Infocenter zum Lehramtsstudiengang Informatik: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(6 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 9: Zeile 9:


=== Für Studieninteressierte ===
=== Für Studieninteressierte ===
* Für Studieninteressierte an allen Informatikstudiengängen (inkl. Lehramtsstudium) bieten wir regelmäßig im Herbst eine [https://inf.wiwi.uni-due.de/fuer-schueler-innen/schnupperuni-informatik/ Schnupperuni Informatik] an. Die Veranstaltung gibt einen Einblick in verschiedene Themengebiete der Informatikstudiengänge sowie über informatikbezogene Berufsbilder. Eine vorherige Anmeldung über die verlinkte Seite ist erforderlich.  
* Für Studieninteressierte an allen Informatikstudiengängen (inkl. Lehramtsstudium) werden regelmäßig die Wochen der Studienorientierung angeboten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.uni-due.de/abz/studieninteressierte/wochen_der_studienorientierung.


=== Für Studienanfänger*innen ===
=== Für Studienanfänger*innen ===
Zeile 98: Zeile 98:


==Anerkennungsfragen==
==Anerkennungsfragen==
Die Anrechnung von Prüfungsleistungen für ein Lehramtsstudium in der Informatik wird abgewickelt durch den [https://www.wiwi.uni-due.de/studium/lehramt/informatik-gyge-ba/pruefungsausschuss/ Prüfungsausschuss für das Lehramtsstudium Informatik]. Erforderlich ist hierzu die Vorlage der Prüfungsbelege im Original. Sollten Sie sich Leistungen von einem anderen Studienort anrechnen lassen wollen, so benötigen wir zusätzlich eine aussagekräftige Inhaltsangabe zu der Vorlesung (oder Verweis auf eine Webseite, auf der diese zu finden ist). Auf dieser Basis kann Ihnen eine vorläufige Auskunft bzgl. der Anrechenbarkeit gegeben werden.
Die Anrechnung von Prüfungsleistungen für ein Lehramtsstudium in der Informatik wird abgewickelt durch den [https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/informatik_la_ba_startseite.php Prüfungsausschuss für das Lehramtsstudium Informatik]. Erforderlich ist hierzu die Vorlage der Prüfungsbelege im Original. Sollten Sie sich Leistungen von einem anderen Studienort anrechnen lassen wollen, so benötigen wir zusätzlich eine aussagekräftige Inhaltsangabe zu der Vorlesung (oder Verweis auf eine Webseite, auf der diese zu finden ist). Auf dieser Basis kann Ihnen eine vorläufige Auskunft bzgl. der Anrechenbarkeit gegeben werden.
Für die formale Anerkennung benötigen Sie ein [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralespruefungsamt/beuge/240809_anerkennungsantrag.pdf Anrechnungsformular], das Sie bitte soweit wie möglich ausfüllen. Bei Fragen und Unklarheiten vereinbaren Sie dann einen Termin zur Anerkennung von Prüfungsleistungen beim Vorsitzenden des jeweiligen [[Studienberatung_und_Kontakt_im_Lehramtsstudiengang_Informatik#Studiengangskoordination_und_Pr.C3.BCfungsausschuss| Prüfungsausschusses]], zu dem Sie das Formular und alle relevanten Scheine und Zeugnisse im Original mitbringen. Das ausgefüllte Anrechnungsformular reichen Sie dann beim [https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/startseite.shtml Prüfungsamt] bei dem/der für den jeweiligen Studiengang zuständigen Sachbearbeiter/-in ein.
Für die formale Anerkennung benötigen Sie ein [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralespruefungsamt/beuge/240809_anerkennungsantrag.pdf Anrechnungsformular], das Sie bitte soweit wie möglich ausfüllen. Bei Fragen und Unklarheiten vereinbaren Sie dann einen Termin zur Anerkennung von Prüfungsleistungen beim Vorsitzenden des jeweiligen [[Studienberatung_und_Kontakt_im_Lehramtsstudiengang_Informatik#Studiengangskoordination_und_Pr.C3.BCfungsausschuss| Prüfungsausschusses]], zu dem Sie das Formular und alle relevanten Scheine und Zeugnisse im Original mitbringen. Das ausgefüllte Anrechnungsformular reichen Sie dann beim [https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/startseite.shtml Prüfungsamt] bei dem/der für den jeweiligen Studiengang zuständigen Sachbearbeiter/-in ein.


