Bachelor-Master: Masterarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(56 dazwischenliegende Versionen von 11 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{Teaser|Text=Eine Masterarbeit ist die wissenschaftliche Abschlussarbeit am Ende deines Masterstudiums. Ohne das Bestehen der Masterarbeit ist es nicht möglich, dein Lehramtsstudium zu beenden. Du kannst sie entweder in einem deiner Studienfächer bzw. Lernbereiche, in den Bildungswissenschaften oder auch im Bereich [https://www.uni-due.de/daz-daf/dazmodul-master-masterarbeiten.php DaZ] schreiben. Bei der Anmeldung legst du fest, in welchem Fach oder Bereich du schreibst. Die Masterarbeit wird durch das Modul [[Bachelor-Master:Masterarbeit#Masterbegleitmodul|Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln]] begleitet.}}
{{Hinweis|Farbe=success|Text=
{{Hinweis|Farbe=danger|Text=
'''!! Achtung !!'''<br>
Achtung: Damit du dein Masterzeugnis rechtzeitig für die Einstellung in den [[Vorbereitungsdienst]] bekommst, solltest du deine Masterarbeit für den
Die Masterarbeit sollte bestenfalls für den
* Einstellungstermin 01. November: ca. '''Ende Juli'''
* Einstellungstermin 01. November: ca. Ende Juli
* Einstellungstermin 01. Mai: ca. '''Ende Januar'''
* Einstellungstermin 01. Mai: ca. Ende Januar
abgeben.<sup>1</sup>
abgegeben werden.<ref>Die Ausschlussfrist zum Nachreichen des Masterzeugnisses liegt, wenn keine Zulassungsbeschränkung vorliegt, für den Einstellungstermin 1. Mai in der Regel Mitte April, für den Einstellungstermin 1. November Mitte Oktober.
Wenn du die zuständigen Prüfer*innen rechtzeitig darauf hinweist, können die 6 Wochen Korrekturzeit<sup>2</sup> eingehalten werden.}}
Die Korrekturfrist für die Masterarbeit beträgt in der Regel '''6''' Wochen (GPO §20 (15)). Danach benötigt das Prüfungsamt etwa '''3''' Wochen um euer Zeugnis auszustellen. Plant am besten noch '''1''' weitere Woche Puffer ein.  
{{Legende|Inhalt=
''[GPO hier: (Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118)''
:<sup>1</sup>Die Ausschlussfrist zum Nachreichen des Masterzeugnisses liegt, wenn keine Zulassungsbeschränkung vorliegt, für den Einstellungstermin 01. Mai in der Regel Mitte April, für den Einstellungstermin 01. November Mitte Oktober.
''geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016
:<sup>2</sup>Die Korrekturfrist für die Masterarbeit beträgt in der Regel '''6''' Wochen (siehe §20(15), [[GPO]] Master für deine Schulform). Danach benötigt das Prüfungsamt etwa '''3''' Wochen um dein Zeugnis auszustellen. Plane am besten noch '''1''' weitere Woche Puffer ein.  
''(VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)'']''
}}
</ref>
 
Das gilt allerdings nur, wenn es keine Zulassungsbeschränkung für deine [[Fächer]] gibt. Wenn du deine Dozentin oder deinen Dozenten also rechtzeitig darauf hinweist, können die 6 Wochen Korrekturzeit so eingehalten werden, dass du dein Zeugnis noch fristgerecht zum [[Vorbereitungsdienst]] nachreichen kannst.
 
Jedoch kann es auch in Ausnahmefällen zu Verzögerungen seitens der Prüferinnen und Prüfer kommen, wenn diese eine Fristverlängerung beantragen.
}}{{Teaser|Text=
Die Masterarbeit, auch Master-Thesis, ist eine wissenschaftliche Abschlussarbeit am Ende des Master-Studiums.}}
 
Die Masterarbeit wird durch das Modul „Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln“ im Umfang von 9 [[Credit Points|Credits]] begleitet. Jedes Unterrichtsfach sowie der Bereich [[Bildungswissenschaften]] führt eine Begleitveranstaltung im Umfang von 3 Credits durch. (siehe GPO §20(2)<ref>Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118) geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016 (VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)</ref>)
 
Die Masterarbeit kann in begründeten Fällen in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung der jeweils individuellen Leistung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.
 
