Bachelor-Master: Voraussetzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Vorlage:BA-MA_Neu}}
==Voraussetzungen für deinen Zugang zur Universität==
Der <b>Zugang</b> zur Universität ist mit dem Abitur, der fachgebundenen Hochschulreife, ohne Abitur und unter gewissen Voraussetzungen auch mit einem im Ausland erworbenen Schulabschluss möglich. In den [https://www.uni-due.de/faq-studium/schulabschluss.php {{Lang|en|FAQ}} zu den Studienvoraussetzungen] findest du detaillierte Informationen dazu. Wenn du kein Abitur hast, informiert dich unser Artikel zum [[Antrag_auf_Zugang_zu_einem_Hochschulstudium_für_in_der_beruflichen_Bildung_Qualifizierte|Zugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte]] über deine Möglichkeiten. Möchtest du ein Fach an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften studieren, findest du in den [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2012/vbl_2012_67.pdf Zugangsregeln] Informationen für berufliche Qualifizierte.
==Voraussetzungen für die Aufnahme deines Lehramtsstudiums==
<b>Numerus Clausus</b>: Viele Fächer der Lehramtsstudiengänge sind zulassungsbeschränkt und setzen eine Bewerbung voraus. Welche das genau sind, kannst du dir in diesen [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml Übersichten] anschauen und in unserem Artikel zum [[Numerus_Clausus_(NC)|Numerus Clausus]] alles Wissenswerte erfahren.
<b>Eignungsprüfungen</b>: Möchtest du die Fächer Kunst, Musik oder Sport studieren, musst du zunächst eine Eignungsprüfung ablegen. Welche Anforderungen diese jeweils beinhaltet, erfährst du auf unserer Seite zu den [[Bachelor-Master:Fächerspezifische_Vorgaben_für_die_Lehramtsstudiengänge|fächerspezifischen Vorgaben]].


== Zugangsvoraussetzungen ==  
==Voraussetzungen für deine Einschreibung==
'''Voraussetzung'''  für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Nähere Informationen findest Du auf der Seite [[Studium ohne Abitur]]
===SkaLa{{RTM}}===
Möchtest du dich für ein Lehramtsstudium einschreiben, musst du zuerst das {{Lang|en|Self-Assessment}} SkaLa{{RTM}} absolvieren. Dies ist ein unbenoteter Sprachtest, der dir zeigt, welche Stärken und Schwächen du beim Lesen und Schreiben hast. Das Ergebnis ist wichtig für dich um zu erfahren, ob du gut mit den sprachlichen Anforderungen im Studium zurechtkommen wirst. Du kannst dich auch beraten lassen und hierbei erfahren, wie du eventuelle Schwächen ausgleichen kannst.


Wichtig: Du kannst nicht durchfallen und musst den Test vor deiner Einschreibung absolvieren. Den {{Lang|en|Code}}, den du nach Abschluss des {{Lang|en|Assessments}} erhältst, musst du zur Einschreibung mitbringen.
====SkaLa®-Erklärvideos====


== Einschreibung und Zulassung==
=====Erklärvideo: SkaLa für Studieninteressierte=====


Hier findest Du weitere Informationen:
<scieboplayer>https://uni-duisburg-essen.sciebo.de/s/ARGbWhanpAGTKQp/download|/images/6/6b/SkaLa_fuer_Studieninteressierte.jpg|/images/a/a6/SkaLa_für_Studieninteressierte.vtt</scieboplayer>
:* zum NC vom <BLANK Text="Studierendensekretariat">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/ermittlung_nc.shtml</BLANK> und über die <BLANK Text="Ergebnisse der letzten Semester">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/nc_verfahrensergebnisse.shtml</BLANK>
:* zur [[Einschreibung]]
:* zu möglichen [[Fächerkombinationen]]
:* und <BLANK Text="Zulassungsbeschränkungen">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml</BLANK> in den Lehramtsstudiengängen der nächsten Semester


