Praktikumsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Praktikums&shy;ordnung</titlehyphen>
<titlehyphen>Praktikums&shy;ordnung</titlehyphen>
In den Praktikumsordnungen der verschiedenen Studiengänge ist festgelegt, was in einem Praktikum gemacht werden soll und welche Nachweise notwendig sind, damit das Praktikum anerkannt wird.


==Bachelor==
{{Teaser|Text=Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs-_und_Orientierungspraktikum|Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP)]] und des [[Berufsfeldpraktikum]]s für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Berufskollegs und und sonderpädagogische Förderung an der Universität Duisburg-Essen.
<blank text="Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen vom 30. Juni 2014"> https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2014/vbl_2014_96.pdf</blank>
}}
 
Beispielsweise darfst du das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst als Schüler*in besucht hast, kannst jedoch dein Berufsfeldpraktikum auf Wunsch auch im Ausland absolvieren.
==Staatsexamen==
Alle Ordnungen findest du im [https://zlb.uni-due.de/downloads/ Downloadbereich] der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.
*<BLANK text="Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen vom 13. September 2005">http://www.uni-due.de/zlb/pfl/documents/Praktikumsordnung2005.pdf</BLANK>
*<BLANK text="Ordnung zur Änderung der Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen vom 26. August 2008">http://www.uni-due.de/zlb/pfl/documents/Aenderungsordnung2008.pdf</BLANK>


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{{Gültigkeit|Datum=2025-05-31}}

Aktuelle Version vom 6. November 2024, 16:20 Uhr

Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP) und des Berufsfeldpraktikums für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Berufskollegs und und sonderpädagogische Förderung an der Universität Duisburg-Essen.

Beispielsweise darfst du das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst als Schüler*in besucht hast, kannst jedoch dein Berufsfeldpraktikum auf Wunsch auch im Ausland absolvieren. Alle Ordnungen findest du im Downloadbereich der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-05-31