Bachelor-Master: Gleichwertigkeitsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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* einen Lehramtsbachelor an einer anderen Universität abgeschlossen hast,
* einen Lehramtsbachelor an einer anderen Universität abgeschlossen hast,
* einen Bachelor abgeschlossen hast, der nicht lehramtsbezogen war oder du
* einen Bachelor abgeschlossen hast, der nicht lehramtsbezogen war oder du
* nach der alten Prüfungsordnung [[Staatsexamen:LPO_2003]] studierst und wechseln möchtest.
* nach der alten Prüfungsordnung (Staatsexamen, LPO 2003) studiert hast und wechseln möchtest.


Egal, welchen Abschluss du in der Tasche hast, für alle Arten von Abschlüssen gilt dieselbe Regel: du kannst nur dann in den Master wechseln, wenn deine bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen in einem solchen Umfang anerkannt werden, dass dir nicht mehr als 45 von 180 [[Credit Points]] (CP) im Lehramtsbachelor fehlen. Einzige Ausnahme: die Wirtschaftswissenschaften verlangen 180 Credit Points. In [https://www.wiwi.uni-due.de/studium/lehramt/wiwi-bk-ma/ordnungendokumente/ §1 der Fachprüfungsordnung] kannst du nachlesen, wie sie sich aufschlüsseln.
Egal, welchen Abschluss du in der Tasche hast, für alle Arten von Abschlüssen gilt dieselbe Regel: du kannst nur dann in den Master wechseln, wenn deine bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen in einem solchen Umfang anerkannt werden, dass dir nicht mehr als 45 von 180 [[Credit Points]] (CP) im Lehramtsbachelor fehlen. Diese Regelung gilt nicht für die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft und die Große berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit Kleiner beruflicher Fachrichtung für das Lehramt an Berufskollegs sowie Lehramt Informatik Gy/Ge.  
Da der Zugang zum Studium die Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses voraussetzt, können fehlende Leistungen nicht als Auflagen nachstudiert werden.


Ob deine Leistungen dieses Kriterium erfüllen, entscheiden die [[Prüfungsausschuss|Prüfungsausschüsse]] deiner Fächer, der Bildungswissenschaften und das [https://www.uni-due.de/daz-daf/Schaefer.shtml Institut für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache]. Bei diesen reichst du nacheinander einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ein (Umlaufverfahren).
Ob deine Leistungen dieses Kriterium erfüllen, entscheiden die [[Prüfungsausschuss|Prüfungsausschüsse]] deiner Fächer, der Bildungswissenschaften und das [https://www.uni-due.de/daz-daf/Schaefer.shtml Institut für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache]. Bei diesen reichst du jeweils einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ein. Alternativ nutzt du nur einen Antrag und reichst ihn nacheinander bei den beteiligten Personen und Institutionen ein (Umlaufverfahren). Je nach Studienabschluss verwendest du unterschiedliche Anträge und hast unterschiedliche Möglichkeiten, vorzugehen:
Du verwendest dafür unterschiedliche Anträge, je nachdem, welchen Abschluss du hast und reichst ihn entweder vor oder nach deiner Einschreibung ein:
   
   
===Lehramtsbezogener Bachelor===
===Lehramtsbezogener Bachelor===


Du schreibst dich zuerst in den Master ein -alle Masterstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Lehramt sind zulassungsfrei- und reichst danach einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_mit_la_abschluss.pdf Gleichwertigkeitsantrag] ein. Wird er positiv beschieden, bleibst du im Master eingeschrieben und meldest dich für das Folgesemester zurück. Sollten dir Leistungen fehlen (bis zu 45 CP) studierst du diese als Auflagen bis zur Anmeldung deiner Masterarbeit nach. Wird dein Antrag abgelehnt, bleibst du zwar noch eingeschrieben, kannst dich aber nicht mehr für das Folgesemester zurückmelden (Rückmeldesperre).  
Du kannst dich zu den entsprechenden [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/fristen_termine.php Fristen] in den zulassungsfreien Master einschreiben und deinen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_mit_la_abschluss.pdf Antrag] vor oder nach deiner Einschreibung einreichen. Plane die Einreichung so, dass du bis spätestens Ende des Semesters einen Prüfungsbescheid erhältst. Fällt er positiv aus, kannst du dich zum Folgesemester zurückmelden. Fällt er negativ aus, ist eine Rückmeldung nicht möglich und eine [[Bewerbung (Bachelor)|Bewerbung]] oder eine [[Einschreibung]] für einen Studienplatz im Bachelor notwendig.


