Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP): Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)]] regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Referendariat).  
{{Teaser|Text=Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung, auch OVP genannt, regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung, den  [[Vorbereitungsdienst]].}}
Du findest darin zum Beispiel Regelungen zu deinem Einstellungsantrag, zum Eingangs- und Perspektivgespräch und zu deinen Unterrichtspraktischen Prüfungen und schriftlichen Arbeiten. Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/lehrerausbildungsrecht/vorbereitungsdienst Webseiten des Schulministeriums].  


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[[Category:Rechtliche Grundlagen]]
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 11.11.2003 ([[OVP]] 2003) <blank ovp2003="OVP2003">http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/OVPneu.pdf</blank>
[[Kategorie: Schulen/Lehrkräfte]]
 
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Ordnung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 24.07.2003 (OVP-B 2003) <blank ovpb2003="OVPB2003">http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/OVP_B.pdf</blank>.
 
[[Category:Keywords]] [[Category:Studienpläne/Studienordnungen]]

Aktuelle Version vom 9. Oktober 2024, 08:35 Uhr

Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung, auch OVP genannt, regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung, den Vorbereitungsdienst.

Du findest darin zum Beispiel Regelungen zu deinem Einstellungsantrag, zum Eingangs- und Perspektivgespräch und zu deinen Unterrichtspraktischen Prüfungen und schriftlichen Arbeiten. Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den Webseiten des Schulministeriums. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-06-04