Rektorat: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Rektorat gestaltet in der Regel in Kooperation mit anderen Einrichtungen der Hochschule die Angelegenheiten der Hochschule, darunter die Studienbedingungen vor Ort. Dazu stimmen sich die Mitglieder bedarfsweise mit dem [[AStA]] und der [[Fachschaftskonferenz]] ab, um über Fragen wie den Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium, das Belegen von Lehrveranstaltungen oder die Beachtung des Datenschutzes zu entscheiden.


Die Hochschule [[Universität Duisburg-Essen]] wird von einem [[Rektorat]] geleitet.Es besteht neben dem Rektor als der oder dem Vorsitzenden und dem Kanzler aus bis zu drei hauptberuflichen Prorektoren.
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[[Kategorie: Definitionen]]
Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der <BLANK text="Grundordnung vom 21. September 2007">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>  beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit des Rektors.
 
 
 
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[[Kategorie:Gremien/Organe]]
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Aktuelle Version vom 4. November 2024, 09:05 Uhr

Das Rektorat ist neben dem Senat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Das Rektorat leitet die Hochschule. Es besteht neben der Rektorin, die dem Rektorat vorsitzt, aus dem Kanzler, der die Verwaltung leitet und den Prorektor*innen mit ihren Prorektoraten, wie z. B. dem Prorektorat für Studium, Lehre und Bildung.

Das Rektorat gestaltet in der Regel in Kooperation mit anderen Einrichtungen der Hochschule die Angelegenheiten der Hochschule, darunter die Studienbedingungen vor Ort. Dazu stimmen sich die Mitglieder bedarfsweise mit dem AStA und der Fachschaftskonferenz ab, um über Fragen wie den Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium, das Belegen von Lehrveranstaltungen oder die Beachtung des Datenschutzes zu entscheiden. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-04