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| ===Umfang und Zeitpunkt===
| | #Redirect [[Fachpraktische Tätigkeit]] |
| Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine [https://bass.schul-welt.de/13085.htm Fachpraktische Tätigkeit] im Umfang von 12 Monaten (52 Wochen) nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum [[Master|Master of Education]]. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master­arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der [[Prüfungsordnungen | Gemeinsamen Prüfungsordnung]].
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| ===Nachweis und Anrechnung===
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| Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deiner Praktikumsbescheinigung oder deinem Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie deine aktuelle Studienbescheinigung beim [[Landesprüfungsamt]], Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des [http://www.pruefungsamt.nrw.de/wege-ins-lehramt/fachpraktische-taetigkeit| Schulministeriums].
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| Dein Ansprechpartner bei Fragen ist [mailto:wolfgang.hoerning@pa.nrw.de wolfgang.hoerning​@pa.nrw.de].
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| [[Kategorie:Bachelor-Master]]
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| [[Kategorie:Praktikum]]
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| {{Gültigkeit|DATUM=2021-10-22}}
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