Zeile 129: Zeile 129:
* '''Hilfe - zwei meiner Lehrveranstaltungen überschneiden sich. Was ist zu tun?''' Ein (weitestgehend) überschneidungsfreies Studium wird Ihnen von der Universität Duisburg-Essen im Bereich der Pflichtkomponenten Ihrer Fächerkombination inkl. Bildungswissenschaften zugesagt. Dies unterscheidet sich je nach Kombinationsfach. Die [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/zeitfenstermodell/%C3%9Cberschneidungs%C3%BCbersicht_2022.pdf Überscheidungsübersicht 2022] zeigt die Überschneidung zwischen den Fächerkombinationen auf. Wenn es sich bei den kollidierenden Veranstaltungen um Pflichtveranstaltungen handelt, prüfen Sie, ob beide Veranstaltung verbindlich im aktuellen Semester belegt werden müssen oder ob mindestens eines der Module einem Semesterbereich zugeordnet wurde. Priorisieren Sie das Modul, das dem aktuellen Semester verbindlich zugeordnet wurde und prüfen Sie, ob ggfs. andere Module vorgezogen werden können. Sollte ein Konflikt bzgl. Pflichtveranstaltungen im aktuellen Semester auf diese Weise nicht gelöst werden können, so wenden Sie sich an die Studiengangskoordination und melden Sie diese über dieses [https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/formular_lehrveranstaltungen.php Formular]. Im Falle von Wahlveranstaltungen prüfen Sie für sich, ob ggfs. abwechselnde Teilnahme in beiden Veranstaltungen oder Kooperation mit anderen Studierenden und Nachbereitung versäumter Präsenztermine für Sie ein Modell sein kann. Falls nein, prüfen Sie andere Wahloptionen.  
* '''Hilfe - zwei meiner Lehrveranstaltungen überschneiden sich. Was ist zu tun?''' Ein (weitestgehend) überschneidungsfreies Studium wird Ihnen von der Universität Duisburg-Essen im Bereich der Pflichtkomponenten Ihrer Fächerkombination inkl. Bildungswissenschaften zugesagt. Dies unterscheidet sich je nach Kombinationsfach. Die [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/zeitfenstermodell/%C3%9Cberschneidungs%C3%BCbersicht_2022.pdf Überscheidungsübersicht 2022] zeigt die Überschneidung zwischen den Fächerkombinationen auf. Wenn es sich bei den kollidierenden Veranstaltungen um Pflichtveranstaltungen handelt, prüfen Sie, ob beide Veranstaltung verbindlich im aktuellen Semester belegt werden müssen oder ob mindestens eines der Module einem Semesterbereich zugeordnet wurde. Priorisieren Sie das Modul, das dem aktuellen Semester verbindlich zugeordnet wurde und prüfen Sie, ob ggfs. andere Module vorgezogen werden können. Sollte ein Konflikt bzgl. Pflichtveranstaltungen im aktuellen Semester auf diese Weise nicht gelöst werden können, so wenden Sie sich an die Studiengangskoordination und melden Sie diese über dieses [https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/formular_lehrveranstaltungen.php Formular]. Im Falle von Wahlveranstaltungen prüfen Sie für sich, ob ggfs. abwechselnde Teilnahme in beiden Veranstaltungen oder Kooperation mit anderen Studierenden und Nachbereitung versäumter Präsenztermine für Sie ein Modell sein kann. Falls nein, prüfen Sie andere Wahloptionen.  
* '''Ich habe einen fachwissenschaftlichen Abschluss in der Informatik (z. B. Bachelor/Master/Diplom) und erwäge noch den Quereinstieg ins Lehramt. Welcher Aufwand kommt auf mich zu?''' In diesem Fall würden Ihnen passende Fachlehrveranstaltungen auf den Informatikteil des Studiums angerechnet, der damit - je nach vorherigem Studienumfang und -schwerpunkten bis zu vollständig abgedeckt sein kann. Ein etwaiges Nebenfach im vorherigen Studium kann vielleicht noch anteilig auf ein etwaiges Kombinationsfach angerechnet werden. Das müsste ansonsten vollständig, ebenso wie die Bildungswissenschaften nachstudiert werden. In der Informatik wären noch die fachdidaktischen Studienanteile nachzuholen. In Summe bedeutet dies, dass je nach Anrechenbarkeit noch ca. 50-70% des Studiums absolviert werden müssen, so dass mind. 3 Studienjahre eingeplant werden sollten. Da in diesem Falle vermutlich kompakter studiert würde, kann eine Überschneidungsfreiheit nicht garantiert werden.
* '''Ich habe einen fachwissenschaftlichen Abschluss in der Informatik (z. B. Bachelor/Master/Diplom) und erwäge noch den Quereinstieg ins Lehramt. Welcher Aufwand kommt auf mich zu?''' In diesem Fall würden Ihnen passende Fachlehrveranstaltungen auf den Informatikteil des Studiums angerechnet, der damit - je nach vorherigem Studienumfang und -schwerpunkten bis zu vollständig abgedeckt sein kann. Ein etwaiges Nebenfach im vorherigen Studium kann vielleicht noch anteilig auf ein etwaiges Kombinationsfach angerechnet werden. Das müsste ansonsten vollständig, ebenso wie die Bildungswissenschaften nachstudiert werden. In der Informatik wären noch die fachdidaktischen Studienanteile nachzuholen. In Summe bedeutet dies, dass je nach Anrechenbarkeit noch ca. 50-70% des Studiums absolviert werden müssen, so dass mind. 3 Studienjahre eingeplant werden sollten. Da in diesem Falle vermutlich kompakter studiert würde, kann eine Überschneidungsfreiheit nicht garantiert werden.
* '''Ich habe gehört, man dürfe Prüfungen zwei Male wiederholen, Andere sagen, Fehlversuche würden auf einem sog. Maluspunktekonto verbucht - was ist denn nun richtig?''' Im Prinzip stimmt beides teilweise. Gemäß der [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-00-26-ws16.pdf gemeinsamen Prüfungsordnung Bachelor Lehramt der Univ. DUE] §22, Abs. 2 können nicht bestandene Prüfungen zwei Male wiederholt werden. Gemäß der [https://www.ddi.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/bachelor-lehramt-informatik/#c66928 Prüfungsordnung Bachelor Lehramt Informatik Gy/Ge der WiWi-Fakultät] erhöhen nicht bestandene Prüfungen in der Höhe der Credits der Veranstaltung die verbuchten Maluspunkte. Das bedeutet: In der Informatik gibt es Maluspunkte und bis zum Erreichen der festgelegten Maximalzahl sind Wiederholungen möglich, auf jeden Fall, wenn es das Maluspunktekonto zulässt, auch mehr als zwei Wiederholungen. In den anderen Fächern inkl. Bildungswissenschaften findet die Gemeinsame Prüfungsordnung Anwendung. Das bedeutet, dass in allen anderen Fächern inkl. BiWi nur 2 Wiederholungen je Prüfung möglich sind, es sei denn, es gibt auch dort (analog zur Informatik) eine eigene Prüfungsordnung mit abweichenden Regelungen.
* '''Ich habe gehört, man dürfe Prüfungen zwei Male wiederholen, Andere sagen, Fehlversuche würden auf einem sog. Maluspunktekonto verbucht - was ist denn nun richtig?''' Im Prinzip stimmt beides teilweise. Gemäß der [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-00-26-ws16.pdf gemeinsamen Prüfungsordnung Bachelor Lehramt der Univ. DUE] §22, Abs. 2 können nicht bestandene Prüfungen zwei Male wiederholt werden. Gemäß der [https://www.ddi.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/bachelor-lehramt-informatik/#c66928 Prüfungsordnung Bachelor Lehramt Informatik GymGe] erhöhen nicht bestandene Prüfungen in der Höhe der Credits der Veranstaltung die verbuchten Maluspunkte. Das bedeutet: In der Informatik gibt es Maluspunkte und bis zum Erreichen der festgelegten Maximalzahl sind Wiederholungen möglich, auf jeden Fall, wenn es das Maluspunktekonto zulässt, auch mehr als zwei Wiederholungen. In den anderen Fächern inkl. Bildungswissenschaften findet die Gemeinsame Prüfungsordnung Anwendung. Das bedeutet, dass in allen anderen Fächern inkl. BiWi nur 2 Wiederholungen je Prüfung möglich sind, es sei denn, es gibt auch dort (analog zur Informatik) eine eigene Prüfungsordnung mit abweichenden Regelungen.
