Studium für beruflich Qualifizierte: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=Um dich an der Universität Duisburg-Essen (UDE) für ein Studium bewerben zu können, brauchst du die allgemeine Hochschulreife | {{Teaser|Text=Um dich an der Universität Duisburg-Essen (UDE) für ein Studium bewerben zu können, brauchst du die allgemeine Hochschulreife (Abitur), oder die [[Fachgebundene Hochschulreife|fachgebundene Hochschulreife]]. Beachte, dass damit nicht die Fachhochschulreife gemeint ist. Mit dem Abitur kannst du dich für alle Studiengänge bewerben bzw. einschreiben. Mit der fachgebundenen Hochschulreife nur für die Fächer, die im Zeugnis angegeben sind bzw. zu denen du aufgrund des Schulschwerpunktes berechtigt bist. Weitere Informationen findest du im [https://www.uni-due.de/faq-studium/schulabschluss_antworten.php FAQ zum Thema Studienvoraussetzungen]. | ||
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Aktuelle Version vom 9. Oktober 2024, 10:08 Uhr
Studium ohne Abitur
Hast du kein Abitur und keine fachgebundene Hochschulreife, verfügst aber über eine Berufsausbildung und Berufserfahrung, kannst du prüfen, ob für dich das Studium für beruflich Qualifizierte infrage kommt. Wenn du einer der drei Bewerbergruppen angehörst, kannst du einen Bewerbungsantrag für den Hochschulzugang stellen und dich für einen Studienplatz bewerben:
- Wenn du den Abschluss einer Aufstiegsfortbildung, wie beispielsweise einen Meisterbrief, hast, gehörst du in Bewerbergruppe 1 und kannst einen prüfungsfreien Zugang zum Studium erhalten.
- Hast du mindestens zwei Jahre eine fachlich entsprechende Berufsausbildung absolviert und anschließend mindestens drei Jahre einen fachlich entsprechenden Beruf ausgeübt, bist du in Bewerbergruppe 2 und kannst bei erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ein Studium in einem Studiengang aufnehmen, der deiner Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit entspricht.
- Hast du eine Ausbildung von mindestens zwei Jahren absolviert und eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren oder kannst Zeiten von Kindererziehung nachweisen, gehörst du zu Bewerbergruppe 3 und kannst eine Zugangsprüfung ablegen oder in zulassungsfreien Studiengängen ein Probestudium aufnehmen.
Um dich für die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte zu bewerben, stellst du fristgerecht einen Bewerbungsantrag beim Einschreibungs- und Prüfungswesen im Bereich Studium für beruflich Qualifizierte. Die Bewerbungsfristen findest du unter Studium für beruflich Qualifizierte auf der rechten Seite.
Ist dein Bewerbungsantrag zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte erfolgreich, kannst du dich für einen Studienplatz bewerben. Was du hierbei beachten musst, hat das Einschreibungswesen jeweils pro Bewerbergruppe für dich zusammengefasst:
- Bewerbergruppe 1: Zugang aufgrund beruflicher Aufstiegsfortbildung (Meisterzugang)
- Bewerbergruppe 2: Beruflich qualifizierte mit verwandter beruflicher Tätigkeit (Fachtreue Bewerber*innen)
- Bewerbergruppe 3: Sonstige beruflich Qualifizierte (Zugangsprüfung und Probestudium)
Beratung
Zur Beratung kannst du dich an den Bereich Beruflich Qualifizierte wenden.
Berufsbildungshochschulzugangsordnung
Die Vorgaben zum Studium ohne Abitur findest du in der „Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte“, auch Berufsbildungshochschulzugangsordnung genannt. Die aktuelle Fassung gibt es auf der Seite für Erlasse und Ordnungen UDE unter Zulassungsordnung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-30