Die Arbeit kann sowohl in den [[Bildungswissenschaften]] (hier auch im Bereich
[[Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs­geschichte (DaZ-Modul)|Deutsch als Zweitsprache]]) <ref>https://www.uni-due.de/daz-daf/dazmodul-master-masterarbeiten.php [zuletzt besucht am 23.1.18]</ref>, als auch in einem der studierten Unterrichtsfächer geschrieben werden.
 
== Voraussetzungen ==
== Voraussetzungen ==
Die Voraussetzungen der studierten Unterrichtsfächer unterscheiden sich von den Voraussetzungen der [[Bildungswissenschaften]].
Um deine Masterarbeit anmelden zu können, musst du:
 
* das abgeschlossene Bachelorstudium,
===Unterrichtsfächer===
* den erfolgreichen Abschluss des [[Praxissemester|Praxissemesters]] und zusätzlich
* Abgeschlossenes Bachelorstudium
* insgesamt 35 [[Credit Points|CP]] (die Verteilung auf die Fächer ist dabei nicht wichtig) nachweisen.
* Erfolgreicher Abschluss des [[Praxissemester]]s
* Insgesamt 35 [[Credit Points]], dabei ist die Verteilung auf die einzelnen [[Fächer]] irrelevant


=== Bildungswissenschaften ===
Möchtest du deine Masterarbeit in den Bildungswissenschaften oder in DaZ schreiben, musst du zusätzlich noch folgende [[Modul]]e nachweisen<ref>siehe [[FPO]] Master BiWi für deine Schulform; bspw. FPO Master BiWi GyGe §5(6); https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-89-46_ws16.pdf [abgerufen am 02. Mai 2022]</ref>:
Siehe bspw. FPO BiWi Gy/Ge §5(7)<ref>FPO BiWi Gy/Ge §5(7);(Verkündungsblatt Jg. 12, 2014 S. 925 / Nr. 108)
*Module MA und MB ({{AbkGyGe}}, {{AbkBK}}, {{AbkG}})
geändert durch zweite Änderungsordnung vom 19. Oktober 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 939 / Nr. 172)</ref>
*Module A, B und MC '''oder''' MD ({{AbkHRSGe}}).
* Voraussetzungen wie Unterrichtsfächer
und
* Folgende [[Modul]]e der [[Bildungswissenschaften]] müssen erfolgreich absolviert worden sein:
** [[Lehramt Grundschule (G)]], [[Gymnasium]]/[[Gesamtschule]] und [[Berufskolleg]]: [[Modul]]e A und B
** [[Hauptschule|Haupt-]]/[[Realschule|Real-]]/[[Gesamtschule]] [[Modul]]e A, B und C oder D


== Prüfer- und Themenwahl ==
== Prüfer*innen- und Themenwahl ==
Das Thema wird von einem oder einer Hochschullehrenden oder -dozierenden gestellt. Dieser oder diese muss mindestens promoviert, habilitiert oder Privatdozent bzw. -dozentin des gewählten [[Fächer|Studienfaches]] sein und in die Lehramts&shy;ausbildung eingebunden, das heißt Lehr&shy;veranstaltungen durchgeführt haben. (vgl. GPO §20(5) & (13))<ref>Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118) geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016 (VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)</ref>.
Möchtest du deine Masterarbeit schreiben, sprichst du die Dozierenden selbst an, ob sie dich betreuen und prüfen können. Einige Fächer haben zusätzlich auf ihrer Webseite Listen mit Dozierenden veröffentlicht, die berechtigt sind, deine Masterarbeit zu betreuen. Das Thema deiner Masterarbeit stellen deine Prüfer*innen, du hast aber ein Vorschlagsrecht. Es ist möglich, das Thema einmal innerhalb des ersten Bearbeitungsmonats zu ändern.<ref>[[GPO]] Master für deine Schulform (§20)</ref>
Einige Fächer haben zusätzlich Listen mit Prüferinnen und Prüfer veröffentlicht, die berechtigt sind, deine Masterarbeit zu betreuen.


== Anmeldung ==
== Anmeldung ==
Die <blank text="Anmeldung">https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/lehramt_ba_studiengaenge.shtml</blank> erfolgt über das zentrale [[Prüfungswesen]]. Hierfür gibt es '''keine''' Anmeldefristen, ihr könnt euch also jederzeit für die Masterarbeit anmelden.
Die Anmeldung deiner Masterarbeit nimmst du im [[Prüfungswesen]] bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen für das Fach vor, in welchem du schreiben möchtest. Bei der Anmeldung solltest du beachten, deinen Zeitplan individuell und frühzeitig mit deinen Prüfer*innen abzustimmen, damit die Fristen eingehalten werden können und du plangemäß in den [[Vorbereitungsdienst]] starten kannst. Es gibt '''keine''' Anmeldefristen, du kannst deine Arbeit während der Sprechzeiten anmelden. Im Prüfungswesen bekommst du das Formblatt „Antrag auf Zuteilung einer Masterarbeit“.  
 