* '''Mein Zweitfach ist ein Sprachfach (Englisch, Französisch, Spanisch). Die Fachprüfungsordnung schreibt mir einen Auslandsaufenthalt vor - wie organisiere ich das im Hinblick auf die Informatik?''' Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden: Auslandsaufenthalt (Englisch, 3 Monate) und Auslandssemester (Französisch, Spanisch). Der ''Auslandsaufenthalt'' wird Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 4-ten Semester empfohlen. Der Auslandsaufenthalt könnte mit Prüfungsterminen zu Informatikmodulen des 4-ten Semesters kollidieren. Die Informatikprüfungen werden i.d.R. am Anfang und am Ende der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Ein Option wäre, den Auslandsaufenthalt so zu legen, dass die Teilnahme an einem der Termine möglich ist. Ein etwaiger Nachholtermin im Falle des Nichtbestehens kann dann allerdings erst ein Jahr später wahrgenommen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Dozent*innen der jeweiligen LV rechtzeitig im Vorhinein anzusprechen und etwaige Lösungsideen durchzusprechen. Im Falle des ''Auslandssemesters'' ist von den Sprachen vorgesehen, dies im 5-ten Semester abzulegen. Hier könnte eine Lösungsidee darin bestehen den Inhalt des 5-ten Semesters (oder Teile davon) im Bachelorstudiengang Informatik im 3-ten Semester vorzustudieren und die Inhalte des 3-ten Semesters des Kombinationsfaches im 5-ten Semester am Auslandsort nachzustudieren. Das Berufsfeldpraktikum im 5-ten Semester sollte dann in jedem Fall im Sprachfach im Ausland abgelegt werden, hierfür bestehen entsprechende Modelle in den Fächern. Als weitere Alternative kann geprüft werden, ob Fachveranstaltungen in der Informatik des 5-ten Semesters am geplanten Auslandsort in ähnlicher Weise und ähnlichem Umfang angeboten werden und ob Sie die Erlaubnis erhalten werden, auch in der Informatik am Auslandsort Module zu belegen und Prüfungen abzulegen. Wenn das der Fall ist, sollten Sie vor Beginn der Auslandsphase mit dem [https://www.wiwi.uni-due.de/studium/lehramt/informatik-gyge-ba/pruefungsausschuss/ Prüfungsausschuss im Lehramt Informatik] Kontakt aufnehmen und prüfen lassen, ob Ihnen die entsprechende Fachveranstaltung auf Ihr Studium in Essen angerechnet werden kann. Das sollten Sie in jedem Fall VOR Beginn der Auslandsphase machen.
* '''Mein Zweitfach ist ein Sprachfach (Englisch, Französisch, Spanisch). Die Fachprüfungsordnung schreibt mir einen Auslandsaufenthalt vor - wie organisiere ich das im Hinblick auf die Informatik?''' Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden: Auslandsaufenthalt (Englisch, 3 Monate) und Auslandssemester (Französisch, Spanisch). Der ''Auslandsaufenthalt'' wird Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 4-ten Semester empfohlen. Der Auslandsaufenthalt könnte mit Prüfungsterminen zu Informatikmodulen des 4-ten Semesters kollidieren. Die Informatikprüfungen werden i.d.R. am Anfang und am Ende der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Ein Option wäre, den Auslandsaufenthalt so zu legen, dass die Teilnahme an einem der Termine möglich ist. Ein etwaiger Nachholtermin im Falle des Nichtbestehens kann dann allerdings erst ein Jahr später wahrgenommen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Dozent*innen der jeweiligen LV rechtzeitig im Vorhinein anzusprechen und etwaige Lösungsideen durchzusprechen. Im Falle des ''Auslandssemesters'' ist von den Sprachen vorgesehen, dies im 5-ten Semester abzulegen. Hier könnte eine Lösungsidee darin bestehen den Inhalt des 5-ten Semesters (oder Teile davon) im Bachelorstudiengang Informatik im 3-ten Semester vorzustudieren und die Inhalte des 3-ten Semesters des Kombinationsfaches im 5-ten Semester am Auslandsort nachzustudieren. Das Berufsfeldpraktikum im 5-ten Semester sollte dann in jedem Fall im Sprachfach im Ausland abgelegt werden, hierfür bestehen entsprechende Modelle in den Fächern. Als weitere Alternative kann geprüft werden, ob Fachveranstaltungen in der Informatik des 5-ten Semesters am geplanten Auslandsort in ähnlicher Weise und ähnlichem Umfang angeboten werden und ob Sie die Erlaubnis erhalten werden, auch in der Informatik am Auslandsort Module zu belegen und Prüfungen abzulegen. Wenn das der Fall ist, sollten Sie vor Beginn der Auslandsphase mit dem [https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/informatik_la_ba_startseite.php Prüfungsausschuss im Lehramt Informatik] Kontakt aufnehmen und prüfen lassen, ob Ihnen die entsprechende Fachveranstaltung auf Ihr Studium in Essen angerechnet werden kann. Das sollten Sie in jedem Fall VOR Beginn der Auslandsphase machen.
* '''Ist es legitim, dass in manchen Informatik-Modulen eine erfolgreiche Übungsteilnahme Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung ist?''' Ja, das ist zulässig. Nicht zulässig ist eine Reihenfolgerestriktion zwischen zwei Prüfungsleistungen innerhalb desselben Moduls. Zulässig ist aber, eine Leistung als Prüfungsvorleistung (unbenotet) zu deklarieren. In der Modulbeschreibung zu „Rechnerstrukturen und Betriebssysteme" heißt es bspw.: „Zum Modul erfolgt eine modulbezogene Prüfung in der Gestalt einer Klausur über die gemeinsamen Ziele von Vorlesung und Übung (in der Regel: 90 bis 120 Minuten). Die erfolgreiche Teilnahme an der Übung ist als Prüfungsvorleistung Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung.“ Das ist eine zulässige Verfahrensweise. Geregelt ist das in PO 2014, §17, Abs. 9 <!-- bzw. PO 2022, §15, Abs. 8 -->: „(9) Neben den Modul- und Modulteilprüfungen können weitere Studienleistungen gefordert werden. Studienleistungen dienen der individuellen Lernstandkontrolle der Studierenden. Sie können als Prüfungsvorleistungen Zulassungsvoraussetzung zu Modulprüfungen sein. Die Studienleistungen werden nach Form und Umfang im Modulhandbuch beschrieben. Die Regelung zur Anmeldung zu und zur Wiederholung von Prüfungen findet keine Anwendung. Die Bewertung der Studienleistungen bleibt bei der Bildung der Modulnoten unberücksichtigt."
* '''Ist es legitim, dass in manchen Informatik-Modulen eine erfolgreiche Übungsteilnahme Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung ist?''' Ja, das ist zulässig. Nicht zulässig ist eine Reihenfolgerestriktion zwischen zwei Prüfungsleistungen innerhalb desselben Moduls. Zulässig ist aber, eine Leistung als Prüfungsvorleistung (unbenotet) zu deklarieren. In der Modulbeschreibung zu „Rechnerstrukturen und Betriebssysteme" heißt es bspw.: „Zum Modul erfolgt eine modulbezogene Prüfung in der Gestalt einer Klausur über die gemeinsamen Ziele von Vorlesung und Übung (in der Regel: 90 bis 120 Minuten). Die erfolgreiche Teilnahme an der Übung ist als Prüfungsvorleistung Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung.“ Das ist eine zulässige Verfahrensweise. Geregelt ist das in PO 2014, §17, Abs. 9 <!-- bzw. PO 2022, §15, Abs. 8 -->: „(9) Neben den Modul- und Modulteilprüfungen können weitere Studienleistungen gefordert werden. Studienleistungen dienen der individuellen Lernstandkontrolle der Studierenden. Sie können als Prüfungsvorleistungen Zulassungsvoraussetzung zu Modulprüfungen sein. Die Studienleistungen werden nach Form und Umfang im Modulhandbuch beschrieben. Die Regelung zur Anmeldung zu und zur Wiederholung von Prüfungen findet keine Anwendung. Die Bewertung der Studienleistungen bleibt bei der Bildung der Modulnoten unberücksichtigt."