==Eignungsprüfung==
=====Erklärvideo: SkaLa Ergebnisse=====
Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den Fächern '''Kunst''', '''Musik''' und '''Sport''': <br>Detaillierte Informationen im Artikel [[Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge]]
<br>
== Sprachkenntnisse ==  
Die Lehrsprache an der [[UDE]]  ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst Du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Du erfolgreich studieren willst. <br>
Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die '''"[[Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)]]" '''(DSH 2-Niveau) bestehen.
Folgende Personengruppen müssen eine gesonderte Prüfung ablegen:
*Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss
*Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung


<blank text="Informationen des Akademischen Auslandsamtes (International Office)"> http://www.uni-due.de/international/deutschkurse.shtml</blank>
<scieboplayer>https://uni-duisburg-essen.sciebo.de/s/kc74UcwtuTNwdg8/download|/images/1/12/SkaLa_Ergebnisse.jpg|/images/a/a2/SkaLa_Ergebnisse_UT.vtt</scieboplayer>


<br>
Ausführliche Informationen zu SkaLa{{RTM}} erhältst du auf der [https://zlb.uni-due.de/skala/ ZLB Webseite] und in den [[FAQ:SkaLa®|FAQ]].
== Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse ohne Studium einer Fremdsprache ==


Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen
===Deutsch===
Möchtest du als Bewerber*in aus einem EU-Mitgliedsland, aus Island, Liechtenstein, Norwegen, als Deutsche mit einem Bildungsabschluss aus dem Ausland oder als Bewerber*in aus einem Nicht-EU-Staat bei uns studieren, musst du vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, [https://www.dsh-germany.com/info/#niveaustufen/sprachniveau-c1/ DSH] ablegen. Unter bestimmten [https://www.uni-due.de/dsh-info/ausnahmen.php Voraussetzungen] kannst du von der DSH-Prüfung befreit werden. Das [https://www.uni-due.de/dsh-info/dsh-team.php DSH-Team] der UDE berät dich zur DSH.
===Englisch===
Für deine Einschreibung in den Bachelor brauchst du gemäß § 2 Abs. 2 der [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Fachprüfungsordnung Englisch] Kenntnisse auf B2-Niveau des GER, die du in der Regel durch dein [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/gymnasium/merkblaetter-zur-sekundarstufe-ii-des-gymnasiums Abiturzeugnis] nachweist.
==Fächerspezifische Voraussetzungen für das Studieren im Bachelor==
===<b>Englisch</b>:===
Zu Beginn deines Studiums absolvierst du einen [https://www.uni-due.de/anglistik/assessment.php Sprachtest]. Bestehst du ihn zu mindestens 50%, bist du zur Modulprüfung in den Modulen B/Ba: {{Lang|en|General Language Practice}} bzw. {{Lang|en|Introductory Module}} SP1: {{Lang|en|Introduction to Language Practice}} (ab WS 2018/19) zugelassen. Der Sprachtest kann nicht durch andere Tests wie TOEFEL etc. ersetzt werden und ist auch dann von dir zu absolvieren, wenn du Muttersprachler*in bist. Außerdem musst du bis zum Ende des 4. Fachsemesters, spätestens bis zur Anmeldung deiner BA-Arbeit, eine weitere moderne Fremdsprache auf A2-Niveau des GER nachweisen, vgl. §2 FPO [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-10-22-ws16.pdf G], [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-10-24-ws16.pdf HRSG], [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-10-26-ws16.pdf Gy/Ge], [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-10-28-ws16.pdf BK].
===<b>Französisch und Spanisch</b>:===
Zu Beginn deines Studiums nimmst du gem. § 2 der jeweiligen [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen/ Fachprüfungsordnung] für Gy/Ge und BK an einem verpflichtenden Sprachtest teil, der dir nach erfolgreichem Bestehen ermöglicht, das Modul Sprachpraxis A zu besuchen und Prüfungen darin abzulegen. Der Sprachtest setzt Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 des GER voraus, also Grund- oder Leistungskursniveau. Wenn du das Sprachniveau noch nicht erreicht hast, kannst du am Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (ehemals Insittut für Optionale Studien) kostenlos [https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php Sprachkurse] besuchen. Ein erfolgreicher Abschluss des B1-Kurses für Romanisten führt ebenfalls zur Zulassung zum Modul Sprachpraxis A, vgl. [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/studium/erstsemester/infos_f%C3%BCr_erstsemester-ws_22-23.pdf Infoblatt].
Im Fach Spanisch kannst du deine Sprachkenntnisse mit einem DELE-Zertifikat nachweisen, das die Niveaustufe B1 dokumentiert und nicht älter als 24 Monate ist. Mehr Informationen hierzu findest du auf den [https://www.uni-due.de/romanistik/studium_erstsemester.php Webseiten des Instituts Romanistik] unter dem Reiter Informationen für Erstsemester. In Französisch ist das leider nicht möglich.


==Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse für das Studium einer Fremdsprache ==  
===<b>Türkisch</b>:===  
Im Fach Türkisch werden fremdsprachliche Kenntnisse auf der Niveaustufe B2 des GER erwartet, um den Lehrveranstaltungen in türkischer Sprache folgen zu können. Zwar benötigst du keinen Nachweis über die Niveaustufe B2 bei deiner Einschreibung, allerdings wird diese im Rahmen eines Sprachtests im ersten Fachsemester überprüft und ist dann notwendig, um weitere Veranstaltungen belegen zu können, vgl. §2 FPO [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-37-6-24-ws16.pdf HRSG] und [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_37_6_26_ws16.pdf Gy/Ge].
Alle Informationen der verschiedenen Sprachinstitute der Fakultät Geisteswissenschaften sowie deren Ansprechpartner*innen findest du zusammengefasst über [https://www.uni-due.de/erstsemester/sprachen.php Sprachtests].


Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger '''Auslandsaufenthalt''' verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest Du im <blank text="Bereich A bis Z (Ba-Ma)">http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Spezial:BA_MA_AbisZ</blank> beim entsprechenden Fach.<br>
===<b>Auslandsaufenthalt</b>:===
Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium verpflichtend vorgeschrieben. Studierst du zwei moderne Fremdsprachen, musst du nur für eine von beiden den Auslandsaufenthalt nachweisen. Weitere Informationen findest du im Artikel [[Auslandsaufenthalt]] und auf den [https://lehramtswiki.uni-due.de/wiki/index.php?title=Kategorie:F%C3%A4cher Fächerseiten] bei dem entsprechenden Fach.


'''Englisch''': <br>
Wenn du Sprachkenntnisse erwerben oder auffrischen möchtest, kannst du am [[Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (IwiS)]] kostenlos Kurse besuchen: [https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php Sprachkurse (E1)]. Bei Fragen zu den Sprachkursen wende dich an [mailto:sprachkurse@uni-due.de sprachkurse&#8203;@uni-due.de].
Sprachkenntnisse in Englisch erforderlich. Die Sprachkenntnisse müssen durch Vorlage des Abiturzeugnisses bei der Einschreibung nachgewiesen werden. Ein obligatorischer Einstufungstest zu Beginn des Semesters teilt die Studierenden in Veranstaltungen ein, die ihrem Niveau entsprechen. <br>


'''Französisch und Spanisch''':<br>
==Voraussetzungen für die Einschreibung in den Master==
Zugangsvoraussetzung für das Studienfach Französische Sprache und Kultur sind Französisch-Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) mit Anteilen der Kompetenzstufe B2 vor allem in den rezeptiven Bereichen (dies entspricht etwa dem Niveau des DEL oder 300 Unterrichtsstunden). Der Nachweis erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem für alle Studierenden obligatorischen schriftlichen Spracheingangstest .
Gemäß §11 der [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15620&vd_back=N211&sg=0&menu=1 LZV] bzw. §2 der [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen/ Fachprüfungsordnungen] der Schulformen HRSG, Gy/Ge und BK im Master musst du in den Fächern Geschichte, ev./kath. Religion und Philosophie Kenntnisse in den alten Sprachen Latein, Hebräisch oder Griechisch für die Mastereinschreibung vorweisen:
'''Türkisch''': <br>
Sprachkenntnisse in Türkisch erforderlich. Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER)<br>


== Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen==  
===<b>Geschichte</b>===
*Gy/Ge: Kleines Latinum
===<b>Evangelische Religionslehre</b>===  
*Gy/Ge: Graecum und entweder Hebraeicum oder kleines Latinum


Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sind in den folgenden Fächern gesonderte Kenntnisse erforderlich:
===<b>Katholische Religionslehre</b>===
* die Fächer '''Englisch''', '''Französisch''', '''Geschichte''','''Katholische Religionslehre''' und '''Spanisch''' erfordern Kenntnisse in Latein (Latinum),
*Gy/Ge: kleines Latinum, Griechisch- und Hebräischkenntnisse. Das kleine Latinum belegst du mit deinem Abiturzegnis oder holst es am [https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php IwiS] oder bei einem außeruniversitäten Sprachkursanbieter nach. Wichtig ist, dass du eine staatliche Prüfung bei einer dafür beauftragten Bezirksregierung ablegst. Nur deren Nachweise werden von der UDE anerkannt. Für den Erwerb der Griechisch- und Hebräischkenntnisse bietet dir das Institut eigene Kurse mit jeweils einer abschließenden kurzen Prüfung an. Belegst du alternativ einen Griechisch- oder Hebräischkurse am IwiS, schließt du ihn dort mit einer Prüfung ab und ergänzt in der jeweils anderen Sprache eine kurze Prüfung am Institut auf Basis von Selbstlernmaterialien, die dir das Institut zur Verfügung stellt. Bitte lese die detaillierten [https://www.uni-due.de/katheol/Spra.shtml Regelungen] auf der Webseite des Instituts nach, dort findest du auch die Formulare für die Sprachnachweise.
* das Fach'''Philosophie/Praktische Philosophie''' erfordert Kenntnisse in Latein oder Griechisch (Latinum oder Graecum),
* das Fach '''Evangelische Religionslehre''' erfordert Kenntnisse in Griechisch (Graecum) sowie auf Kenntnisse in Latein oder Hebräisch (Latinum oder Hebraicum).
* für das Fach '''Katholische Religionslehre''' sind Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch erforderlich


== Lehramt am Berufskolleg ==
*BK und HRSG: Lateinkenntnisse, Hebräischkenntnisse und Griechischkenntnisse. Hast du kein Latinum, erwirbst du dir die für das Studium erforderlichen Kenntnisse anhand des vom Institut für katholische Theologie bereitgestellten Materials im Selbststudium und legst dort abschließend eine kurze Prüfung ab. Für den Erwerb der Griechisch- und Hebräischkenntnisse gelten die Regelungen wie für Gy/Ge beschrieben.
Für das Lehramt am Berufskolleg (BK) ist eine einschlägige '''fachpraktische Tätigkeit''' von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (27 Wochen) soll vor Abschluss des Studiums abgeleistet werden; die Gesamtdauer der fachpraktischen Tätigkeit ist bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen ([[LZV]] 2009 §5.6). Einschlägig förderliche Berufsausbildungen können anerkannt werden.
<br>


== Vorkurse ==
===<b>Philosophie</b>===
Für einige Fächer wie '''Mathematik''' oder '''Physik'''  sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig.
*Gy/Ge: Kleines Latinum oder Graecum
Näheres zu den Vorkurse findest Du in unserem Artikel [[Vorkurs]]


== Fachspezifische Regelung für den Zugang ==
Wenn du Sprachkenntnisse erwerben oder auffrischen möchtest, kannst du am [[Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (IwiS)]] kostenlos Kurse besuchen: [https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php Sprachkurse (E1)]. Bei Fragen zu den Sprachkursen wende dich an [mailto:sprachkurse@uni-due.de sprachkurse&#8203;@uni-due.de].
Für einige Fächer gelten besondere <blank text="Zugangsregeln">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2012/vbl_2012_67.pdf</blank>.