Auf dem Formblatt füllst du die Angaben zu '''Punkt A''' zwecks „Prüfung der Zulassungsbedingungen zur Masterarbeit“ aus und reichst das Formular wieder beim Prüfungswesen ein. Dann bekommst du Bescheid, ob du zugelassen bist oder nicht.  
Im [[Prüfungswesen]] erhaltet ihr das Formblatt „Antrag auf Zuteilung einer Masterarbeit“. Dieses ist '''nur''' in Papierform erhältlich.
Bist du zugelassen, bekommen deine Prüfer*innen das Formular und sollen '''Punkt C''' ausfüllen. Anschließend leiten die zuständigen Prüfer*innen das Formular weiter. Nach erfolgreicher Anmeldung findest du dein Thema und das offizielle Abgabedatum auch in [[{{Lang|en|HISinOne}}]] bei deinen Prüfungsanmeldungen aufgelistet.
 
Dieses reicht ihr nach Ausfüllen der Angaben zu '''Punkt A''' zwecks „Prüfung der Zulassungsbedingungen zur Masterarbeit“ im Bereich [[Prüfungswesen]] V15 R00 wieder ein. Im Folgenden bekommt ihr Bescheid, ob ihr zugelassen seid oder nicht. Wenn ihr zugelassen seid, muss von eurer Betreuerin oder eurem Betreuer der '''Punkt C''' des Formulars ausgefüllt werden. Danach geht der Antrag an die zuständige Person aus dem Prüfungsausschuss (für die Bildungswissenschaften ist dies zum Beispiel Frau Schormann in S06 S06 B87). Von da aus wird es nach Prüfung an das zentrale [[Prüfungswesen]] zurückgeschickt und ihr seid offiziell angemeldet. Ihr findet euer Thema und offizielles Abgabedatum jetzt online bei euren anderen Prüfungsanmeldungen aufgelistet.


== Bearbeitungszeit ==
== Bearbeitungszeit ==
* 15 Wochen
* 15 Wochen
* Dieser Zeitraum kann im Einzelfall um bis zu acht Wochen verlängert werden. Dafür muss dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bis spätestens eine Woche vor Abgabe ein begründeter schriftlicher Antrag vorliegen (vgl. §20 (6)).<ref name="gemeinsame-Prüfungsordnung-2009"><blank text="gemeinsame Prüfungsordnung (LABG 2009)">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-labg-2009/</blank> vom 06.12.2011</ref><ref name="gemeinsame-Prüfungsordnung-2016"><blank text="gemeinsame Prüfungsordnung (LABG 2016)">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/</blank> vom 30.09.2016</ref>
* Eine Verlängerung um bis zu acht Wochen kannst du mit einem begründeten schriftlichen Antrag beim [[Prüfungsausschuss]] bekommen. Dazu muss der Antrag bis spätestens eine Woche vor Abgabetermin beim Prüfungsausschuss sein. Mehr dazu findest in der [[GPO|Gemeinsamen Prüfungsordnung]] Master für deine Schulform (§20).
 
== Umfang==
Die Masterarbeit soll in der Regel 80 Seiten nicht überschreiten<ref>[[GPO]] Master für deine Schulform (§20(10))</ref>. Ob es in deinem Fach abweichende oder weitere Regelungen zum Umfang gibt, kannst du in der [[FPO|Fachprüfungsordnung]] Master für dein gewähltes Fach nachlesen.


