Semesterbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Studierende müssen jedes Semester den Semesterbeitrag bezahlen. Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Fach­hoch­schule oder Uni­versität.}}
 
{{Teaser|Text=Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Studieneinrichtung (Fach­hoch­schule oder Uni­versität).}}


==Zusammensetzung==
==Zusammensetzung==
* Wintersemester 2019/20: 313,18 Euro<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/sozial_studierendenschaftsbeitrag.shtml</ref> Gesamtbetrag
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Mobilitätsbeitrag, dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk und dem Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss. Die genaue Zusammensetzung kannst du auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/sozial_studierendenschaftsbeitrag.shtml Webseite des Einschreibungswesens] nachlesen.
:Mobilitätsbeitrag (NRW/VRR -Ticket): 203,88 Euro (davon 149,28 Euro für das VRR-[[Semesterticket]] und 54,60 Euro für das NRW-Ticket)<ref> https://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/sonstige_ordnungen.php  /siehe aktuellste Ordnung </ref>
:Sozialbeitrag für das [[Studierendenwerk]]: 95,00 Euro
:Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss ab dem Wintersemester 19/20: 14,30 Euro<ref>https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2019/vbl_2019_38.pdf </ref>


==Online Rückmeldung==
==Online Rückmeldung==
* Informationen zur Online [[Rückmeldung]] können auf der <blank text="Informationsseite des Studierendensektretariats zur Rückmeldung">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldung.shtml</blank> eingesehen werden.
Informationen zur Online [[Rückmeldung]] können auf der [http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldung.shtml Informationsseite] des Studierendensekretariats zur Rückmeldung eingesehen werden.
 
==Übernahme des Mobilitätsbeitrags (Härtefallausschuss)==
Befindet ihr euch vorübergehend in einer finanziellen Notlage, so kann der Mobilitätsbeitrag durch einen Härtefallantrag zurückerstattet oder auch übernommen werden. Weitere Bedingungen zu Formalitäten, Voraussetzungen und Beratungszeiten findest du auf der <blank text="AStA Webseite">https://www.asta-due.de/beratung/haertefallausschuss-uebernahme-des-mobilitaetsbeitrags/</blank>.<ref>https://www.asta-due.de/beratung/haertefallausschuss-uebernahme-des-mobilitaetsbeitrags/</ref>
 
== [https://www.uni-due.de/faq-studium/semesterbeitrag.php FAQ] ==


==Referenzen==
==Übernahme des Mobilitätsbeitrags==
<references />
Befindest du dich vorübergehend in einer finanziellen Notlage, so kann der Mobilitätsbeitrag durch einen Härtefallantrag zurückerstattet oder auch übernommen werden. Über den Antrag entscheidet ein Härtefallausschuss. Weitere Bedingungen zu Formalitäten, Voraussetzungen und Beratungszeiten findest du auf der [https://asta-due.org/angebote/haertefallantrag-uebernahme-des-mobilitaetsbeitrags/ AStA Webseite].


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== FAQ ==
Auf der [https://www.uni-due.de/faq-studium/semesterbeitrag.php UDE-Webseite] findest du ein FAQ zum Semesterbeitrag.


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[[Kategorie:Finanzielles]]
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[[Kategorie:Beratungsangebote]]
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[[Kategorie:Studileben]]
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Aktuelle Version vom 9. Oktober 2024, 11:50 Uhr

Studierende müssen jedes Semester den Semesterbeitrag bezahlen. Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Fach­hoch­schule oder Uni­versität.

Zusammensetzung

Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Mobilitätsbeitrag, dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk und dem Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss. Die genaue Zusammensetzung kannst du auf der Webseite des Einschreibungswesens nachlesen.

Online Rückmeldung

Informationen zur Online Rückmeldung können auf der Informationsseite des Studierendensekretariats zur Rückmeldung eingesehen werden.

Übernahme des Mobilitätsbeitrags

Befindest du dich vorübergehend in einer finanziellen Notlage, so kann der Mobilitätsbeitrag durch einen Härtefallantrag zurückerstattet oder auch übernommen werden. Über den Antrag entscheidet ein Härtefallausschuss. Weitere Bedingungen zu Formalitäten, Voraussetzungen und Beratungszeiten findest du auf der AStA Webseite.

FAQ

Auf der UDE-Webseite findest du ein FAQ zum Semesterbeitrag.

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-04