochen beantragen. Dazu muss der Antrag bis spätestens eine Woche vor Abgabetermin beim Prüfungsausschuss sein. Mehr dazu findest du in der Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO) für deine Schulform (§21).
Umfang und Form
Die Bachelorarbeit sollte nicht länger sein als 50 Seiten. Ob es in deinem Fach abweichende oder weitere Regelungen zum Umfang gibt, kannst du in der Fachprüfungsordnung (FPO) Bachelor für dein gewähltes Fach nachlesen oder deine Prüfer*in fragen. Deine fertige Bachelorarbeit muss im DIN A4-Format gebunden sein. Vergiss nicht, die Eigenständigkeitserklärung hinzuzufügen. Ist deine Bachelorarbeit eine Gruppenarbeit, muss aus der Eigenständigkeitserklärung hervorgehen, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde. Außerdem musst du eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Das Formblatt dafür kannst du dir im Formularbereich des Prüfungswesen unter "Wichtige Vorlage für Abschlussarbeiten" herunterladen.
Abgabe
Deine Bachelorarbeit gibst du in Form von drei gedruckten Exemplaren sowie einer digitalen Fassung in Form einer CD oder eines USB-Sticks fristgerecht bei der Sachbearbeiter*in im Prüfungswesen ab, die dein Fach betreut. Du kannst zusätzlich eine E-Mail mit einem pdf-Dokument deiner Bachelorarbeit als Anhang versenden, dies beschleunigt die Bearbeitung.
Zeugnisausstellung
Sobald die Gutachten zu deiner Abschlussarbeit im Prüfungswesen vorliegen, wird deine Note verbucht. Anschließend wird dein Zeugnis erstellt und die Einholung der Unterschriften veranlasst. Möchtest du mehr zum Thema erfahren, lies unseren Wiki-Artikel zum Bachelorzeugnis.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kannst du einmal wiederholen. Dafür musst du dir ein neues Thema suchen. Es steht dir frei bei deiner Betreuer*in/dem Fach zu bleiben oder zu wechseln.
Rücktritt von der BA-Arbeit
Du kannst dein Thema einmalig bei einem deiner Versuche zurückgeben. Dazu schickst du der Sachbearbeit*in im Prüfungswesen, bei der du deine BA-Arbeit angemeldet hast, ein formloses Schreiben mit deiner Unterschrift zu. Dieses muss bis spätestens vier Wochen nach Anmeldung deiner Bachelorarbeit im Prüfungswesen eingegangen sein. Deine Sachbearbeiter*in verbucht dann einen Rücktritt in HISinOne. Dieser zählt nicht als Fehlversuch. Danach musst du ein neues Thema wählen und kannst, wenn du möchtest, eine neue Betreuer*in/ein neues Fach wählen.
Hilfen
Für deine Recherche sind Wissenschaftliche Suchmaschinen hilfreich.
Vorziehen von Masterleistungen
Du kannst Leistungen aus dem Master vorziehen, wenn du deine Bachelorbeit angemeldet hast. Für den Zeitpunkt deiner Anmeldung gibt es keine einheitliche Regelung der Fächer und der Bildungswissenschaften. Erkundige dich daher bei deiner Fachverantwortlichen oder lies in deiner Prüfungsordnung nach. Dieser Artikel ist gültig bis 2023-05_09