== Abgabe ==
== Abgabe ==
* Fristgerecht im zentralen [[Prüfungswesen]]. Dort wurde eine <blank text="zentrale Annahmestelle">https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/aktuelles.php</blank><ref>Bereich Prüfungswesen - Aktuelle Mitteilungen WS 13/14; https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/aktuelles.php [zuletzt besucht am 23.1.18]</ref> eingerichtet.  
* Du kannst deine Masterarbeit in die [[Terminbriefkästen]] werfen.
:Essen: V15 R00 G16
* Abgabe in dreifacher Form: gebunden, DIN A4-Format, sowie in elektronischer Form (bei jeder abgegebenen Form legst du eine digitale Kopie bei).
:Duisburg: SG 032
* Die Eigenständigkeitserklärung wird erst nach dem Drucken im Original unterschrieben.
:Essen: Gebäudeeingang T01
* Ist deine Masterarbeit eine Gruppenarbeit, muss in der Eigenständigkeitserklärung auch enthalten sein, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde.
:Duisburg: Gebäude LG
* Abgabe in dreifacher Form, gebunden, DIN A4-Format, sowie in elektronischer Form (siehe GPO §20(9))<ref>Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118) geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016 (VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)</ref>
* Eigenständigkeitserklärung, in der auch enthalten ist, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde, wenn es sich um eine Gruppenarbeit handelt
'''Achtung: Bei jeder abgegebener Form muss eine digitale Kopie beigelegt werden!'''
 
== Hilfen ==
Die [[Schreibwerkstatt]] der [[UDE]] bietet Kurse zum wissenschaftlichen Schreiben, aber auch eine persönliche Beratung an.
Außerdem gibt es ein [[Sprachtelefon]], bei dem man zu allen Problemen während des Schreibprozesses seine Fragen telefonisch stellen kann. Der [[Schreibtrainer]] ist ein Online-Trainingsprogramm für das Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten.  
 
Ebenso können dir [[Wissenschaftliche Suchmaschinen]] die Recherche erleichtern.
 
 


==Zeugnisausstellung==
Sobald die Gutachten deiner Prüfer*innen zur Abschlussarbeit im Prüfungswesen vorliegen, wird die Note verbucht. Ist die Abschlussarbeit deine letzte Leistung, wird das Zeugnis erstellt und die Einholung der Unterschriften veranlasst. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. War deine Abschlussarbeit nicht deine letzte Leistung, stellt das Prüfungswesen dein Zeugnis in der Zeit nach der Verbuchung deiner letzten Leistung aus. Hast du bereits einmal eine Abschlussarbeit geschrieben und diese bei uns anerkennen lassen, melde dich bitte beim Prüfungswesen, wenn du deine letzte Prüfung bestanden hast.


== Wiederholung ==
Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden.<ref>siehe [[GPO]] Master für deine Schulform (§21)</ref>


== Hilfen ==
Für die Recherche sind  [[Wissenschaftliche Suchmaschinen|wissenschaftliche Suchmaschinen]] hilfreich.


== Masterbegleitmodul ==  
== Masterbegleitmodul ==  
* Das Begleitmodul zur Masterarbeit ''Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln'' umfasst 9 {{AbkCP}}. Hierzu bietet jedes [[Fächer|Studienfach]] (Unterrichtsfächer + [[Bildungswissenschaften]]) eine Veranstaltung zu jeweils 3 {{AbkCP}} an.  
Die Masterarbeit wird durch das Modul '''Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln''' begleitet. Hierzu bietet jedes Unterrichtsfach sowie der Bereich [[Bildungswissenschaftliches Studium|Bildungswissenschaften]] eine Begleitveranstaltung an<ref>siehe [[GPO]] Master für deine Schulform (§20)</ref>.
* Das [[Modul]] schließt dann mit einer Prüfung in dem [[Fächer|Studienfach]], in dem die Masterarbeit geschrieben wird, ab. Also muss diese Prüfung auch nur für dieses [[Fächer|Studienfach]] angemeldet werden.  
Eine Ausnahme bildet das Fach [https://www.uni-due.de/germanistik/la_ma_pruefungsmodalitaeten.php Deutsch]. Schreibst du deine Masterarbeit im Fach Deutsch bzw. Sprachlicher Grundbildung oder in DaZ in Kombination mit Deutsch, nimmst du in Rücksprache mit deiner Betreuer*in an einem von ihr angebotenen Begleitangebot teil. Die Anmeldung per LSF entfällt. Mit Bestehen der Masterarbeit wird das Modul in allen Fächern und Lernbereichen als „bestanden“ verbucht. Die {{Lang|en|Credits}} des Gesamtmoduls werden automatisch gutgeschrieben.  
* Eine im Begleitmodul erbrachte Prüfungsleistung kann auch noch angerechnet werden, wenn die Masterarbeit nicht abgegeben oder nicht bestanden wird. Umgekehrt gilt auch, dass die Masterarbeit bestanden werden kann, aber das Begleitmodul nicht. Während das Begleitmodul zweimal wiederholt werden kann, kann die Masterarbeit nur einmal wiederholt werden.
 
