Bachelor-Master: Fachpraktische Tätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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===Umfang und Zeitpunkt===
#Redirect [[Fachpraktische Tätigkeit]]
Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine [https://bass.schul-welt.de/13085.htm Fachpraktische Tätigkeit] im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum [[Master|Master of Education]]. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master­arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der [[Prüfungsordnungen | Gemeinsamen Prüfungsordnung]].
 
===Nachweis und Anrechnung===
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deiner Praktikumsbescheinigung oder deinem Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie deine aktuelle Studienbescheinigung beim [[Landesprüfungsamt]], Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des [http://www.pruefungsamt.nrw.de/wege-ins-lehramt/fachpraktische-taetigkeit| Schulministeriums].
 
Dein Ansprechpartner bei Fragen ist [mailto:wolfgang.hoerning@pa.nrw.de wolfgang.hoerning​@pa.nrw.de].
 
 
 
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Praktikum]]
{{Gültigkeit|DATUM=2021-10-22}}

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2024, 12:26 Uhr

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