=== Master-Studium ===
=== Master-Studium ===
Zum Master-Studium existiert auch eine Liste von Fragen und Antworten auf der Seite der [https://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/lehramt/informatik-gyge-ma/faq/ Fakultät für Wirtschaftswissenschaften].
* '''Ich möchte mich in den Master einschreiben, was ist zu tun?''' Dazu finden Sie detaillierte Informationen auf [https://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/lehramt/informatik-gyge-ma/bewerbung/ dieser Seite].
* '''Ich möchte mich in den Master einschreiben, was ist zu tun?''' Dazu finden Sie detaillierte Informationen auf [https://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/lehramt/informatik-gyge-ma/bewerbung/ dieser Seite].
<!--
<!--
Zeile 147: Zeile 145:


=== Seiteneinstieg ===
=== Seiteneinstieg ===
* '''Ich studiere im Fachstudiengang Informatik. Besteht nach Abschluss die Möglichkeit zum Seiteneinstieg in das Referendariat zum Lehramt Informatik in NRW?''' Das Bestehen dieser Möglichkeit ist abhängig vom aktuellen Bedarf und damit zeitlichen Schwankungen unterworfen und an weitere Bedingungen geknüpft. Detaillierte Informationen finden sich auf den [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/index.html Seiten des Schulministeriums zum Seiteneinstieg].  
* '''Ich studiere im Fachstudiengang Informatik. Besteht nach Abschluss die Möglichkeit zum Seiteneinstieg in das Referendariat zum Lehramt Informatik in NRW?''' Das Bestehen dieser Möglichkeit ist abhängig vom aktuellen Bedarf und damit zeitlichen Schwankungen unterworfen und an weitere Bedingungen geknüpft. Detaillierte Informationen finden sich auf den [https://www.schulministerium.nrw/seiteneinstieg Seiten des Schulministeriums zum Seiteneinstieg].  


Sollten Sie Ihre Frage hier nicht beantwortet finden, so wenden Sie sich gerne an die [[Studienberatung_und_Kontakt_im_Lehramtsstudiengang_Informatik#Pers.C3.B6nliche_Studienberatung_durch_Mitglieder_des_Lehrstuhls_f.C3.BCr_Didaktik_der_Informatik|Studienberatung]].
Sollten Sie Ihre Frage hier nicht beantwortet finden, so wenden Sie sich gerne an die [[Studienberatung_und_Kontakt_im_Lehramtsstudiengang_Informatik#Pers.C3.B6nliche_Studienberatung_durch_Mitglieder_des_Lehrstuhls_f.C3.BCr_Didaktik_der_Informatik|Studienberatung]].
Zeile 155: Zeile 153:
[[Category:Lehramt Informatik]]
[[Category:Lehramt Informatik]]


{{Gültigkeit|DATUM=2024-06-17|KOMMENTAR=Die Informatik-Seiten werden vom Team Prof. Brinda gepflegt; Gibt es die Schnupper-Uni nocht? Der letzte Beitrag ist von 2018.}}
{{Gültigkeit|DATUM=2024-06-17|KOMMENTAR=Die Informatik-Seiten werden vom Team Prof. Brinda gepflegt; Gibt es die Schnupper-Uni noch? Der letzte Beitrag ist von 2018.}}

Aktuelle Version vom 14. Oktober 2024, 13:08 Uhr


Im Infocenter finden Studieninteressierte, Studienanfänger*innen und Studierende nützliche Informationen rund um das Lehramtsstudium Informatik. Dazu gehören Hinweise auf Informationsveranstaltungen, Informationsmaterial, zu den rechtlichen Grundlagen des Studiums, den Prüfungsordnungen, zu Anerkennungsfragen im Falle von Hochschul- oder Studiengangswechseln sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Weiterführende Informationen zum Lehramtsstudiengang Informatik sowie zur Studienberatung für Studieninteressierte finden Sie auf der Startseite.

Veranstaltungen

Hier finden Sie Informationen zu Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte am und Studierende im Lehramtsstudiengang Informatik.

Für Studieninteressierte

Für Studienanfänger*innen

  • Allgemeine Informationen zum Studienstart finden Sie auf den Webseiten des Akademischen Beratungszentrums (ABZ).
  • Der Bachelor-Lehramtsstudiengang Informatik ist organisatorisch der Fakultät für Informatik zugeordnet, die neue Studierende im ersten Studienjahr mittels eines Mentoring-Programms begleiten lässt. Darüber erhalten neue Studierende zum Studienbeginn einen individuellen Mentor oder eine individuelle Mentorin zugeordnet, der bzw. die im Rahmen der Orientierungsphase Informationen zum Studienstart gibt und danach bei alle Fragen rund um das Studium kontaktiert werden kann. Es lohnt sich, dieses Angebot zu nutzen!
  • Eine Einführungsveranstaltung für neue Studierende im Lehramtsstudiengang Informatik findet durch die Studiengangskoordination im Lehramt Informatik im Rahmen der Orientierungsphase zum Studienbeginn statt. Darin erhalten Sie wichtige Informationen zum Studienstart und können erste Fragen loswerden. Der Termin der Veranstaltung wird auf den Webseiten zum Orientierungsangebot des ABZ bekannt gegeben und kann auch bei der Studienberatung oder Ihrer jeweiligen Mentor*in (s. o.) erfragt werden.
  • Wir bemühen uns, neue Lehramtsstudierende der Informatik bestmöglich untereinander und mit älteren Studierenden zu vernetzen. Dazu organisieren wir ein jährliches Netzwerktreffen für Informatiklehramtsstudierende auf dem Essener Weihnachtsmarkt. Die Terminbekanntgabe findet per Mail über den Studiengangsverteiler statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Studienanfänger*innen im Lehramtsstudiengang Informatik beachten bitte auch die Hinweise für Studienanfänger*innen.

