Anpassungslehrgang: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text= | {{Teaser|Text=Mit einem Anpassungslehrgang ermöglicht das Schulministerium NRW Lehrkräften aus dem Ausland, unter bestimmten Voraussetzungen in NRW als Lehrkraft tätig zu werden. Über die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang gleichen die Lehrkräfte wesentliche Unteschiede zwischen der Ausbildung in ihren Heimatländern und der Ausbildung in NRW aus.}} | ||
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Du bist Mitglied eines EU-Staates | Du bist Mitglied eines EU-Staates, Nicht-EU-Staats oder eines Drittstaats, konkret eines Staates innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz und sprichst Deutsch auf dem [https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/ Niveau C1]. Dies weist du als Lehrkraft aus einem Nicht-EU-Staat oder einem nicht-deutschsprachigen Drittstaat mit einem anerkannten [https://www.uni-due.de/international/bewerbung.php#deutsch Zertifikat] nach. | ||
==Dein Weg== | ==Dein Weg== | ||
Wird dein Studienabschluss anerkannt, wirst du zusätzliche Unterschiede deiner Lehramtsausbildung zur Lehramtsausbildung im Land NRW ausgleichen müssen. Dies bedeutet, dass du an einigen Tagen in der Woche an einer Schule unterrichtest, du dich an den anderen Tagen in einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) nachqualifizierst und vor oder während deines Anpassungslehrgangs Veranstaltungen an der Universität Duisburg-Essen (UDE) besuchst. | Wird dein Studienabschluss anerkannt, wirst du zusätzliche Unterschiede deiner Lehramtsausbildung zur Lehramtsausbildung im Land NRW ausgleichen müssen. Dies bedeutet, dass du an einigen Tagen in der Woche an einer Schule unterrichtest, du dich an den anderen Tagen in einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) nachqualifizierst und vor oder während deines Anpassungslehrgangs Veranstaltungen an der Universität Duisburg-Essen (UDE) besuchst. | ||
Dein Anpassungslehrgang dauert unterschiedlich lang, je nachdem, wie viele fehlende Leistungen du ausgleichen musst. Der kürzeste Zeitraum umfasst sechs Monate, der längste 36 Monate. | Dein Anpassungslehrgang dauert unterschiedlich lang, je nachdem, wie viele fehlende Leistungen du ausgleichen musst. Der kürzeste Zeitraum umfasst sechs Monate, der längste 36 Monate. Deine Ausbildungszeit wird entsprechend deinen anerkannten Leistungen individuell festgelegt. In dieser Zeit bekommst bereits ein Anwärtergehalt. | ||
==Anerkennung== | ==Anerkennung== |
Version vom 16. September 2024, 12:58 Uhr
Voraussetzungen
Du bist Mitglied eines EU-Staates, Nicht-EU-Staats oder eines Drittstaats, konkret eines Staates innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz und sprichst Deutsch auf dem Niveau C1. Dies weist du als Lehrkraft aus einem Nicht-EU-Staat oder einem nicht-deutschsprachigen Drittstaat mit einem anerkannten Zertifikat nach.
Dein Weg
Wird dein Studienabschluss anerkannt, wirst du zusätzliche Unterschiede deiner Lehramtsausbildung zur Lehramtsausbildung im Land NRW ausgleichen müssen. Dies bedeutet, dass du an einigen Tagen in der Woche an einer Schule unterrichtest, du dich an den anderen Tagen in einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) nachqualifizierst und vor oder während deines Anpassungslehrgangs Veranstaltungen an der Universität Duisburg-Essen (UDE) besuchst.
Dein Anpassungslehrgang dauert unterschiedlich lang, je nachdem, wie viele fehlende Leistungen du ausgleichen musst. Der kürzeste Zeitraum umfasst sechs Monate, der längste 36 Monate. Deine Ausbildungszeit wird entsprechend deinen anerkannten Leistungen individuell festgelegt. In dieser Zeit bekommst bereits ein Anwärtergehalt.
Anerkennung
Als Mitglied eines EU-Staates sendest du deine Unterlagen an die Bezirksregierung Arnsberg, als Mitglied eines Nicht-EU-Staates sendest du deine Unterlagen an die Bezirksregierung Detmold. Hier legst du außerdem dein Sprachzertifikat bei, da dein Antrag ansonsten nicht bearbeitet wird. Die Bearbeitung deines Antrags kann bis zu vier Monate dauern.
Einschreibung
Damit du bei uns Veranstaltungen belegen kannst, muss du dich einschreiben. Dafür nutzt du einen Einschreibungsantrag. Fülle hier das Feld "Persönliche Daten" aus und klebe dein Foto ein. Trage keinen Studiengang ein, das übernimmt das Einschreibungswesen für dich. Reiche diesen Antrag zusammen mit deinen Studienabschlusszeugnissen, deinem Anpassungsbescheid und einer Bescheinigung von deiner Krankenkasse im Einschreibungswesen ein. Dort informieren die Kolleg*innen dich über den Semesterbeitrag, den du bezahlen musst.
Studium
Wende dich nach deiner Einschreibung mit deinem Anpassungsbescheid an die Studienfachberatenden, deren Kontaktdaten du in unserem Beratungsverzeichnis findest. Auf der Grundlage deines Anpassungsbescheids erstellen die Studienfachberatenden einen Stundenplan für dich und legen fest, in welcher Form du die fehlenden Leistungen nachholen musst. Dies können beispielsweise kleinere Referate und Hausarbeiten sein. Der Aufwand soll nicht so hoch für dich sein, da du ja bereits einen Studienabschluss erreicht hast und in der Regel auch schon unterrichtest hast.
Die Leistungen werden üblicherweise nicht benotet. Die Lehrkräfte, bei denen du die Leistungen absolvierst, bestätigen dir in einem Schreiben, dass du die Leistungen abgelegt hast. Dieses Schreiben legst du bei dem dir bekannten Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) vor. Dort wird dir eine Bescheinigung erstellt, die aussagt, dass du die festgestellten Unterschiede in der Fachwissenschaft ausgeglichen hast. Danach startest du mit dem schulischen Teil deines Anpassungslehrgangs.
Kontakt
Solltest du noch Fragen haben, wende dich an die Studienberatung Lehramt.
Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-17