Studienberatung für Lehramtsstudierende (ZLB): Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Studien&shy;beratung für Lehramts&shy;studierende (ZLB)</titlehyphen>
{{Teaser|Text=Die Studienberatung berät dich zu Fragen rund um das Lehramtsstudium. Du kannst dich an die Studienberatung wenden, wenn du beispielsweise:}}


* dein Fach oder deine [[Schulformen|Schulform]] wechseln möchtest


{{Teaser|Text=Du bist Studentin oder Student und benötigst Hilfe und Unterstützung in Fragen rund ums Lehramtsstudium? - Die [[ZLB]]-Studienberatung hilft dir!
* planst, ein [[Bachelor-Master:Erweiterungsfach|Erweiterungsfach]] zu studieren
}}
== Aufgaben  ==
Im [[Zentrum für Lehrerbildung|Zentrum für Lehrerbildung (ZLB)]] unterstützen dich zwei Beraterinnen in allen Phasen deines Studiums. Hier kannst du Sorgen loswerden, Dampf ablassen und Fragen stellen, wenn du mal nicht weiter weißt. Du findest immer ein offenes Ohr und eine helfende Hand.


Wir, Ronja Pohlmann und Dagmar Freytag, unterstützen dich, ganz egal, ob du seit dem Wintersemester 2011/12 ([[Lehrerausbildungsgesetz_(LABG)|LABG 2009]]) oder 2016/17 ([[Lehrerausbildungsgesetz_(LABG)|LABG 2016]]) studierst oder Fragen zum [[Bachelor-Master:Erweiterungsfach|Erweiterungsfach]] hast. 
* überlegst, Leistungen aus dem Master [[Übergangsregelung|vorzuziehen]]


Studierst du Lehramt in einem auslaufenden Studiengang nach [[LPO 2003]] (Abschluss [[Staatsexamen:Erstes_Staatsexamen|Erstes Staatsexamen]]), wende dich bitte an Ronja Pohlmann oder <blank text="Birgit Kunde">https://www.uni-due.de/de/studium/ombudsstelle/</blank> ([[Ombudsstelle]]). Zu den Prüfungen des [[Staatsexamen:Erstes_Staatsexamen|Ersten Staatsexamens]] berät dich das [[Landesprüfungsamt_I_NRW_(LPA)|Landesprüfungsamt (LPA)]]. Außerdem haben wir speziell für dich [[Staatsexamen:Beratung|Beratungsangebote]] und Informationen zur [[Staatsexamen:Auslaufregelung|Auslaufregelung]] zusammengestellt. Tipp: Erste wichtige Informationen zum Wechsel in die [[Studienstruktur|gestufte Lehrerbildung (Bachelor/Master)]] findest du im [[FAQ:Staatsexamen_(LPO_2003)#Wechsel_der_Studienordnung|FAQ: Staatsexamen (LPO 2003)]]!
* vorhast, in einen Lehramtsstudiengang zu wechseln, unabhängig davon, was du bisher studiert hast und ob du an der UDE oder an einer anderen Uni eingeschrieben bist oder warst


== Sprechzeiten ==
* eine Befähigung für ein weiteres Lehramt erwerben möchtest
<!--{{Hinweis|Farbe=warning|Text= Urlaubsbedingt entfallen die Sprechstunden in der Zeit vom 25. Juli bis zum 03. August 2018. Bei Fragen zum Lehramtsstudium kannst du dich auch an <blank text="Birgit Kunde">https://www.uni-due.de/de/studium/ombudsstelle/</blank> ([[Ombudsstelle]]) ([[LPO 2003]]) oder deine [[Beratungsverzeichnis_Lehrämter|Fachverantwortlichen (Studienfachberater, Fachschaften, Praktikumsbüro,...)]] ([[LPO 2003]] & [[Lehrerausbildungsgesetz_(LABG)|LABG 2009/2016]]) wenden.}}-->


Zu diesen Zeiten kannst du uns sprechen:
* überlegst, als [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger*in]] an einer Schule zu unterrichten
* Montags von 12:30 - 14:30  Uhr  in  V17 R02 H42
* aus dem Ausland kommst und in NRW Lehrkraft werden möchtest.
* Mittwochs von 13:00 - 15:00  Uhr  in V17 R02 H42
* Donnerstags von 09:30 - 11:30 Uhr in V17 R02 H42
Zusätzliche Terminvereinbarungen auf Anfrage. Bitte beachte, dass die Beratung nicht rechtsverbindlich ist.