Für Studierende

Veranstaltungen für Studierende (z. B. zur Studiengangsinformation) werden bedarforientiert angesetzt. Die Information erfolgt über den Studiengangsverteiler.

Informationsmaterial

Übergreifende Angebote

Lehramtsstudium an der Universität Duisburg-Essen

Lehramtsstudium Informatik

Kombinationsfächer zum Lehramtsstudium Informatik

Das Unterrichtsfach Informatik ist an der Universtät Duisburg-Essen im Bachelor- und Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen kombinierbar mit folgenden anderen Unterrichtsfächern:

  • aus dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Bereich:
    • Deutsch
    • Englisch
    • Französisch
    • Spanisch
    • Türkisch
    • Kunst
  • aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich:
    • Geschichte
    • Philosophie/ Praktische Philosophie
    • Wirtschaftslehre-Politik/Sozialwissenschaften
  • aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich:
    • Mathematik
    • Biologie
    • Chemie
    • Physik
    • Technik
  • aus dem Bereich Religionslehre:
    • Evangelische Religionslehre
    • Katholische Theologie
  • Sport

Auf der Übersichtsseite der Universität Duisburg-Essen zum Lehramtsstudium finden Sie weitere Informationen zu den Kombinationsfächern.

Die Universität Duisburg-Essen bemüht sich, Ihnen ein möglichst überschneidungsfreies Studium zu ermöglichen, d. h. zu vermeiden, dass Pflichtveranstaltungen Ihrer Fächerkombination inkl. der Bildungswissenschaften auf denselben Termin fallen, sofern Sie dem jeweiligen Regelstudienplan folgen. Dazu gibt es ein Zeitfenstermodell für die Zeitplanung der Fächer, das Ihnen ein weitestgehend überschneidungsfreies Studium garantiert. Dennoch kann es je nach Fächerkombination zu Überschneidungen kommen. Informationen hierzu finden Sie hier.

Prüfungsordnungen

Gestuftes Lehramtsstudium (Bachelor/Master) nach LABG 2016

Hinweis: Die Universität Duisburg-Essen hat eine gemeinsame Prüfungsordnung für die von ihr angebotenen Bachelor- und Master-Studiengänge veröffentlicht, in denen fachunabhängige Regelungen für den jeweiligen Studiengang zu finden sind. Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften folgt diesen Ordnungen derzeit noch nicht. Das hat für Studierende folgende Konsequenzen:

  • Studienaspekte, die das Lehramtsstudium Informatik betreffen, sind in der jeweiligen Fachprüfungsordnung umfassend geregelt.
  • Studienaspekte, die das jeweilige Kombinationsfach oder die Bildungswissenschaften betreffen, sind, soweit sie allgemeiner, also fachunspezifischer Natur sind, in der jeweiligen gemeinsamen Prüfungsordnung (s.u) oder, soweit sie fachspezifischer Natur sind, in der jeweiligen Fachprüfungsordnung des Kombinationsfachs bzw. der Bildungswissenschaften geregelt.

Das hat zur Konsequenz, dass sich die Regelungen in der Informatik und im jeweiligen Kombinationsfach an einzelnen Stellen unterscheiden.

Übergeordnete Regelungen des Schulministeriums NRW

Lehramtsstudium Informatik

Studienanfänger ab dem Wintersemester 2014/15 studieren nach folgenden Ordnungen (FPO 2014):

Kombinationsfächer zur Informatik

Anerkennungsfragen

Die Anrechnung von Prüfungsleistungen für ein Lehramtsstudium in der Informatik wird abgewickelt durch den Prüfungsausschuss für das Lehramtsstudium Informatik. Erforderlich ist hierzu die Vorlage der Prüfungsbelege im Original. Sollten Sie sich Leistungen von einem anderen Studienort anrechnen lassen wollen, so benötigen wir zusätzlich eine aussagekräftige Inhaltsangabe zu der Vorlesung (oder Verweis auf eine Webseite, auf der diese zu finden ist). Auf dieser Basis kann Ihnen eine vorläufige Auskunft bzgl. der Anrechenbarkeit gegeben werden. Für die formale Anerkennung benötigen Sie ein Anrechnungsformular, das Sie bitte soweit wie möglich ausfüllen. Bei Fragen und Unklarheiten vereinbaren Sie dann einen Termin zur Anerkennung von Prüfungsleistungen beim Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses, zu dem Sie das Formular und alle relevanten Scheine und Zeugnisse im Original mitbringen. Das ausgefüllte Anrechnungsformular reichen Sie dann beim Prüfungsamt bei dem/der für den jeweiligen Studiengang zuständigen Sachbearbeiter/-in ein.

Fragen und Antworten

Wenn Ihre Frage allgemeiner Natur ist, so informieren Sie sich bitte zunächst in den vorhandenen Fragen und Antworten:

Nachfolgend finden Sie spezifische Fragen und Antworten zu den Lehramtsstudiengängen in der Informatik.

