Bachelor-Master: Erweiterungsfach: Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Erweiterungs&shy;fach</titlehyphen>
{{Teaser|Text=An der Universität Duisburg-Essen (UDE) kannst du ein zusätzliches Fach, ein sogenanntes Erweiterungsfach, im Lehramt studieren. Wie du dich für ein Erweiterungsfach einschreibst, ggf. zuvor bewirbst und welche Leistungen du erbringen musst, erfährst du in diesem Artikel.}}
{{Teaser|Text=
Die Einschreibung in ein Erweiterungsfach (Drittfach) im [[Bachelor]]-&#8203;/[[Master]]-Lehramt ist an der UDE seit dem Wintersemester 2014/15 möglich.}}


==Aktuelles==
==Bewerbung/Einschreibung==
*Ein Studium des Erweiterungs&shy;faches kann parallel zum Lehramtsbachelor bzw. Master of Education oder nach dem entsprechenden Abschluss aufgenommen werden.
*Das Erweiterungsfachstudium kannst du parallel zum [[Bachelor|Lehramtsbachelor]] bzw. [[Master|Master of Education]] oder nach Abschluss deines Lehramtsbachelors oder Masters of Education beginnen.
*Die Einschreibung in ein Erweiterungsfach ist nur zum Wintersemester möglich (erfolgt im Einschreibungs&shy;wesen).
*Für ein Erweiterungsfach kannst du dich nur zum Wintersemester [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/erweiterungsfach_lehramt.php bewerben/einschreiben]. Wähle bei deiner Bewerbung bitte den Platzhalter "Fachwechsel" als zweites Fach aus.
*Für Studierende, Absolventinnen oder Absolventen eines Lehramtsbachelors oder Master of Education ist die Einschreibung in alle zulassungsfreien Fächer (Lehramt) als Erweiterungsfach möglich (falls für das gewählte Fach eine [[Eignungsprüfung]] Voraussetzung ist, muss diese vor Einschreibung erfolgreich absolviert sein).
*Hast du nach der LPO 2003 studiert und dein Studium mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen, kannst du ebenfalls ein Erweiterungsfachstudium an der UDE aufnehmen.
*Die zulassungsfreien Fächer mit Lehramptsoption kannst du <blank text="dieser Liste">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/bachelorangebot_mit_la_152_161.pdf</blank> entnehmen.
 