Reichst du deinen Antrag so schnell wie möglich nach deiner Einschreibung ein, stellst du sicher, dass du dich im Erfolgsfall rechtzeitig zurückmelden kannst.
Hinweis: In fast allen Fällen werden lehramtsbezogene Bachelorabschlüsse positiv beschieden, zumal du fehlende oder nicht anerkannte Leistungen bis zur 45-Punkte-Grenze als Auflagen bis zur Anmeldung deiner Masterarbeit nachstudieren kannst.  


===Nicht-lehramtsbezogener Bachelor===
===Nicht-lehramtsbezogener Bachelor===


Du reichst zuerst einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_ohne_la_abschluss.pdf Gleichwertigkeitsantrag] zusammen mit deinem Bachelorzeugnis, dem Diploma Supplement und dem Transcript of Records ein und schreibst dich dann den Master ein, vorausgesetzt, dein Antrag wurde bewilligt. Eventuell musst du fehlende Leistungen (bis zu 45 CP) im Master nachstudieren, wofür du bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit Zeit hast.
Reiche zuerst deinen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_ohne_la_abschluss.pdf Antrag] ein und schreibe dich dann in den Master ein, vorausgesetzt dein Antrag wurde bewilligt. Eventuell musst du fehlende Leistungen als Auflagen im Umfang von maximal 45 CP im Master nachstudieren, wofür du bis zur Anmeldung der Masterarbeit Zeit hast. Wurde dein Antrag negativ beschieden, ist nur eine [[Bewerbung (Bachelor)|Bewerbung]] oder [[Einschreibung]] in den Bachelor möglich. 
   
   
Reiche deinen Antrag so zeitig ein, dass du dich im Erfolgsfall zum Semesterstart [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/fristen_termine.php einschreiben] kannst. Natürlich kannst du dich auch noch im Semester einschreiben.
Reiche deinen Antrag so zeitig ein, dass du dich im Erfolgsfall zum Semesterstart einschreiben kannst. Natürlich kannst du dich auch noch im Semester einschreiben.


Übrigens: Du kannst deine Auflagen-Leistungen so oft wiederholen wie notwendig, es sei denn, die [[Prüfungsordnung]] deines Fachs oder der Bildungswissenschaften schliessen dies aus.
Übrigens: Du kannst deine Auflagen-Leistungen so oft wiederholen wie notwendig, es sei denn, die [[Prüfungsordnung]] deines Fachs oder der Bildungswissenschaften schliessen dies aus.
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===Kann ich selbst prüfen, ob mein Bachelorabschluss gleichwertig ist?===
===Kann ich selbst prüfen, ob mein Bachelorabschluss gleichwertig ist?===
   
   
Ja, du kannst die Leistungen in den Modulhandbüchern deines alten und neuen Studiengangs miteinander vergleichen und überlegen, welche äquivalent sein könnten. Wenn du sie in eine von dir erstellte Tabelle einträgst und sie mit den Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberatern besprichst, erhältst du eine Einschätzung aus professioneller Sicht und kannst deine Tabelle optimieren. Legst du sie dann den oben genannten Ausschüssen und Institutionen vor, erhältst du eine rechtssichere Auskunft und kannst dich auf dieser Grundlage im Bereich Einschreibungswesen in den Master umschreiben (Interne) bzw. einschreiben (Externe).  
Ja, du kannst die Leistungen in den Modulhandbüchern deines alten und neuen Studiengangs miteinander vergleichen und überlegen, welche äquivalent sein könnten. Ergänzend ist es möglich, die Fachstudien*beraterinnen um eine Einschätzung zu bitten. Eine rechtssichere Auskunft erhälst du aber erst, wenn du deinen Antrag bei den Fachprüfungsausschüssen einreichst.  