Alle Lehramtsstudiengänge Informatik betreffend

  • Wo findet das Studium statt - in Essen oder in Duisburg? Die Lehramtsausbildung ist auf den Standort Essen konzentriert. Veranstaltungen in Duisburg gibt es nur in seltenen Einzelfällen.
  • Ist das Modul Programmierung Voraussetzung für das SEP (Software-Praktikum)? Seit dem WiSe 2015/16 ist eine Teilnahme am SEP nur noch möglich, wenn vorher das Modul Programmierung erfolgreich abgeschlossen wurde.
  • Welche Informatik-Module soll ich als Wahl- oder Wahlpflichtveranstaltung wählen? Eine typische studentische Vorgehensweise ist hier der "arbeitsreduzierende" Ansatz, bei dem Module gewählt werden, die mit vermeintlich geringerem Aufwand abzuschließen sind. Ein solche Vorgehensweise ist zwar möglich, kann sich aber zu einem späteren Zeitpunkt "rächen" und dann nachträglich noch zu erheblichem Folgeaufwand führen, wenn Sie feststellen, dass bestimmte im Unterricht erwartete Fachinhalte von Ihnen noch nachgearbeitet werden müssen, weil diese nicht Gegenstand Ihrer Modulwahlen waren. Sie sollten sich daher vor Wahlentscheidungen mit den Inhalten und Kompetenzzielen der aktuell für Ihre Schulform geltenden Lehrpläne vertraut machen und Ihre Entscheidungen möglichst so treffen, dass sie etwaige im Hinblick auf die Lehrpläne bestehende fachliche Lücken schließen. Die Informatiklehrpläne für das Bundesland NRW in der aktuell gültigen Fassung finden Sie bei der Schulentwicklung NRW.
  • Ich war nicht regelmäßig in bestimmten Fachveranstaltungen, habe Prüfungen aber dennoch irgendwie bestanden. In Schulpraktika stelle ich fachliche Lücken fest. Was soll ich tun? Sie sind Ihres Glückes Schmied. Arbeiten Sie Ihre Lücken auf und schließen Sie diese bis spätestens zum Eintritt ins Referendariat. Damit Sie in der Schule erfolgreich sein können, sollten Sie sich ausführlich mit den Informatiklehrplänen für Ihre Schulform auseinandersetzen und sicherstellen, dass Ihre fachlichen Kompetenzen die von den Schüler*innen erwarteten überschreiten. Sollten in einer Prüfung an der Universität fachliche Aspekte vernachlässigt werden, die Sie aber zum Unterrichten benötigen, so müssen Sie entsprechenden Aspekten in der Lehrveranstaltung eben entsprechendes Augenmerk beimessen. Die Informatiklehrpläne für das Bundesland NRW in der aktuell gültigen Fassung finden Sie bei der Schulentwicklung NRW.
  • Ich möchte mich gerne in der Fachschaft "Systems Engineering und Lehramt Informatik (FSE)" engagieren, man sagte mir aber, ich könne dort kein Mitglied werden, weil Informatik nicht mein erstes Fach sei. Stimmt das? An der Universität Duisburg-Essen besteht derzeit zwischen den Fachschaften und dem Justiziariat die Regelung, dass eine Fachschaftsmitgliedschaft nur im ersten Studienfach möglich ist. Man möchte damit Doppelmitgliedschaften vermeiden. Natürlich stellt sich die Frage, warum ein/-e Lehramtsstudent/-in nicht im Zweitfach Fachschaftsmitglied werden können sollte, da die Entscheidung bzgl. Erst- und Zweitfach aufgrund von Erwägungen zum Studienbeginn getroffen wird, sich die Entscheidung zur Mitarbeit in einer Fachschaft aber aufgrund von fachlichem Interesse, Studienerfolg, Personen, Bedarfen und weiteren Faktoren während des Studiums entwickeln kann. In diesem Fall kann beim Studierendensekretariat leicht und problemlos ein Wechsel zwischen Erst- und Zweitfach beantragt werden. Damit wird eine volle Mitgliedschaft in einer Fachschaft ermöglicht. Darüber hinaus dürfte eine informelle Mitarbeit auch im anderen Falle möglich sein, lediglich formale Rechte, die eine offizielle Mitgliedschaft erfordern, können nicht ausgeübt werden. Wenden Sie sich bei Interesse an die Fachschaft FSE.
  • Ich benötige eine BAFÖG-Bescheinigung für die Informatik, wie gehe ich vor? Füllen Sie das BAFÖG-Formblatt Nr. 5 aus und reichen dies bei dem oder der für Sie zuständigen Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt inkl. aller Belege ein. Von dort wird dies an die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften weitergeleitet, von der Fakultäts-Justizabteilung vorgeprüft und vom Dekan bzw. der Dekanin beschieden.
  • Erwerbe ich Nutzungskompetenzen zu schulrelevanten Softwareprodukten im Rahmen des Studiums? Teilweise. Den Umgang mit schulrelevanten Programmiersprachen (z. B. Java) erlernen Sie im Rahmen von Fachveranstaltungen. In Didaktik-Veranstaltungen lernen Sie dazu passende schulgeeignete Lern- und Programmierumgebungen kennen. Weiterhin nutzen Sie in vielen Veranstaltungen das Learning Management System Moodle, das auch im schulischen Bereich große Bedeutung besitzt. Darüber hinaus gibt es eine große Vielzahl an Werkzeugen, wie z. B. Betriebssysteme (Windows, Linux, MacOS, iOS, Android, ...), Office Produkte (Microsoft Office, Open Office, ...), Auszeichnungssprachen (HTML, LaTeX, ...), deren kompetente Nutzung von Ihnen stillschweigend erwartet wird, ohne dass sie Gegenstand von Lehrveranstaltungen gewesen wären. Teilweise bietet das ZIM der Universität Duisburg-Essen hierzu Kurse an. Sie werden in einer Vielzahl solcher Produkte im Schulunterricht kompetenter Nutzer sein müssen. Bilden Sie sich deshalb studienbegleitend dazu fort!
  • Ich bin durch eine Prüfung gefallen, wurde ohne mein Wissen zum Nachtermin angemeldet und habe dafür jetzt einen weiteren Fehlversuch vermerkt bekommen - wie kann das sein? Studierende, die eine Prüfung zum ersten Termin nicht bestanden haben oder die zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür die Note 5.0 erhalten haben, werden zum zweiten Termin automatisch angemeldet. Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Prüfungstermin eines Semesters bei Prüfungen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften statt, jedoch nicht semesterübergreifend! Die Begründung dafür liegt darin, dass die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften einen ersten und zweiten Prüfungstermin innerhalb desselben Semesters anbietet. Da zum Zeitpunkt der Anmeldung zum zweiten Termin die Ergebnisse vom ersten Termin oftmals noch gar nicht vorliegen, ist diese Maßnahme erforderlich, um nicht-erfolgreichen Studierenden noch den Abschluss der Lehrveranstaltung im selben Semester zu ermöglichen. Bitte prüfen Sie daher im Falle des Nichtbestehens einer Prüfung Ihren Anmeldestatus bzgl. des Nachtermins und melden Sie sich ggfs. von der Prüfung wieder ab, da Ihnen ansonsten im Falle des Nichterscheinens ein Fehlversuch für die Prüfung verbucht wird!

