|
|
(5 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt) |
Zeile 1: |
Zeile 1: |
| ===Umfang und Zeitpunkt===
| | #Redirect [[Fachpraktische Tätigkeit]] |
| Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine [https://bass.schul-welt.de/13085.htm Fachpraktische Tätigkeit] im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum [[Master|Master of Education]]. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master­arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der [[Prüfungsordnungen | Gemeinsamen Prüfungsordnung]].
| |
| | |
| ===Nachweis und Anrechnung===
| |
| | |
| Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, rufst du auf der Webseite des [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung] das Antragsformular auf und füllst es aus. Das Nachweisformular legst du deinem Arbeitgeber zur Bearbeitung und Unterschrift vor. Beide Formulare sendest du zusammen mit deinem Ausbildungszeugnis oder deinem Praktikumsnachweis sowie deiner aktuellen Immatrikulationsbescheinigung auf elektronischem Wege an [mailto:bk-fachpraxis@laquila.nrw.de bk-fachpraxis@laquila.nrw.de].
| |
| | |
| Über diese Adresse kannst du auch Fragen stellen oder du rufst die [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Sachbearbeitung] direkt an. Beachte bitte, dass die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern kann.
| |
| | |
| | |
| | |
| | |
| [[Kategorie:Bachelor-Master]]
| |
| [[Kategorie:Praktikum]]
| |
| {{Gültigkeit|DATUM=2025-02-23|KOMMENTAR=}}
| |