*Für Bachelor&shy;studierende ist die Einschreibung in ein zulassungs&shy;beschränktes Fach als Erweiterungsfach nur möglich, wenn keines der anderen beiden Fächer des grundständigen Studiums zulassungsbeschränkt ist. Zudem ist eine erfolgreiche Bewerbung Voraussetzung. (falls für das gewählte Fach eine [[Eignungsprüfung]] Voraussetzung ist, muss diese vor Einschreibung erfolgreich absolviert sein). Weitere Zulassungs&shy;voraussetzungen entnehme bitte der Fachprüfungsordnung des jeweiligen Faches.
==Fächerwahl==
*Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsbachelors oder Master of Education können sich im Rahmen eines Zweitstudiums für ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach bewerben. In dieser Quote steht nur eine geringe Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Weitere Informationen zur Zweitstudienbewerbung findest du <blank text="hier">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/zweitstudium.shtml</blank>
*Als Erweiterungsfach kannst du alle direkt von der UDE angebotenen [[Fächer]] studieren.
*Im Lehramt [[Berufskolleg]] (große und kleine berufliche Fachrichtung) ist ein Erweiterungsfach nur in einer kleinen beruflichen Fachrichtung studierbar, ein gleichgewichtetes Unterrichtsfach als Erweiterungsfach ist nicht möglich.
*Studierst du Sonderpädagogik, kannst du sonderpädagogische Fachrichtungen, Lernbereiche und Unterrichtsfächer als E-Fach studieren.
*Die Regelung des Erweiterungs&shy;fachstudiums bezieht sich auch auf die Kooperations&shy;studiengänge (Musik an der Uni Folkwang und Kunst an der Kunstakademie Düsseldorf) der UDE.
*Das Fach Musik, das von der Folkwang Universität der Künste angeboten wird, ist als Erweiterungsfach nicht wählbar.
*Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Leistungen eines Faches des Lehramtsbachelors und Master of Education. Ausgenommen sind die Praxisphasen und Abschlussarbeiten. Es wird sowohl der Bachelor als auch der Master of Education im Erweiterungsfach studiert. Zu dem Leistungs&shy;punkteumfang eines Faches gehört auch die Belegung einer Begleitveranstaltung für die Masterarbeit (Begleitmodul Masterarbeit). Der Studierende muss dann nur die Teilleistung des Moduls im Erweiterungsfach ableisten. Im bestehenden Modell wird in der entsprechenden Veranstaltung keine Prüfung absolviert, ggf. muss eine Studienleistung erbracht werden.
*Studierst du für das Lehramt an [[Berufskolleg|Berufskollegs]] mit großer und kleiner beruflicher Fachrichtung, kannst du als Erweiterungsfach nur eine weitere kleine berufliche Fachrichtung wählen. Ein gleichgewichtetes Unterrichtsfach oder eine große berufliche Fachrichtung als Erweiterungsfach ist nicht möglich.
*Für ein Studium der Fächer Französisch, Spanisch, Englisch oder Türkisch als Erweiterungsfach ist ein Auslandsaufenthalt bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn ein obligatorischer Auslandsaufenthalt wird/wurde bereits im Rahmen des grundständigen Studiums absolviert.
*Bei der Frage, ob oder welches Erweiterungsfach du studieren könntest, hilft dir ein Blick in die aktuellen [[Einstellungschancen_für_Lehrkräfte_in_NRW|Einstellungs­chancen für Lehr­kräfte in NRW]] oder der [https://www.schulministerium.nrw/chancenrechner Chancenrechner] des Schulministeriums.
*Studierende,Absolventeninnen oder Absolventen eines Lehramtsstudiums mit dem Ziel Staatsexamen (nach LPO 2003 oder älteren Prüfungsordnungen) können nicht in ein Erweiterungsfach nach LABG 2009 eingeschrieben werden.
 
*Auf Antrag kann eine Ausbildung im Vorbereitungsdienst in dem weiteren Fach (an Stelle eines anderen studierten Faches) erfolgen. Dazu erklären Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst in ihrem Einstellungs&shy;antrag mit welchen Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung sie in die Ausbildung gehen möchten und fügen Zeugnisse über Erweiterungs&shy;prüfungen bei (§ 4 Abs. 2 Anlage 2 OVP 2011).
==Zulassungs&shy;freie Fächer==
*Die zulassungsfreien Fächer mit Lehramtsoption kannst du der Übersicht [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml Studiengänge mit Lehramtsoption - Bachelorstudiengänge] entnehmen.
*Studierst du im Lehramtsbachelor oder Master of Education oder hast du dein Studium abgeschlossen, kannst du dich in alle [[Zulassungsfrei|zulassungsfreien]] Lehramts-[[Fächer]] als Erweiterungsfach [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/erweiterungsfach_lehramt.php einschreiben].
*Falls für dein Wunschfach eine [[Eignungsprüfung]] Voraussetzung ist, musst du diese vor deiner [[Einschreibung]] erfolgreich bestehen.  
*Weitere [[Voraussetzungen|Zulassungs&shy;voraussetzungen]] entnimm bitte der [[Fachprüfungsordnungen|Fachprüfungsordnung]] des jeweiligen Fachs.
 
==Zulassungs&shy;beschränkte Fächer==
*Die zulassungsbeschränkten Fächer mit Lehramtsoption kannst du der Übersicht [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml Studiengänge mit Lehramtsoption - Bachelorstudiengänge] entnehmen.
*Sofern du dich für ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach einschreiben möchtest, müssen beide Hauptfächer im betreffendem Fachsemester zulassungsfrei sein. Weitere Informationen findest du auf https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/erweiterungsfach_lehramt.php.
*Hast du bereits einen Abschluss (Lehramtsbachelor oder M.Ed.), kannst du dich im Rahmen eines [[Zweitstudium|Zweitstudiums]] für ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach bewerben. In dieser Quote steht nur eine geringe Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung (3%). Weitere Informationen zur Zweitstudienbewerbung findest du unter [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/zweitstudium.shtml Zweitstudium]. 
*Falls für dein Wunschfach eine [[Eignungsprüfung]] Voraussetzung ist, musst du diese vor deiner [[Einschreibung]] erfolgreich bestehen.
*Weitere [[Voraussetzungen|Zulassungs&shy;voraussetzungen]] entnimm bitte der [[Fachprüfungsordnungen|Fachprüfungsordnung]] des jeweiligen Fachs.
 
