Freiversuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt drei mal absolviert werden (ein Versuch + zwei Wiederholungen). Diese Regelung wird jedoch durch manche [[Fachprüfungsordnungen]] wie zum Beispiel in [[Mathematik]] oder [[Turkistik]] aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sog. Freiversuch darstellt.  
{{Teaser|Text=In einigen Fächern gibt es die Regelung des Freiversuchs. Ob es die Freiversuchsregelung in deinem Fach bzw. deinen Fächern gibt, kannst du in den entsprechenden Fachprüfungsordnungen nachlesen. Bei Fragen wendest du dich am besten an deine [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]].
}}


Um einen Freiversuch handelt es sich dann, wenn du den ersten Prüfungsversuch termin­gerecht, dass heißt die [[Prüfung]] spätestens zu dem in der [[Prüfungsordnung]] vorgegesehen Prüfungstermin, ablegst. Wenn diese [[Prüfung]] dann nicht bestanden wird, handelt es sich um einen Freiversuch.
Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt drei Mal absolviert werden. Wenn du die [[Prüfung]] also beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du sie noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird jedoch durch einige [[Fachprüfungsordnungen]] aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sogenannten Freiversuch darstellt.


Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die [[Prüfung]] wegen eines Täuschungsversuchs oder anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt.
Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder eines anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt. Dazu zählt auch das Fehlen bei Prüfungen ohne gültiges Attest.


==LPO 2003==
{{Gültigkeit|DATUM=2025-06-30|KOMMENTAR=}}
Informationen zum Staatsexamen findest du auf der Seite [[Erstes Staatsexamen#Wiederholungsprüfungen und Freiversuch in der Regelstudienzeit|Erstes Staatsexammen]].
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[[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Staatsexamen]]
[[Kategorie:Definitionen]]
[[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]]

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2024, 12:17 Uhr

In einigen Fächern gibt es die Regelung des Freiversuchs. Ob es die Freiversuchsregelung in deinem Fach bzw. deinen Fächern gibt, kannst du in den entsprechenden Fachprüfungsordnungen nachlesen. Bei Fragen wendest du dich am besten an deine Studienfachberatung.

Eine Modulprüfung kann laut Gemeinsamer Prüfungsordnung insgesamt drei Mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung also beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du sie noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird jedoch durch einige Fachprüfungsordnungen aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sogenannten Freiversuch darstellt.

Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder eines anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt. Dazu zählt auch das Fehlen bei Prüfungen ohne gültiges Attest.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-06-30