== FAQ  ==
Dies ist nur ein Auszug aus den vielfältigen Fragen, zu denen die Studienberatung Lehramt für dich da ist. Egal, welches Thema dir am Herzen liegt, sprich uns an, die Studienberatung Lehramt kümmert sich. Dies bezieht sich auch auf Probleme und Sorgen im Studium, zum Beispiel wenn du durch [[Studierende_mit_Pflegeaufgaben|Pflege-]] oder [[Studium_mit_Kind|Erziehungsaufgaben]] überlastet bist, finanzielle Sorgen hast oder den letzten Prüfungsversuch nicht bestanden hast.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) und Antworten zum Thema Lehramtsstudium findest du hier:
<br>
* [[FAQ:Erstsemester|FAQ: Erstsemester]]
* [[FAQ:Bachelor-Master_(LABG_2016)|FAQ: Bachelor-Master (LABG 2016)]]
* [[FAQ:Bachelor-Master_(LABG_2009)|FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009)]]
* [[FAQ:Staatsexamen_(LPO_2003)|FAQ: Staatsexamen (LPO 2003)]]
* [[FAQ:Staatsexamen_(LPO_2003)#Auslaufregelung|FAQ: Auslaufregelung (LPO 2003)]]


== Erstsemester ==
Bitte beachte, dass die Beratung nicht rechtsverbindlich ist.
Du hast gerade erst dein Lehramtsstudium begonnen und fühlst dich irgendwie überfordert? Dir fehlt der Überblick und du findest dich auf dem Campus nicht zurecht? Du weißt nicht, woher du deine Prüfungsordnung oder dein Modulbuch bekommst und wie du deinen Stundenplan erstellst? Keine Angst, als Studienanfänger ist das ganz normal! Es braucht eine Weile, bis man sich im universitären Betrieb zurechtfindet und weiß, was wie funktioniert. Das ''LehramtsWiki'' hilft dir dabei, Ordnung in das Durcheinander zu bringen. Für einen erfolgreichen Studienbeginn findest du in unserem Artikel [[stundenplan|Stundenplan]] ein Video-Tutorial, das dir Schritt für Schritt zeigt, wie du deinen Stundenplan erstellst und wie du erfährst, welche Veranstaltungen du belegen musst. Diese Informationen sind dort auch in einem PDF-Dokument für dich zusammengefasst. Außerdem haben wir dir in unseren [[Informationen_für_Erstsemester|Informationen für Erstsemester]] eine Auswahl von Artikeln zusammengestellt, die dir den Start ins Studium erleichtern sollten!


Zusätzlich bietet das <blank text="Erstsemesterportal">http://www.uni-due.de/erstsemester/index.shtml</blank> des [[Akademisches_Beratungs-Zentrum_(ABZ)|Akademischen Beratungszentrums (ABZ)]] Studienanfängern Informationen, Kontaktdaten und Tipps zu [[Orientierungswoche]] und Studienstart. Auf den Seiten des [[ABZ]] findest du außerdem allgemeine Informationen und weiterführende Links zum Lehramtsstudium an der [[UDE]] im <blank text="Lehramt FAQ">https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.php</blank>.
{{Hinweis|Farbe=success|Text =Die Studienberatung Lehramt ist per E-Mail über [mailto:beratung-lehramt@uni-due.de beratung-lehramt@uni-due.de], Telefon 0201/183-6692 und in den offenen Sprechstunden erreichbar.  


==Siehe auch==
Sie finden dienstags in der Zeit von 12:30-13:30 Uhr in den Weststadttürmen, Raum C.07.07, statt und mittwochs in der Zeit von 10:00-11:30 Uhr am Campus Essen im Raum V15 R02 G27.}}
*<blank text="Studienberatung Lehramt (ZLB)">https://zlb.uni-due.de/studienberatung-lehramt/</blank>
*<blank text="Das Lehramtsstudium an der Universität Duisburg-Essen">https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.php</blank>
*<blank text="Beratungsangebote für Studieninteressierte (ABZ)">https://www.uni-due.de/abz/studieninteressierte.shtml</blank>
*<blank text="Studiengangsspezifische Orientierungsberatung: Lehramt (ABZ)">https://www.uni-due.de/abz/studiengangsspezifische_orientierungsberatung.php</blank>
* <blank text="Studierende in besonderen Situationen">https://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Studieren_mit_Kind</blank>
* <blank text="Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung">https://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Studierende_mit_Behinderung</blank>
* <blank text="Familiengerechte Hochschule">https://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Familiengerechte_Hochschule#Familiengerechte_Hochschule</blank>