==Voraussetzungen für den Abschluss deines Lehramtsstudiums==
Unabhängig davon, ob du eine Fremdsprache studierst oder nicht, musst du bis zum Vorbereitungsdienst Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen. Diese belegst du in der Regel durch dein [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/gymnasium/merkblaetter-zur-sekundarstufe-ii-des-gymnasiums Abiturzeugnis]. Hierbei beachte bitte die Detailregelungen in [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15620&vd_back=N211&sg=1&menu=1 §11 der LZV]:
*Wenn Deutsch nicht deine Erstsprache ist, du aber dein Abitur in deutscher Sprache erworben hast, musst du nur Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachweisen.


== Rechtliche Grundlagen zum Studium ==
*Wenn du mit der fachgebundenen Hochschulreife des Berufskollegs nur eine Fremdsprache nachweisen kannst, musst du während deines Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und diese bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nachweisen.
*<blank text="Lehramtszugangsverordnung (LZV 2009)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LZV_Stand09_06__2_.pdf</blank>
*<blank text="Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABG__Fassung_12_05_2009.pdf</blank>
Quellen:<br>
http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Lehramtsstudium/index.html <br>
http://www.uni-due.de/studienangebote/lehramt_hrg_bachelor.shtml


*Wenn du für das Lehramt an Berufskollegs mit beruflicher Fachrichtung studierst, musst du nur Kenntnisse in einer Fremdsprache bis zum Vorbereitungsdienst nachweisen.


Studierst du für das Lehramt am Berufskolleg, musst du eine [[Bachelor-Master:Fachpraktische_Tätigkeit|Fachpraktische Tätigkeit]] im Umfang 52 Wochen oder 12 Monaten nachweisen. Für den Abschluss deines Lehramtsmasters musst du 27 Wochen oder mehr davon bis zur Anmeldung deiner Masterarbeit nachweisen, den Rest bis zur Aufnahme deines Vorbereitungsdiensts.


[[Kategorie:Keywords]]
 
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
{{Fluid}}
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
{{Gültigkeit|DATUM=2024-12-24|Kommentar=Sprachanfordugen akth. Religion mit Kustos Knops im Nov.22 abgestimmt}}

Aktuelle Version vom 18. September 2024, 14:56 Uhr

Voraussetzungen für deinen Zugang zur Universität

Der Zugang zur Universität ist mit dem Abitur, der fachgebundenen Hochschulreife, ohne Abitur und unter gewissen Voraussetzungen auch mit einem im Ausland erworbenen Schulabschluss möglich. In den FAQ zu den Studienvoraussetzungen findest du detaillierte Informationen dazu. Wenn du kein Abitur hast, informiert dich unser Artikel zum Zugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte über deine Möglichkeiten. Möchtest du ein Fach an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften studieren, findest du in den Zugangsregeln Informationen für berufliche Qualifizierte.

Voraussetzungen für die Aufnahme deines Lehramtsstudiums

Numerus Clausus: Viele Fächer der Lehramtsstudiengänge sind zulassungsbeschränkt und setzen eine Bewerbung voraus. Welche das genau sind, kannst du dir in diesen Übersichten anschauen und in unserem Artikel zum Numerus Clausus alles Wissenswerte erfahren.

Eignungsprüfungen: Möchtest du die Fächer Kunst, Musik oder Sport studieren, musst du zunächst eine Eignungsprüfung ablegen. Welche Anforderungen diese jeweils beinhaltet, erfährst du auf unserer Seite zu den fächerspezifischen Vorgaben.

Voraussetzungen für deine Einschreibung

SkaLa®

Möchtest du dich für ein Lehramtsstudium einschreiben, musst du zuerst das Self-Assessment SkaLa® absolvieren. Dies ist ein unbenoteter Sprachtest, der dir zeigt, welche Stärken und Schwächen du beim Lesen und Schreiben hast. Das Ergebnis ist wichtig für dich um zu erfahren, ob du gut mit den sprachlichen Anforderungen im Studium zurechtkommen wirst. Du kannst dich auch beraten lassen und hierbei erfahren, wie du eventuelle Schwächen ausgleichen kannst.

Wichtig: Du kannst nicht durchfallen und musst den Test vor deiner Einschreibung absolvieren. Den Code, den du nach Abschluss des Assessments erhältst, musst du zur Einschreibung mitbringen.

