Europäisches Portfolio der Sprachen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Europäische Portfolio der Sprachen (EPS) ist ein vom Europarat entwickelter Nachweis, in dem Fremdsprachenkenntnisse so dokumentiert werden können, dass sie auch in anderen Ländern verstanden und anerkannt werden können.}}<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/unterricht/lernbereiche-und-unterrichtsfaecher/europaeisches-portfolio-der (zuletzt besucht am 12.08.2020)</ref>
Das [https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/unterricht/lernbereiche-und-unterrichtsfaecher/europaeisches-portfolio-der Europäische Portfolio der Sprachen (EPS)] ist ein vom Europarat entwickeltes Instrument, mit dem Schüler*innen ihre Fremdsprachenkenntnisse und -kompetenzen für sich selbst und für andere transparent und international vergleichbar dokumentieren können. Charakteristisch für das EPS ist, dass es die Verantwortung für den Lernprozess zu den Lernenden legt, sie sich also selbst Ziele setzen, ihr Erreichen überprüfen und ihre Lernwege reflektieren. Du als Lehrkraft unterstützt sie dabei. }}
Das EPS erfüllt im Bereich des Fremdsprachen&shy;lernens zwei Aufgaben: Es ist Lernbegleiter und Informations&shy;instrument zugleich. Es gibt Anregungen und Hinweise und stellt eine Reihe von Arbeitsblättern und Formularen zur Verfügung, welche die Schüler*innen einerseits für das Sprachenlernen motivieren und ihnen dabei helfen sollen. Andererseits werden sie durch die Materialien bei der Erstellung einer guten Dokumentation ihrer sprachlichen und interkulturellen Lern- und Kommunikations&shy;erfahrungen unterstützt.


Mit Hilfe des Sprachenportfolios können die Schüler*innen eine strukturierte Sammlung von Dokumenten unterschied&shy;lichster Art (z. B. Bestätigungen, Selbstbeur&shy;teilungen, Zertifikate) und von Beispielen persönlicher Arbeiten zusammenstellen und immer wieder ergänzen und aktualisieren, um ihre Mehrsprachigkeit, ihre Kompetenzen in verschiedenen Sprachen, ihre Sprachkontakte und ihre interkulturellen Erfahrungen für sich selbst und für andere transparent und international vergleichbar zu dokumentieren.
Mit Hilfe des Sprachenportfolios können die Schüler*innen eine strukturierte Sammlung von unterschiedlichen Dokumenten, z. B. Selbstbeurteilungen, Zertifikate und Beispiele persönlicher Arbeiten, zusammenstellen und diese immer wieder ergänzen und aktualisieren. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsblätter sollen die Schüler*innen für das Sprachenlernen motivieren und ihnen helfen das eigene Lernen zu reflektieren. Zusätzlich werden sie durch die Materialien bei der Erstellung einer guten Dokumentation ihrer sprachlichen und interkulturellen Lern- und Kommunikationserfahrungen unterstützt.
 
Als Lehrkraft erfährst du durch das Sprachenportfolio, welche Kenntnisse und Kompetenzen deine Schüler*innen bereits erworben haben und kannst deinen Unterricht auf dieser Grundlage anpassen. Lehrkräften und Unternehmen im Ausland hilft das EPS dabei, Kenntnisse und Kompetenzen einzuschätzen, wenn Schüler*innen dort ihre Schule fortsetzen oder ehemalige Schüler*innen im Ausland studieren oder arbeiten wollen. Grundlage ist der [https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/studium-planen/gers/ Gemeinsame europäischen Referenzrahmen für Sprachen].


Das Sprachportfolio besteht aus drei Teilen:
* dem [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/Sprachlich-literarischer-Lernbereich/Fremdsprachen/Kontext/Europaeisches-Portfolio-der-Sprachen/sprachenpass.pdf Sprachenpass]
* der [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/Sprachlich-literarischer-Lernbereich/Fremdsprachen/Kontext/Europaeisches-Portfolio-der-Sprachen/biografie.pdf Sprachenbiographie]
* dem [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/Sprachlich-literarischer-Lernbereich/Fremdsprachen/Kontext/Europaeisches-Portfolio-der-Sprachen/dossier.pdf Dossier]
Für Schulen, die mit dem [[Portfolio]] arbeiten wollen, stellt das [[Schulministerium]] umfangreiche Materialien zur Verfügung. Unter anderem gibt es eine [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/Sprachlich-literarischer-Lernbereich/Fremdsprachen/Kontext/Europaeisches-Portfolio-der-Sprachen/Lehrerhandreichung-GrundundAufbauportfolio.pdf Handreichung für Lehrkräfte].


==Quellen==
<references />


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[[Kategorie:Didaktik/Methodik]]
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Aktuelle Version vom 11. September 2024, 12:46 Uhr

Das Europäische Portfolio der Sprachen (EPS) ist ein vom Europarat entwickeltes Instrument, mit dem Schüler*innen ihre Fremdsprachenkenntnisse und -kompetenzen für sich selbst und für andere transparent und international vergleichbar dokumentieren können. Charakteristisch für das EPS ist, dass es die Verantwortung für den Lernprozess zu den Lernenden legt, sie sich also selbst Ziele setzen, ihr Erreichen überprüfen und ihre Lernwege reflektieren. Du als Lehrkraft unterstützt sie dabei.

Mit Hilfe des Sprachenportfolios können die Schüler*innen eine strukturierte Sammlung von unterschiedlichen Dokumenten, z. B. Selbstbeurteilungen, Zertifikate und Beispiele persönlicher Arbeiten, zusammenstellen und diese immer wieder ergänzen und aktualisieren. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsblätter sollen die Schüler*innen für das Sprachenlernen motivieren und ihnen helfen das eigene Lernen zu reflektieren. Zusätzlich werden sie durch die Materialien bei der Erstellung einer guten Dokumentation ihrer sprachlichen und interkulturellen Lern- und Kommunikationserfahrungen unterstützt.

Als Lehrkraft erfährst du durch das Sprachenportfolio, welche Kenntnisse und Kompetenzen deine Schüler*innen bereits erworben haben und kannst deinen Unterricht auf dieser Grundlage anpassen. Lehrkräften und Unternehmen im Ausland hilft das EPS dabei, Kenntnisse und Kompetenzen einzuschätzen, wenn Schüler*innen dort ihre Schule fortsetzen oder ehemalige Schüler*innen im Ausland studieren oder arbeiten wollen. Grundlage ist der Gemeinsame europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-15