==Im Erweiterungsfach&shy;studium==
*Im Erweiterungsfach studierst du sowohl den Bachelor als auch den Master of Education.
*Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissen&shy;schaftlichen und [[Fachdidaktik|fachdidaktischen]] Leistungen des Bachelors und Masters eines Fachs. Ausgenommen sind die [[Praxisphasen]] und Abschlussarbeiten, wie [[Bachelorarbeit]] und [[Masterarbeit]]. Diese musst du im Erweiterungsfach nicht absolvieren.
*Im Erweiterungsfach belegst du auch die [[Bachelor-Master:Masterarbeit#Masterbegleitmodul|Begleitveranstaltung zur Masterarbeit]]. Du musst nur die Teilleistung des Moduls erbringen und in der Veranstaltung keine Prüfung machen. Ggf. musst du eine Studienleistung erbringen.
*Sollten Begleitveranstaltungen des [[Praxissemester|Praxissemesters]] außerhalb des Moduls Praxissemester liegen, gehören sie zum fachdidaktischen Studium und sind Teil deines Erweiterungsfachstudiums. Sollten in diesen Veranstaltungen Leistungen verlangt werden, die unmittelbar mit dem Praxissemester in Verbindung stehen, z. B. mit den Studienprojekten, kannst du Ersatzleistungen erbringen. Sprich spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung mit deiner Dozentin oder deinem Dozenten, um Fragen und Leistungsumfang zu klären.  
*Für ein Studium der Fächer [[Französisch]], [[Spanisch]], [[Englisch]] oder [[Türkisch]] als Erweiterungsfach ist ein [[Bachelor-Master:Auslandsaufenthalt|Auslandsaufenthalt]] bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn, du hast den Auslandsaufenthalt bereits in einem deiner anderen beiden Fächer (grundständiges Studium) absolviert.  
 
==Vorbereitungsdienst==
Auf Antrag kann deine Ausbildung im [[Vorbereitungsdienst]] im Erweiterungsfach an Stelle eines der anderen studierten Fächer durchgeführt werden. Dazu gibst du bei deiner Bewerbung im Einstellungsantrag an, in welchen Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung du in die Ausbildung gehen möchtest und reichst dein Zeugnis bzw. deine Zeugnisse der Erweiterungs&shy;prüfungen mit ein ([[OVP]], §4 Abs. 2, Anlage 2).
 
Eine Kurzfassung der wichtigsten Regelungen findest du in dem [[Media:2020-01-15 Infoliste Erweiterungsfach.pdf |Hinweisblatt]] des ZLB (Stand: 15. Januar 2020) sowie in den FAQ des ABZ [https://www.uni-due.de/studienangebote//faq_lehramt_bachelor_3_fach.php zum Thema Drittfach].
 
==Fragen/Beratung==
Für weitere Informationen kannst du dich an die [[Studienberatung_für_Lehramtsstudierende_(ZLB)|Studienberatung Lehramt]] wenden.


==Siehe auch==
*<blank text="FAQ ABZ">https://www.uni-due.de/studienangebote//faq_lehramt_bachelor_3_fach.php</blank>


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[[Kategorie:Definitionen]]
[[Kategorie: Bachelor-Master]]
[[Kategorie: Bachelor-Master]]

Aktuelle Version vom 24. Oktober 2024, 14:56 Uhr

An der Universität Duisburg-Essen (UDE) kannst du ein zusätzliches Fach, ein sogenanntes Erweiterungsfach, im Lehramt studieren. Wie du dich für ein Erweiterungsfach einschreibst, ggf. zuvor bewirbst und welche Leistungen du erbringen musst, erfährst du in diesem Artikel.