Inhaltsverzeichnis
<!--In regulären Zeiten ist die Studienberatung Lehramt per E-Mail, Telefon und in den offenen Sprechstunden erreichbar:
  [Verbergen]  
* Montags von 12:30 - 14:30 Uhr  in  '''[[Lageplan|V15 R02 G19]]'''
* Mittwochs von 13:00 - 15:00  Uhr  in  V15 R02 G19
* Donnerstags von 09:30 - 11:30 Uhr in  V15 R02 G19
Gerne kannst du auch einen individuellen Termin für dich vereinbaren.-->


    Regelungen für Schwangere und Eltern
==Erklärvideo: Beratung im Lehramt==
    Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflege­verpflichtungen
<scieboplayer>https://uni-duisburg-essen.sciebo.de/s/ncOfsOVp02rHSy2/download|/images/4/48/Beratung_im_Lehramt.png|/images/7/78/Beratung_im_LA.vtt</scieboplayer>
    Links zu verschiedenen Fächern
    Beschwerden
    Familiengerechte Hochschule
    Verwandte Seiten
    Referenzen


Seit dem 1.1.2018 gilt ein neues Mutterschutzgesetz. Informationen könnt ihr dem unten stehenden Artikel entnehmen, oder auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  nachschlagen.[1]
Suchst du spezielle Beratungsangebote für Studieninteressierte, schau dir unseren Artikel [[Studieninteressierte]] an. Bist du Erstsemester, findest du spezielle Informationen auf unseren [[Informationen für Erstsemester|Erstsemester-Seiten]]. Möchtest du Beratungsangebote zu speziellen Themen recherchieren, bist du auf unserer Seite [[Beratung]] richtig.


Schwangere, Studierende mit Kindern und Studierende mit Pflege­aufgaben können auf Antrag u. a. gemäß der Rahmen­prüfungs­ordnung für Bachelor- und Master­studien­gänge von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den Prüfungs­ausschuss gestellt werden.
Regelungen für Schwangere und Eltern
    Studierende, die sich in Mutter­schutz oder Elternzeit befinden, allein­erziehend sind oder ein erkranktes Kind (Verwandtschaft 1. Grades) pflegen (Nachweis durch ärztliches Attest), können von der Anwesenheits­pflicht bei Lehr­veranstaltungen befreit werden, wenn diese Voraussetzung für einen Teilnahme­nachweis ist. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativ­leistung mit der oder dem Dozierenden ver­ein­bart, im Streit­fall entscheidet der Prüfungs­ausschuss.
    Bei teilnahme­beschränkten Lehr­veranstaltungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
    Schwangere und Studentinnen im Mutter­schutz sowie Studierende in Eltern­zeit können grundsätzlich von Prüfungs­rücktritt, entschuldigtem Nichtantritt zur Prü­fung, Gewährung von Urlaubssemestern und entschuldigten Prüfungs- und Studienzeit­verzögerungen Gebrauch machen.
    Im Zeitraum acht bis zwölf Wochen nach der Geburt dürfen Schwangere nur auf ausdrücklichen Wunsch Prüfungen ablegen.
    Studierende, die aufgrund von Erziehungs­aufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungs­zeit Studien- und Prüfungs­leistungen ablegen.
    Nähere Informationen findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend .[1]
Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflege­verpflichtungen
    Studierende, die Betreuungs- oder Pflege­aufgaben von Ehepartnern, ein­getra­genen Lebens­partnern oder pflege­bedürftigen Verwandten oder Ver­schwä­gerten ersten Grades (Geschwister, Eltern, Großeltern oder Schwieger­eltern) überneh­men, können eine (zumindest teilweise) Befreiung von der Anwesen­heitspflicht bei Praktika, Exkursionen, Gruppen­arbeiten, labor­praktischen oder experimentellen Übungen beantragen. In diesem Fall wird eine den Fehl­zeiten entsprechende Alternativ­leistung mit der oder dem Dozierenden vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungs­ausschuss.
    Bei teilnahme­beschränkten Lehr­veranstal­tungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
    Studierende mit attestierten Betreuungs- und Pflege­aufgaben können beantragen, dass Fristen und Termine unter Berück­sichtigung von Ausfall­zeiten für die von ihnen übernommenen Pflege­aufgaben neu festgelegt werden. Dies kann zu einer Verlängerung der Bearbeitungs­frist von Haus- und Abschluss­arbeiten, einer Änderung der Reihen­verfolge der laut Studien­verlaufsplan zu belegenden Ver­anstaltungen oder einer flexiblen Hand­habe der Prüfungs­anmelde­fristen führen.
    Im Fall einer attestierten Erkrankung eines pflege­bedürftigen Angehörigen kann von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten werden, der Versuch wird nicht gewertet.
    Nähere Informationen findest du unter diesem Link .
Links zu verschiedenen Fächern
    In der Germanistik können die oben genannten Gruppen vorzeitig und bevorzugt im LSF für die gewünschten Seminare zugelassen werden. Der Termin wird vor Beginn des jeweiligen Se­mes­ters auf der Nachrichten­seite der Fakultät für Germanistik  bekannt gegegeben. Eine bessere Planung ist so gewährleistet.
    Mathematik 
Beschwerden
Solltest du Probleme mit Dozierenden haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das Gleichstellungsbüro wenden.
== Verwandte Seiten ==
*[[Bachelor-Master:Erweiterungsfach| Bachelor-Master: Erweiterungsfach]]
*[[Beratung]]
*[[Beratungsverzeichnis Lehrämter|Beratungsverzeichnis Lehrämter]]
*[[Studieninteressierte|Beratungsangebote für Studien­interessierte]]
*[[Informationen_für_Erstsemester|Informationen für Erstsemester]]
*[[Zentrum_f%C3%BCr_Lehrerbildung_(ZLB)|Zentrum für Lehrerbildung (ZLB)]]
*[[Praktikumsb%C3%BCro_f%C3%BCr_Lehramtsstudieng%C3%A4nge_(PfL)|Praktikums­büro für Lehramts­studiengänge (PfL)]]
*[[Ombudsstelle]]
*[[Akademisches_Beratungs-Zentrum_(ABZ)|Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)]]
*[[Psychologische_Beratung|Psychologische Beratung]]
*[[Akademisches_Auslandsamt_(AAA)|Akademisches Auslandsamt (AAA)]]
*[[Einschreibungs-_und_Prüfungswesen|Einschreibungs- und Prüfungswesen]]
*[[Prüfungsamt]]
*[[Landespr%C3%BCfungsamt_I_NRW_(LPA)|Landes­prüfungs­amt I NRW (LPA)]]
*[[Staatsexamen:Beratung| Staatsexamen: Beratung]]
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[[Kategorie:Institutionen der UDE]]
[[Kategorie:Institutionen der UDE]]
[[Kategorie:Service für Studierende]]
[[Kategorie:Service für Studierende]]

