Fachpraktische Tätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text= Die fachpraktische Tätigkeit dient dem Ziel, die künftigen Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs mit den Lernorten und der Arbeitswelt der Schülerinnen und Schüler vertraut zu machen, auf die der Unterricht des Berufskollegs vorbereiten soll. | |||
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===Umfang und Zeitpunkt=== | |||
Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine [https://bass.schul-welt.de/13085.htm Fachpraktische Tätigkeit] im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum [[Master|Master of Education]]. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master­arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der [[Prüfungsordnungen | Gemeinsamen Prüfungsordnung]]. | |||
===Nachweis=== | |||
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas anrechnen lassen, rufst du auf der Webseite des [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung] das Antragsformular und das Nachweisformular auf. Das Antragsformular füllst du selbst aus, das Nachweisformular legst du deinem Arbeitgeber zur Bearbeitung und Unterschrift vor. Beide Formulare sendest du zusammen mit deinem Ausbildungszeugnis oder deinem Praktikumsnachweis sowie deiner aktuellen Immatrikulationsbescheinigung auf elektronischem Wege an [mailto:bk-fachpraxis@laquila.nrw.de bk-fachpraxis@laquila.nrw.de]. | |||
Über diese E-Mail-Adresse kannst du auch Fragen stellen oder du rufst die [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Sachbearbeitung] direkt an. Beachte bitte, dass die Bearbeitung deines Antrags bis zu vier Wochen dauern kann. | |||
[[Kategorie:Bachelor-Master]] | |||
[[Kategorie:Praktikum]] | |||
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Aktuelle Version vom 31. Oktober 2024, 12:26 Uhr
Umfang und Zeitpunkt
Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine Fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachweisen. Deine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der Gemeinsamen Prüfungsordnung.
Nachweis
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas anrechnen lassen, rufst du auf der Webseite des Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung das Antragsformular und das Nachweisformular auf. Das Antragsformular füllst du selbst aus, das Nachweisformular legst du deinem Arbeitgeber zur Bearbeitung und Unterschrift vor. Beide Formulare sendest du zusammen mit deinem Ausbildungszeugnis oder deinem Praktikumsnachweis sowie deiner aktuellen Immatrikulationsbescheinigung auf elektronischem Wege an bk-fachpraxis@laquila.nrw.de.
Über diese E-Mail-Adresse kannst du auch Fragen stellen oder du rufst die Sachbearbeitung direkt an. Beachte bitte, dass die Bearbeitung deines Antrags bis zu vier Wochen dauern kann. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-06-30