== Verwandte Seiten==
*[[Schreibwerkstatt]]
*[[Master]]
*[[Bachelor/Master#Noten| Welche Noten sind wichtig?]]
* [[Vorbereitungsdienst]]


==Siehe auch==
==Exmatrikulation==
*<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung (LABG 2009)">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-labg-2009/</blank>
Hast du deine Masterarbeit abgegeben und auch alle anderen Leistungen erbracht, so erfolgt die Exmatrikulation regulär zum Semesterende, also zum 30. September für das Sommersemester oder zum 31. März für das Wintersemester. Du kannst die Exmatrikulation aber auch mit sofortiger Wirkung im [[Einschreibungswesen]] beantragen.  
*<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung (LABG 2016)">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/</blank>
*<blank text="Begriffsklärung der Hochschulrektorenkonferenz">https://www.hrk-nexus.de/glossar-der-studienreform/begriff/masterarbeit/</blank>


==Quellen==
==Quellen==
Zeile 99: Zeile 62:
{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
{{Gültigkeit|DATUM=2019-12-30}}
{{Gültigkeit|DATUM=2024-12-09|KOMMENTAR=}}

Aktuelle Version vom 27. August 2024, 09:08 Uhr

Eine Masterarbeit ist die wissenschaftliche Abschlussarbeit am Ende deines Masterstudiums. Ohne das Bestehen der Masterarbeit ist es nicht möglich, dein Lehramtsstudium zu beenden. Du kannst sie entweder in einem deiner Studienfächer bzw. Lernbereiche, in den Bildungswissenschaften oder auch im Bereich DaZ schreiben. Bei der Anmeldung legst du fest, in welchem Fach oder Bereich du schreibst. Die Masterarbeit wird durch das Modul Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln begleitet.


Achtung: Damit du dein Masterzeugnis rechtzeitig für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bekommst, solltest du deine Masterarbeit für den

  • Einstellungstermin 01. November: ca. Ende Juli
  • Einstellungstermin 01. Mai: ca. Ende Januar

abgeben.1 Wenn du die zuständigen Prüfer*innen rechtzeitig darauf hinweist, können die 6 Wochen Korrekturzeit2 eingehalten werden.

1Die Ausschlussfrist zum Nachreichen des Masterzeugnisses liegt, wenn keine Zulassungsbeschränkung vorliegt, für den Einstellungstermin 01. Mai in der Regel Mitte April, für den Einstellungstermin 01. November Mitte Oktober.
2Die Korrekturfrist für die Masterarbeit beträgt in der Regel 6 Wochen (siehe §20(15), GPO Master für deine Schulform). Danach benötigt das Prüfungsamt etwa 3 Wochen um dein Zeugnis auszustellen. Plane am besten noch 1 weitere Woche Puffer ein.

Voraussetzungen

Um deine Masterarbeit anmelden zu können, musst du:

  • das abgeschlossene Bachelorstudium,
  • den erfolgreichen Abschluss des Praxissemesters und zusätzlich
  • insgesamt 35 CP (die Verteilung auf die Fächer ist dabei nicht wichtig) nachweisen.

Möchtest du deine Masterarbeit in den Bildungswissenschaften oder in DaZ schreiben, musst du zusätzlich noch folgende Module nachweisen[1]:

  • Module MA und MB (GyGe, BK, G)
  • Module A, B und MC oder MD (HRSGe).

Prüfer*innen- und Themenwahl

Möchtest du deine Masterarbeit schreiben, sprichst du die Dozierenden selbst an, ob sie dich betreuen und prüfen können. Einige Fächer haben zusätzlich auf ihrer Webseite Listen mit Dozierenden veröffentlicht, die berechtigt sind, deine Masterarbeit zu betreuen. Das Thema deiner Masterarbeit stellen deine Prüfer*innen, du hast aber ein Vorschlagsrecht. Es ist möglich, das Thema einmal innerhalb des ersten Bearbeitungsmonats zu ändern.[2]