==Quellen==
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php [Zuletzt aufgerufen am 02. Dezember 2019]
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[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
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Aktuelle Version vom 10. Oktober 2024, 11:18 Uhr

Die Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung sind interessant für dich, wenn du in den Master of Education wechseln möchtest und bereits

  • einen Lehramtsbachelor an einer anderen Universität abgeschlossen hast,
  • einen Bachelor abgeschlossen hast, der nicht lehramtsbezogen war oder du
  • nach der alten Prüfungsordnung (Staatsexamen, LPO 2003) studiert hast und wechseln möchtest.

Egal, welchen Abschluss du in der Tasche hast, für alle Arten von Abschlüssen gilt dieselbe Regel: du kannst nur dann in den Master wechseln, wenn deine bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen in einem solchen Umfang anerkannt werden, dass dir nicht mehr als 45 von 180 Credit Points (CP) im Lehramtsbachelor fehlen. Diese Regelung gilt nicht für die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft und die Große berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit Kleiner beruflicher Fachrichtung für das Lehramt an Berufskollegs sowie Lehramt Informatik Gy/Ge. Da der Zugang zum Studium die Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses voraussetzt, können fehlende Leistungen nicht als Auflagen nachstudiert werden.

Ob deine Leistungen dieses Kriterium erfüllen, entscheiden die Prüfungsausschüsse deiner Fächer, der Bildungswissenschaften und das Institut für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache. Bei diesen reichst du jeweils einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ein. Alternativ nutzt du nur einen Antrag und reichst ihn nacheinander bei den beteiligten Personen und Institutionen ein (Umlaufverfahren). Je nach Studienabschluss verwendest du unterschiedliche Anträge und hast unterschiedliche Möglichkeiten, vorzugehen:

Lehramtsbezogener Bachelor

Du kannst dich zu den entsprechenden Fristen in den zulassungsfreien Master einschreiben und deinen Antrag vor oder nach deiner Einschreibung einreichen. Plane die Einreichung so, dass du bis spätestens Ende des Semesters einen Prüfungsbescheid erhältst. Fällt er positiv aus, kannst du dich zum Folgesemester zurückmelden. Fällt er negativ aus, ist eine Rückmeldung nicht möglich und eine Bewerbung oder eine Einschreibung für einen Studienplatz im Bachelor notwendig.

Hinweis: In fast allen Fällen werden lehramtsbezogene Bachelorabschlüsse positiv beschieden, zumal du fehlende oder nicht anerkannte Leistungen bis zur 45-Punkte-Grenze als Auflagen bis zur Anmeldung deiner Masterarbeit nachstudieren kannst.

Nicht-lehramtsbezogener Bachelor

Reiche zuerst deinen Antrag ein und schreibe dich dann in den Master ein, vorausgesetzt dein Antrag wurde bewilligt. Eventuell musst du fehlende Leistungen als Auflagen im Umfang von maximal 45 CP im Master nachstudieren, wofür du bis zur Anmeldung der Masterarbeit Zeit hast. Wurde dein Antrag negativ beschieden, ist nur eine Bewerbung oder Einschreibung in den Bachelor möglich.

Reiche deinen Antrag so zeitig ein, dass du dich im Erfolgsfall zum Semesterstart einschreiben kannst. Natürlich kannst du dich auch noch im Semester einschreiben.

Übrigens: Du kannst deine Auflagen-Leistungen so oft wiederholen wie notwendig, es sei denn, die Prüfungsordnung deines Fachs oder der Bildungswissenschaften schliessen dies aus.

Hilfe – mein Studienabschluss wird nicht anerkannt, was kann ich tun?

Wenn die Prüfung ergibt, dass dir mehr als 45 CP fehlen, kannst du deine Studien- und Prüfungsleistungen für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester im Lehramtsbachelor anerkennen lassen. Wie du dies auf den Weg bringst, erfährst du in unserem Wiki-Artikel zum höheren Fachsemester.

Kann ich selbst prüfen, ob mein Bachelorabschluss gleichwertig ist?

Ja, du kannst die Leistungen in den Modulhandbüchern deines alten und neuen Studiengangs miteinander vergleichen und überlegen, welche äquivalent sein könnten. Ergänzend ist es möglich, die Fachstudien*beraterinnen um eine Einschätzung zu bitten. Eine rechtssichere Auskunft erhälst du aber erst, wenn du deinen Antrag bei den Fachprüfungsausschüssen einreichst. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-30