Bachelor-Master: Fachpraktische Tätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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===Umfang und Zeitpunkt===
#Redirect [[Fachpraktische Tätigkeit]]
Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine [https://bass.schul-welt.de/13085.htm Fachpraktische Tätigkeit] im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum [[Master|Master of Education]]. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master­arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der [[Prüfungsordnungen | Gemeinsamen Prüfungsordnung]].
 
===Nachweis und Anrechnung===
Die Antragstellung für den Vordruck und die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit erfolgt über [mailto:bk-fachpraxis@laquila.nrw.de bk-fachpraxis@laquila.nrw.de]
 
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, schickst du das formlose Antragsformular, dein Ausbildungszeugnis, den Praktikumsnachweis und die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beim [[Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA)]] auf elektronischem Weg an:
 
* [mailto:bk-fachpraxis@laquila.nrw.de bk-fachpraxis@laquila.nrw.de]
 
Weitere Informationen und Ansprechpartner bei Fragen findest du auf der [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Webseite des Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung].
 
 
 
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Praktikum]]
{{Gültigkeit|DATUM=2024-02-28|KOMMENTAR=}}

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2024, 12:26 Uhr

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