Anmeldung

Die Anmeldung deiner Masterarbeit nimmst du im Prüfungswesen bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen für das Fach vor, in welchem du schreiben möchtest. Bei der Anmeldung solltest du beachten, deinen Zeitplan individuell und frühzeitig mit deinen Prüfer*innen abzustimmen, damit die Fristen eingehalten werden können und du plangemäß in den Vorbereitungsdienst starten kannst. Es gibt keine Anmeldefristen, du kannst deine Arbeit während der Sprechzeiten anmelden. Im Prüfungswesen bekommst du das Formblatt „Antrag auf Zuteilung einer Masterarbeit“. Auf dem Formblatt füllst du die Angaben zu Punkt A zwecks „Prüfung der Zulassungsbedingungen zur Masterarbeit“ aus und reichst das Formular wieder beim Prüfungswesen ein. Dann bekommst du Bescheid, ob du zugelassen bist oder nicht. Bist du zugelassen, bekommen deine Prüfer*innen das Formular und sollen Punkt C ausfüllen. Anschließend leiten die zuständigen Prüfer*innen das Formular weiter. Nach erfolgreicher Anmeldung findest du dein Thema und das offizielle Abgabedatum auch in [[HISinOne]] bei deinen Prüfungsanmeldungen aufgelistet.

Bearbeitungszeit

  • 15 Wochen
  • Eine Verlängerung um bis zu acht Wochen kannst du mit einem begründeten schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss bekommen. Dazu muss der Antrag bis spätestens eine Woche vor Abgabetermin beim Prüfungsausschuss sein. Mehr dazu findest in der Gemeinsamen Prüfungsordnung Master für deine Schulform (§20).

Umfang

Die Masterarbeit soll in der Regel 80 Seiten nicht überschreiten[3]. Ob es in deinem Fach abweichende oder weitere Regelungen zum Umfang gibt, kannst du in der Fachprüfungsordnung Master für dein gewähltes Fach nachlesen.

Abgabe

  • Du kannst deine Masterarbeit in die Terminbriefkästen werfen.
  • Abgabe in dreifacher Form: gebunden, DIN A4-Format, sowie in elektronischer Form (bei jeder abgegebenen Form legst du eine digitale Kopie bei).
  • Die Eigenständigkeitserklärung wird erst nach dem Drucken im Original unterschrieben.
  • Ist deine Masterarbeit eine Gruppenarbeit, muss in der Eigenständigkeitserklärung auch enthalten sein, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde.

Zeugnisausstellung

Sobald die Gutachten deiner Prüfer*innen zur Abschlussarbeit im Prüfungswesen vorliegen, wird die Note verbucht. Ist die Abschlussarbeit deine letzte Leistung, wird das Zeugnis erstellt und die Einholung der Unterschriften veranlasst. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. War deine Abschlussarbeit nicht deine letzte Leistung, stellt das Prüfungswesen dein Zeugnis in der Zeit nach der Verbuchung deiner letzten Leistung aus. Hast du bereits einmal eine Abschlussarbeit geschrieben und diese bei uns anerkennen lassen, melde dich bitte beim Prüfungswesen, wenn du deine letzte Prüfung bestanden hast.

Wiederholung

Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden.[4]

Hilfen

Für die Recherche sind wissenschaftliche Suchmaschinen hilfreich.

Masterbegleitmodul

Die Masterarbeit wird durch das Modul Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln begleitet. Hierzu bietet jedes Unterrichtsfach sowie der Bereich Bildungswissenschaften eine Begleitveranstaltung an[5]. Eine Ausnahme bildet das Fach Deutsch. Schreibst du deine Masterarbeit im Fach Deutsch bzw. Sprachlicher Grundbildung oder in DaZ in Kombination mit Deutsch, nimmst du in Rücksprache mit deiner Betreuer*in an einem von ihr angebotenen Begleitangebot teil. Die Anmeldung per LSF entfällt. Mit Bestehen der Masterarbeit wird das Modul in allen Fächern und Lernbereichen als „bestanden“ verbucht. Die Credits des Gesamtmoduls werden automatisch gutgeschrieben.

Exmatrikulation

Hast du deine Masterarbeit abgegeben und auch alle anderen Leistungen erbracht, so erfolgt die Exmatrikulation regulär zum Semesterende, also zum 30. September für das Sommersemester oder zum 31. März für das Wintersemester. Du kannst die Exmatrikulation aber auch mit sofortiger Wirkung im Einschreibungswesen beantragen.

Quellen

  1. siehe FPO Master BiWi für deine Schulform; bspw. FPO Master BiWi GyGe §5(6); https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-89-46_ws16.pdf [abgerufen am 02. Mai 2022]
  2. GPO Master für deine Schulform (§20)
  3. GPO Master für deine Schulform (§20(10))
  4. siehe GPO Master für deine Schulform (§21)
  5. siehe GPO Master für deine Schulform (§20)

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-09