SkaLa®-Erklärvideos

Erklärvideo: SkaLa für Studieninteressierte
Untertitel vergrößern oder verkleinern
Erklärvideo: SkaLa Ergebnisse
Untertitel vergrößern oder verkleinern

Ausführliche Informationen zu SkaLa® erhältst du auf der ZLB Webseite und in den FAQ.

Deutsch

Möchtest du als Bewerber*in aus einem EU-Mitgliedsland, aus Island, Liechtenstein, Norwegen, als Deutsche mit einem Bildungsabschluss aus dem Ausland oder als Bewerber*in aus einem Nicht-EU-Staat bei uns studieren, musst du vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, DSH ablegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du von der DSH-Prüfung befreit werden. Das DSH-Team der UDE berät dich zur DSH.

Englisch

Für deine Einschreibung in den Bachelor brauchst du gemäß § 2 Abs. 2 der Fachprüfungsordnung Englisch Kenntnisse auf B2-Niveau des GER, die du in der Regel durch dein Abiturzeugnis nachweist.

Fächerspezifische Voraussetzungen für das Studieren im Bachelor

Englisch:

Zu Beginn deines Studiums absolvierst du einen Sprachtest. Bestehst du ihn zu mindestens 50%, bist du zur Modulprüfung in den Modulen B/Ba: General Language Practice bzw. Introductory Module SP1: Introduction to Language Practice (ab WS 2018/19) zugelassen. Der Sprachtest kann nicht durch andere Tests wie TOEFEL etc. ersetzt werden und ist auch dann von dir zu absolvieren, wenn du Muttersprachler*in bist. Außerdem musst du bis zum Ende des 4. Fachsemesters, spätestens bis zur Anmeldung deiner BA-Arbeit, eine weitere moderne Fremdsprache auf A2-Niveau des GER nachweisen, vgl. §2 FPO G, HRSG, Gy/Ge, BK.

Französisch und Spanisch:

Zu Beginn deines Studiums nimmst du gem. § 2 der jeweiligen Fachprüfungsordnung für Gy/Ge und BK an einem verpflichtenden Sprachtest teil, der dir nach erfolgreichem Bestehen ermöglicht, das Modul Sprachpraxis A zu besuchen und Prüfungen darin abzulegen. Der Sprachtest setzt Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 des GER voraus, also Grund- oder Leistungskursniveau. Wenn du das Sprachniveau noch nicht erreicht hast, kannst du am Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (ehemals Insittut für Optionale Studien) kostenlos Sprachkurse besuchen. Ein erfolgreicher Abschluss des B1-Kurses für Romanisten führt ebenfalls zur Zulassung zum Modul Sprachpraxis A, vgl. Infoblatt. Im Fach Spanisch kannst du deine Sprachkenntnisse mit einem DELE-Zertifikat nachweisen, das die Niveaustufe B1 dokumentiert und nicht älter als 24 Monate ist. Mehr Informationen hierzu findest du auf den Webseiten des Instituts Romanistik unter dem Reiter Informationen für Erstsemester. In Französisch ist das leider nicht möglich.

Türkisch:

Im Fach Türkisch werden fremdsprachliche Kenntnisse auf der Niveaustufe B2 des GER erwartet, um den Lehrveranstaltungen in türkischer Sprache folgen zu können. Zwar benötigst du keinen Nachweis über die Niveaustufe B2 bei deiner Einschreibung, allerdings wird diese im Rahmen eines Sprachtests im ersten Fachsemester überprüft und ist dann notwendig, um weitere Veranstaltungen belegen zu können, vgl. §2 FPO HRSG und Gy/Ge.

Alle Informationen der verschiedenen Sprachinstitute der Fakultät Geisteswissenschaften sowie deren Ansprechpartner*innen findest du zusammengefasst über Sprachtests.

Auslandsaufenthalt:

Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium verpflichtend vorgeschrieben. Studierst du zwei moderne Fremdsprachen, musst du nur für eine von beiden den Auslandsaufenthalt nachweisen. Weitere Informationen findest du im Artikel Auslandsaufenthalt und auf den Fächerseiten bei dem entsprechenden Fach.

