Grundschule (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Grundschule (Schulform)|Grundschule]] ist für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Auf der Grundlage des in der Landesverfassung und den Schulgesetzen vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrags hat sie die Aufgabe,
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Die Schuleingangsphase der Grundschule umfasst die Klassen eins und zwei. Sie kann je nach individuellem Bedarf der Kinder um ein Jahr verlängert oder verkürzt werden. Ziel ist es, die Kinder dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern und den Start in der Grundschule erfolgreich zu gestalten. Wie die Schuleingangsphase können auch die Klassen drei und vier nach Jahrgängen oder jahrgangsübergreifend geführt werden.


* Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen sowie in ihren musischen und praktischen Fähigkeiten gleichermaßen umfassend zu fördern,
Neben grundlegenden Lern-, Arbeits- und Sozialformen werden in der Grundschule [[Ba-Ma(LABG2016):Lernbereich_Mathematische_Grundbildung|mathematische]], [[Ba-Ma(LABG2016):Lernbereich_Sprachliche_Grundbildung|sprachliche]] und [[Ba-Ma(LABG2016):Lernbereich_Sachunterricht|sachunterrichtliche]] Kompetenzen vermittelt. Daneben sind auch ästhetische, kulturelle, sportliche sowie religiöse Themen Gegenstände des Unterrichts. Grundlegendes Prinzip ist die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes.
* grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in Inhalt und Form so zu vermitteln, dass sie den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler angepasst sind,
* durch fördernde und ermutigende Hilfe zu den systematischeren Formen des Lernens allmählich hinzuführen und damit die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn zu schaffen,
* die Lernerfolge der Schülerinnen und Schüler zu erhalten und weiter zu fördern.


Der Bildungsgang in der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre. Seit dem Schuljahr 2005/2006 ist die Schuleingangsphase an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen eingeführt, welche die Klassen 1 und 2 umfasst und die Schulkindergärten integriert. Ziel ist es, den Start der Kinder in der Grundschule durch eine Flexibilisierung und eine didaktische und organisatorische Neuausrichtung des ersten und zweiten Schuljahres erfolgreicher zu gestalten.
Weitere Informationen findest du im [https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p11 Schulgesetz] oder auf den [https://www.schulministerium.nrw/die-grundschule-von-bis-z Webseiten des Schulministeriums].


 
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==Links==
[[Kategorie: Definitionen]]
*<BLANK Text="Schulministerium">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschulen/index.html</BLANK>
[[Kategorie:Schulen/Lehrkräfte]]
*<BLANK Text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschule</BLANK>
{{Gültigkeit|Datum=2025-09-08}}
 
== Verwandte Seiten ==
*[[Grundschule]]
*[[Schulformen]]
 
[[Kategorie: Keywords]]

Aktuelle Version vom 9. September 2024, 11:56 Uhr

Die Grundschule, auch Primarstufe genannt, ist die erste gemeinsame Schulstufe des Schulsystems für alle Kinder. Die Grundschule umfasst in Nordrhein-Westfalen die Klassen 1 bis 4.

Die Schuleingangsphase der Grundschule umfasst die Klassen eins und zwei. Sie kann je nach individuellem Bedarf der Kinder um ein Jahr verlängert oder verkürzt werden. Ziel ist es, die Kinder dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern und den Start in der Grundschule erfolgreich zu gestalten. Wie die Schuleingangsphase können auch die Klassen drei und vier nach Jahrgängen oder jahrgangsübergreifend geführt werden.

Neben grundlegenden Lern-, Arbeits- und Sozialformen werden in der Grundschule mathematische, sprachliche und sachunterrichtliche Kompetenzen vermittelt. Daneben sind auch ästhetische, kulturelle, sportliche sowie religiöse Themen Gegenstände des Unterrichts. Grundlegendes Prinzip ist die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes.

Weitere Informationen findest du im Schulgesetz oder auf den Webseiten des Schulministeriums. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-09-08