Bachelor-Studium

  • Wieso kann ich mich nicht für das Modul "Software Entwicklung & Programmierung" (SEP) anmelden? Seit dem Wintersemester 2023/2024 gilt eine neue Prüfungsordnung. Die Anmeldung zur Veranstaltung SEP in HISinOne erfordert neuerdings, dass Sie die Veranstaltungen "Einführung in die Programmierung" sowie "Datenstrukturen und Algorithmen" erfolgreich abgeschlossen haben. Falls Sie die frühere 9-CP-Veranstaltung "Programmierung" und mind. eine der früheren 9-CP-Veranstaltungen "Modelle der Informatik" (MDI), Datenbankenmanagementsysteme (DBMS) und "Recherstrukturen und Betriebssysteme" (RSBS) erfolgreich absolviert haben, ist eine Anrechnung auf die neuen Veranstaltungen "Einführung in die Programmierung" und "Datenstrukturen und Algorithmen" möglich. Übergangsweise können Sie die Veranstaltung SEP jedoch auch belegen, insofern Sie zwar die frühere Veranstaltung "Programmierung", jedoch weder MDI, noch DBMS oder RSBS abgeschlossen haben. Schreiben Sie dafür bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an das Prüfungsamt. Zusammenfassend bleibt also zunächst die ursprüngliche Zugangsvoraussetzung zum SEP in Form des erfolgreich abgeschlossenen Moduls "Programmierung" erhalten.
  • Ich habe mein Studium vor dem Wintersemester 2023/2024 begonnen. Nun hat sich die Prüfungsordnung geändert. Muss ich etwas beachten? Sollten Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2023/24 begonnen haben, werden Sie automatisch in die neue Prüfungsordnung überführt. Dazu ist keine weitere Aktion ihrerseits notwendig. Bereits erbrachte Leistungen werden automatisch auf die neuen Module angerechnet. Leistungspunkte gehen dabei nicht verloren. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihnen für den Abschluss Ihres Bachelorstudiums nur noch die Bachelorarbeit und das Berufsfeldpraktikum fehlen. In diesem Fall haben Sie bis einschließlich Sommersemester 2025 Zeit Ihr Studium nach der alten Prüfungsordnung von 2014 zu beenden. Anschließend führen Sie Ihr Studium automatisch nach der neuen Prüfungsordnung fort. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Studierende_im_Lehramtsstudiengang_Informatik#Studienpläne hier im Lehramtswiki.
  • Kann ich im Bachelor-Studium bereits Module aus dem Master vorziehen? Es können ausgewählte Module belegt werden, sofern die Bachelorarbeit bereits angemeldet wurde. Damit können für den Masterstudiengang anrechenbare Credits im Umfang von maximal 30 Credits erworben werden. Ein Vorziehen des Praxissemesters ist nicht möglich.
  • Kann man Informatik als Drittfach belegen? Ja. Weitere Informationen zum Erweiterungsfach im Lehramt finden Sie im Sachgebiet Einschreibungswesen.
  • Hilfe - zwei meiner Lehrveranstaltungen überschneiden sich. Was ist zu tun? Ein (weitestgehend) überschneidungsfreies Studium wird Ihnen von der Universität Duisburg-Essen im Bereich der Pflichtkomponenten Ihrer Fächerkombination inkl. Bildungswissenschaften zugesagt. Dies unterscheidet sich je nach Kombinationsfach. Die Überscheidungsübersicht 2022 zeigt die Überschneidung zwischen den Fächerkombinationen auf. Wenn es sich bei den kollidierenden Veranstaltungen um Pflichtveranstaltungen handelt, prüfen Sie, ob beide Veranstaltung verbindlich im aktuellen Semester belegt werden müssen oder ob mindestens eines der Module einem Semesterbereich zugeordnet wurde. Priorisieren Sie das Modul, das dem aktuellen Semester verbindlich zugeordnet wurde und prüfen Sie, ob ggfs. andere Module vorgezogen werden können. Sollte ein Konflikt bzgl. Pflichtveranstaltungen im aktuellen Semester auf diese Weise nicht gelöst werden können, so wenden Sie sich an die Studiengangskoordination und melden Sie diese über dieses Formular. Im Falle von Wahlveranstaltungen prüfen Sie für sich, ob ggfs. abwechselnde Teilnahme in beiden Veranstaltungen oder Kooperation mit anderen Studierenden und Nachbereitung versäumter Präsenztermine für Sie ein Modell sein kann. Falls nein, prüfen Sie andere Wahloptionen.
  • Ich habe einen fachwissenschaftlichen Abschluss in der Informatik (z. B. Bachelor/Master/Diplom) und erwäge noch den Quereinstieg ins Lehramt. Welcher Aufwand kommt auf mich zu? In diesem Fall würden Ihnen passende Fachlehrveranstaltungen auf den Informatikteil des Studiums angerechnet, der damit - je nach vorherigem Studienumfang und -schwerpunkten bis zu vollständig abgedeckt sein kann. Ein etwaiges Nebenfach im vorherigen Studium kann vielleicht noch anteilig auf ein etwaiges Kombinationsfach angerechnet werden. Das müsste ansonsten vollständig, ebenso wie die Bildungswissenschaften nachstudiert werden. In der Informatik wären noch die fachdidaktischen Studienanteile nachzuholen. In Summe bedeutet dies, dass je nach Anrechenbarkeit noch ca. 50-70% des Studiums absolviert werden müssen, so dass mind. 3 Studienjahre eingeplant werden sollten. Da in diesem Falle vermutlich kompakter studiert würde, kann eine Überschneidungsfreiheit nicht garantiert werden.
  • Ich habe gehört, man dürfe Prüfungen zwei Male wiederholen, Andere sagen, Fehlversuche würden auf einem sog. Maluspunktekonto verbucht - was ist denn nun richtig? Im Prinzip stimmt beides teilweise. Gemäß der gemeinsamen Prüfungsordnung Bachelor Lehramt der Univ. DUE §22, Abs. 2 können nicht bestandene Prüfungen zwei Male wiederholt werden. Gemäß der Prüfungsordnung Bachelor Lehramt Informatik GymGe erhöhen nicht bestandene Prüfungen in der Höhe der Credits der Veranstaltung die verbuchten Maluspunkte. Das bedeutet: In der Informatik gibt es Maluspunkte und bis zum Erreichen der festgelegten Maximalzahl sind Wiederholungen möglich, auf jeden Fall, wenn es das Maluspunktekonto zulässt, auch mehr als zwei Wiederholungen. In den anderen Fächern inkl. Bildungswissenschaften findet die Gemeinsame Prüfungsordnung Anwendung. Das bedeutet, dass in allen anderen Fächern inkl. BiWi nur 2 Wiederholungen je Prüfung möglich sind, es sei denn, es gibt auch dort (analog zur Informatik) eine eigene Prüfungsordnung mit abweichenden Regelungen.
  • Mein Zweitfach ist ein Sprachfach (Englisch, Französisch, Spanisch). Die Fachprüfungsordnung schreibt mir einen Auslandsaufenthalt vor - wie organisiere ich das im Hinblick auf die Informatik? Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden: Auslandsaufenthalt (Englisch, 3 Monate) und Auslandssemester (Französisch, Spanisch). Der Auslandsaufenthalt wird Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 4-ten Semester empfohlen. Der Auslandsaufenthalt könnte mit Prüfungsterminen zu Informatikmodulen des 4-ten Semesters kollidieren. Die Informatikprüfungen werden i.d.R. am Anfang und am Ende der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Ein Option wäre, den Auslandsaufenthalt so zu legen, dass die Teilnahme an einem der Termine möglich ist. Ein etwaiger Nachholtermin im Falle des Nichtbestehens kann dann allerdings erst ein Jahr später wahrgenommen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Dozent*innen der jeweiligen LV rechtzeitig im Vorhinein anzusprechen und etwaige Lösungsideen durchzusprechen. Im Falle des Auslandssemesters ist von den Sprachen vorgesehen, dies im 5-ten Semester abzulegen. Hier könnte eine Lösungsidee darin bestehen den Inhalt des 5-ten Semesters (oder Teile davon) im Bachelorstudiengang Informatik im 3-ten Semester vorzustudieren und die Inhalte des 3-ten Semesters des Kombinationsfaches im 5-ten Semester am Auslandsort nachzustudieren. Das Berufsfeldpraktikum im 5-ten Semester sollte dann in jedem Fall im Sprachfach im Ausland abgelegt werden, hierfür bestehen entsprechende Modelle in den Fächern. Als weitere Alternative kann geprüft werden, ob Fachveranstaltungen in der Informatik des 5-ten Semesters am geplanten Auslandsort in ähnlicher Weise und ähnlichem Umfang angeboten werden und ob Sie die Erlaubnis erhalten werden, auch in der Informatik am Auslandsort Module zu belegen und Prüfungen abzulegen. Wenn das der Fall ist, sollten Sie vor Beginn der Auslandsphase mit dem Prüfungsausschuss im Lehramt Informatik Kontakt aufnehmen und prüfen lassen, ob Ihnen die entsprechende Fachveranstaltung auf Ihr Studium in Essen angerechnet werden kann. Das sollten Sie in jedem Fall VOR Beginn der Auslandsphase machen.
  • Ist es legitim, dass in manchen Informatik-Modulen eine erfolgreiche Übungsteilnahme Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung ist? Ja, das ist zulässig. Nicht zulässig ist eine Reihenfolgerestriktion zwischen zwei Prüfungsleistungen innerhalb desselben Moduls. Zulässig ist aber, eine Leistung als Prüfungsvorleistung (unbenotet) zu deklarieren. In der Modulbeschreibung zu „Rechnerstrukturen und Betriebssysteme" heißt es bspw.: „Zum Modul erfolgt eine modulbezogene Prüfung in der Gestalt einer Klausur über die gemeinsamen Ziele von Vorlesung und Übung (in der Regel: 90 bis 120 Minuten). Die erfolgreiche Teilnahme an der Übung ist als Prüfungsvorleistung Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung.“ Das ist eine zulässige Verfahrensweise. Geregelt ist das in PO 2014, §17, Abs. 9 : „(9) Neben den Modul- und Modulteilprüfungen können weitere Studienleistungen gefordert werden. Studienleistungen dienen der individuellen Lernstandkontrolle der Studierenden. Sie können als Prüfungsvorleistungen Zulassungsvoraussetzung zu Modulprüfungen sein. Die Studienleistungen werden nach Form und Umfang im Modulhandbuch beschrieben. Die Regelung zur Anmeldung zu und zur Wiederholung von Prüfungen findet keine Anwendung. Die Bewertung der Studienleistungen bleibt bei der Bildung der Modulnoten unberücksichtigt."

