Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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An Hochschulen ist der [[Senat]] das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (dem Rektor, Präsidenten oder Kanzler der Universität) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlüsse, Einrichtung von Studien), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben.
{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml Senat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe]  der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.}}


Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
* Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
* Erlass oder Änderung der  Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen 
* Stellungnahme  zum  Entwurf  des  Hochschulentwicklungsplans,  des  Hochschulvertrags  und  zu den  Evaluationsberichten.


==Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:==
Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen.
* elf Vertreter der Gruppe der Hochschullehrer
* drei Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
* drei Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiter
* vier Vertreter der Gruppe der Studierenden
 
Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus
der Gruppe der Studierenden ein Jahr.
 
Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen
einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Näheres regelt die <BLANK text="Wahlordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_80.pdf</BLANK>.
 
 
==Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:==
* die Mitglieder des Rektorats
* die die Dekaninnen und Dekane der Fachbereiche
* die Vorsitzenden der zentralen Universitätskommissionen
* die Gleichstellungsbeauftragte
* der Vorsitz des AStA
* die Leiter der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
* die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
* die Vorsitzenden der Personalräte
* der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherstellung der Lehr- und Prüfungsorganisation
 
 
==Weitere Informationen==
*siehe §5 der <BLANK text="Grundordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>
*siehe <BLANK text="Geschäftsordnung des Senats der UDE">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3_12.pdf</BLANK>.
 
 
==Mitgliederliste==
*<BLANK text="Mitgliederliste, Senat Uni Duisburg-Essen">http://www.uni-due.de/gremien/senatsmitglieder.shtml</BLANK>.
 
 
==Allgemeines, Sitzungstermine, Protokolle==
 
*<BLANK text="Allgemeines">http://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml</BLANK>
*<BLANK text="Sitzungstermine">http://www.uni-due.de/gremien/senatstermine.shtml</BLANK>
*<BLANK text="Protokolle 3. Wahlperiode">http://www.uni-due.de/gremien/senatsprotokolle_wp3.shtml</BLANK>
 


{{Gültigkeit|Datum=2025-05-31|KOMMENTAR=}}
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[[Kategorie:Gremien/Organe]]
[[Kategorie:Gremien/Organe]]

Aktuelle Version vom 6. November 2024, 16:42 Uhr

Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.

Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  • Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
  • Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen
  • Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, des Hochschulvertrags und zu den Evaluationsberichten.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-05-31