Wenn du Sprachkenntnisse erwerben oder auffrischen möchtest, kannst du am Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (IwiS) kostenlos Kurse besuchen: Sprachkurse (E1). Bei Fragen zu den Sprachkursen wende dich an sprachkurse​@uni-due.de.

Voraussetzungen für die Einschreibung in den Master

Gemäß §11 der LZV bzw. §2 der Fachprüfungsordnungen der Schulformen HRSG, Gy/Ge und BK im Master musst du in den Fächern Geschichte, ev./kath. Religion und Philosophie Kenntnisse in den alten Sprachen Latein, Hebräisch oder Griechisch für die Mastereinschreibung vorweisen:

Geschichte

  • Gy/Ge: Kleines Latinum

Evangelische Religionslehre

  • Gy/Ge: Graecum und entweder Hebraeicum oder kleines Latinum

Katholische Religionslehre

  • Gy/Ge: kleines Latinum, Griechisch- und Hebräischkenntnisse. Das kleine Latinum belegst du mit deinem Abiturzegnis oder holst es am IwiS oder bei einem außeruniversitäten Sprachkursanbieter nach. Wichtig ist, dass du eine staatliche Prüfung bei einer dafür beauftragten Bezirksregierung ablegst. Nur deren Nachweise werden von der UDE anerkannt. Für den Erwerb der Griechisch- und Hebräischkenntnisse bietet dir das Institut eigene Kurse mit jeweils einer abschließenden kurzen Prüfung an. Belegst du alternativ einen Griechisch- oder Hebräischkurse am IwiS, schließt du ihn dort mit einer Prüfung ab und ergänzt in der jeweils anderen Sprache eine kurze Prüfung am Institut auf Basis von Selbstlernmaterialien, die dir das Institut zur Verfügung stellt. Bitte lese die detaillierten Regelungen auf der Webseite des Instituts nach, dort findest du auch die Formulare für die Sprachnachweise.
  • BK und HRSG: Lateinkenntnisse, Hebräischkenntnisse und Griechischkenntnisse. Hast du kein Latinum, erwirbst du dir die für das Studium erforderlichen Kenntnisse anhand des vom Institut für katholische Theologie bereitgestellten Materials im Selbststudium und legst dort abschließend eine kurze Prüfung ab. Für den Erwerb der Griechisch- und Hebräischkenntnisse gelten die Regelungen wie für Gy/Ge beschrieben.

Philosophie

  • Gy/Ge: Kleines Latinum oder Graecum

Wenn du Sprachkenntnisse erwerben oder auffrischen möchtest, kannst du am Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (IwiS) kostenlos Kurse besuchen: Sprachkurse (E1). Bei Fragen zu den Sprachkursen wende dich an sprachkurse​@uni-due.de.

Voraussetzungen für den Abschluss deines Lehramtsstudiums

Unabhängig davon, ob du eine Fremdsprache studierst oder nicht, musst du bis zum Vorbereitungsdienst Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen. Diese belegst du in der Regel durch dein Abiturzeugnis. Hierbei beachte bitte die Detailregelungen in §11 der LZV:

  • Wenn Deutsch nicht deine Erstsprache ist, du aber dein Abitur in deutscher Sprache erworben hast, musst du nur Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachweisen.
  • Wenn du mit der fachgebundenen Hochschulreife des Berufskollegs nur eine Fremdsprache nachweisen kannst, musst du während deines Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und diese bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nachweisen.
  • Wenn du für das Lehramt an Berufskollegs mit beruflicher Fachrichtung studierst, musst du nur Kenntnisse in einer Fremdsprache bis zum Vorbereitungsdienst nachweisen.

Studierst du für das Lehramt am Berufskolleg, musst du eine Fachpraktische Tätigkeit im Umfang 52 Wochen oder 12 Monaten nachweisen. Für den Abschluss deines Lehramtsmasters musst du 27 Wochen oder mehr davon bis zur Anmeldung deiner Masterarbeit nachweisen, den Rest bis zur Aufnahme deines Vorbereitungsdiensts.

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-24