Master-Studium

  • Ich möchte mich in den Master einschreiben, was ist zu tun? Dazu finden Sie detaillierte Informationen auf dieser Seite.

Erweiterungsfach

  • Ich studiere Informatik als Erweiterungsfach und würde gerne mein Berufsfeldpraktikum in Informatik absolvieren. Ist dies möglich? Leider ist es so, dass Sie Ihre Praxisphasen NICHT im Erweiterungsfach durchführen können.
  • Ich studiere an der Ruhr-Universität Bochum auf Lehramt und würde gerne als drittes Fach noch eine Lehrbefähigung für das Fach Informatik erwerben. Allerdings wird von der RUB Informatik als Fach nicht angeboten. Ist es möglich, dass ich das Erweiterungsfach Informatik an der Universität Duisburg-Essen studiere? Leider ist es so, dass Studierende anderer Universitäten, auch der Ruhr-Universitäten, erst dann ein Erweiterungsfach bei uns studieren können, wenn sie ihren Master-Studiengang abgeschlossen haben. Grund dafür ist, dass die Bachelor-/Masterstruktur im Lehramt an anderen Universitäten teils sogar erheblich von dem Konzept der UDE abweicht und insofern die landesrechtlichen Vorgaben des LABG und der LZV für den Zugang zum Vorbereitungsdienst nicht erfüllt sind. Ist aber der Masterabschluss als Voraussetzung für die Erweiterungsstudien erreicht, sind alle Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Zugang zum Vorbereitungsdienst gegeben.


Seiteneinstieg

  • Ich studiere im Fachstudiengang Informatik. Besteht nach Abschluss die Möglichkeit zum Seiteneinstieg in das Referendariat zum Lehramt Informatik in NRW? Das Bestehen dieser Möglichkeit ist abhängig vom aktuellen Bedarf und damit zeitlichen Schwankungen unterworfen und an weitere Bedingungen geknüpft. Detaillierte Informationen finden sich auf den Seiten des Schulministeriums zum Seiteneinstieg.

Sollten Sie Ihre Frage hier nicht beantwortet finden, so wenden Sie sich gerne an die Studienberatung.

Weiterführende Informationen zum Lehramtsstudiengang Informatik sowie zur Studienberatung für Studieninteressierte finden Sie auf der Startseite.

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-06-17