Bewerbung/Einschreibung

  • Das Erweiterungsfachstudium kannst du parallel zum Lehramtsbachelor bzw. Master of Education oder nach Abschluss deines Lehramtsbachelors oder Masters of Education beginnen.
  • Für ein Erweiterungsfach kannst du dich nur zum Wintersemester bewerben/einschreiben. Wähle bei deiner Bewerbung bitte den Platzhalter "Fachwechsel" als zweites Fach aus.
  • Hast du nach der LPO 2003 studiert und dein Studium mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen, kannst du ebenfalls ein Erweiterungsfachstudium an der UDE aufnehmen.

Fächerwahl

  • Als Erweiterungsfach kannst du alle direkt von der UDE angebotenen Fächer studieren.
  • Studierst du Sonderpädagogik, kannst du sonderpädagogische Fachrichtungen, Lernbereiche und Unterrichtsfächer als E-Fach studieren.
  • Das Fach Musik, das von der Folkwang Universität der Künste angeboten wird, ist als Erweiterungsfach nicht wählbar.
  • Studierst du für das Lehramt an Berufskollegs mit großer und kleiner beruflicher Fachrichtung, kannst du als Erweiterungsfach nur eine weitere kleine berufliche Fachrichtung wählen. Ein gleichgewichtetes Unterrichtsfach oder eine große berufliche Fachrichtung als Erweiterungsfach ist nicht möglich.
  • Bei der Frage, ob oder welches Erweiterungsfach du studieren könntest, hilft dir ein Blick in die aktuellen Einstellungs­chancen für Lehr­kräfte in NRW oder der Chancenrechner des Schulministeriums.

Zulassungs­freie Fächer

Zulassungs­beschränkte Fächer

Im Erweiterungsfach­studium

  • Im Erweiterungsfach studierst du sowohl den Bachelor als auch den Master of Education.
  • Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissen­schaftlichen und fachdidaktischen Leistungen des Bachelors und Masters eines Fachs. Ausgenommen sind die Praxisphasen und Abschlussarbeiten, wie Bachelorarbeit und Masterarbeit. Diese musst du im Erweiterungsfach nicht absolvieren.
  • Im Erweiterungsfach belegst du auch die Begleitveranstaltung zur Masterarbeit. Du musst nur die Teilleistung des Moduls erbringen und in der Veranstaltung keine Prüfung machen. Ggf. musst du eine Studienleistung erbringen.
  • Sollten Begleitveranstaltungen des Praxissemesters außerhalb des Moduls Praxissemester liegen, gehören sie zum fachdidaktischen Studium und sind Teil deines Erweiterungsfachstudiums. Sollten in diesen Veranstaltungen Leistungen verlangt werden, die unmittelbar mit dem Praxissemester in Verbindung stehen, z. B. mit den Studienprojekten, kannst du Ersatzleistungen erbringen. Sprich spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung mit deiner Dozentin oder deinem Dozenten, um Fragen und Leistungsumfang zu klären.
  • Für ein Studium der Fächer Französisch, Spanisch, Englisch oder Türkisch als Erweiterungsfach ist ein Auslandsaufenthalt bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn, du hast den Auslandsaufenthalt bereits in einem deiner anderen beiden Fächer (grundständiges Studium) absolviert.

Vorbereitungsdienst

Auf Antrag kann deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst im Erweiterungsfach an Stelle eines der anderen studierten Fächer durchgeführt werden. Dazu gibst du bei deiner Bewerbung im Einstellungsantrag an, in welchen Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung du in die Ausbildung gehen möchtest und reichst dein Zeugnis bzw. deine Zeugnisse der Erweiterungs­prüfungen mit ein (OVP, §4 Abs. 2, Anlage 2).

Eine Kurzfassung der wichtigsten Regelungen findest du in dem Hinweisblatt des ZLB (Stand: 15. Januar 2020) sowie in den FAQ des ABZ zum Thema Drittfach.

Fragen/Beratung

Für weitere Informationen kannst du dich an die Studienberatung Lehramt wenden.


Dieser Artikel ist gültig bis 2025-06-01