Learning Agreement: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Learning Agreement''' oder dt. '''Studienvertrag'''
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Du studierst Lehramt und  hast Interesse an einem Auslandsstudium oder Auslandspraktikum? Dann lies in diesem Artikel, wie dir Studienleistungen, die du im Ausland erbringst, anerkannt werden können.}}


Der Studienvertrag enthält eine Auflistung der zu absolvierenden Kurse (Module/Veranstaltungen). Er wird zwischen zwischen dem /der Studierenden, der entsendenden Hochschule und der Gasthochschule vor der Abreise der/des Studierenden geschlossen.
Besprich dein Vorhaben und die Auswahl der Kurse möglichst früh mit deiner zuständigen Fachkoordinator*in und informiere dich über das Anerkennungsverfahren deiner Fakultät. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt nicht automatisch. Hierzu schließt du ein [https://www.uni-due.de/international/outgoings_erasmus_studienaufenthalte.php {{lang|en|Learning Agreement}}], also eine Lernvereinbarung oder Studienabkommen, mit deiner Heimat- und der Gasthochschule ab. Darin wird verabredet, welche Kurse du im Ausland absolvierst und für welche Kurse/Module diese angerechnet werden.
Das {{lang|en|Learning Agreement}} muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts von dir, deiner Heimathochschule und deiner Gasthochschule unterschrieben werden. Du stimmst im {{lang|en|Learning Agreement}} zu, das vereinbarte Studienprogramm an der Gasthochschule zu absolvieren. Die Heimathochschule garantiert durch das {{lang|en|Learning Agreement}} die volle akademische Anerkennung der aufgeführten Module bzw. Lehrveranstaltungen. Das Learning Agreement ist für alle drei Parteien bindend.


Siehe auch [[ECTS]].


==Dokument==
{{Gültigkeit|Datum=2025-03-07}}
* Hier ist die englischsprachige Version des <BLANK Text="Studierendenvertrags">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/international/learningagreeement.pdf</BLANK>
* Hier ist eine etwas umgebaute deutschsprachige Version des <BLANK Text="Studierendenvertrags">http://www.int.unibe.ch/unibe/lehre/int/content/e4386/e4407/studienvertrag_ger.pdf</BLANK> von der Universität Bern.


 
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[[Kategorie:Keywords]]
[[Kategorie: Definitionen]]
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
[[Kategorie:Studienreform]]

Aktuelle Version vom 3. September 2024, 10:32 Uhr

Du studierst Lehramt und hast Interesse an einem Auslandsstudium oder Auslandspraktikum? Dann lies in diesem Artikel, wie dir Studienleistungen, die du im Ausland erbringst, anerkannt werden können.

Besprich dein Vorhaben und die Auswahl der Kurse möglichst früh mit deiner zuständigen Fachkoordinator*in und informiere dich über das Anerkennungsverfahren deiner Fakultät. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt nicht automatisch. Hierzu schließt du ein Learning Agreement, also eine Lernvereinbarung oder Studienabkommen, mit deiner Heimat- und der Gasthochschule ab. Darin wird verabredet, welche Kurse du im Ausland absolvierst und für welche Kurse/Module diese angerechnet werden.

Das Learning Agreement muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts von dir, deiner Heimathochschule und deiner Gasthochschule unterschrieben werden. Du stimmst im Learning Agreement zu, das vereinbarte Studienprogramm an der Gasthochschule zu absolvieren. Die Heimathochschule garantiert durch das Learning Agreement die volle akademische Anerkennung der aufgeführten Module bzw. Lehrveranstaltungen. Das Learning Agreement ist für alle drei Parteien bindend.


Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-07