Aktuelle Version vom 12. November 2024, 11:47 Uhr

Die Studienberatung berät dich zu Fragen rund um das Lehramtsstudium. Du kannst dich an die Studienberatung wenden, wenn du beispielsweise:

  • dein Fach oder deine Schulform wechseln möchtest
  • vorhast, in einen Lehramtsstudiengang zu wechseln, unabhängig davon, was du bisher studiert hast und ob du an der UDE oder an einer anderen Uni eingeschrieben bist oder warst
  • eine Befähigung für ein weiteres Lehramt erwerben möchtest
  • überlegst, als Seiteneinsteiger*in an einer Schule zu unterrichten
  • aus dem Ausland kommst und in NRW Lehrkraft werden möchtest.

Dies ist nur ein Auszug aus den vielfältigen Fragen, zu denen die Studienberatung Lehramt für dich da ist. Egal, welches Thema dir am Herzen liegt, sprich uns an, die Studienberatung Lehramt kümmert sich. Dies bezieht sich auch auf Probleme und Sorgen im Studium, zum Beispiel wenn du durch Pflege- oder Erziehungsaufgaben überlastet bist, finanzielle Sorgen hast oder den letzten Prüfungsversuch nicht bestanden hast.

Bitte beachte, dass die Beratung nicht rechtsverbindlich ist.

Die Studienberatung Lehramt ist per E-Mail über beratung-lehramt@uni-due.de, Telefon 0201/183-6692 und in den offenen Sprechstunden erreichbar.

Sie finden dienstags in der Zeit von 12:30-13:30 Uhr in den Weststadttürmen, Raum C.07.07, statt und mittwochs in der Zeit von 10:00-11:30 Uhr am Campus Essen im Raum V15 R02 G27.


Erklärvideo: Beratung im Lehramt

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Suchst du spezielle Beratungsangebote für Studieninteressierte, schau dir unseren Artikel Studieninteressierte an. Bist du Erstsemester, findest du spezielle Informationen auf unseren Erstsemester-Seiten. Möchtest du Beratungsangebote zu speziellen Themen recherchieren, bist du auf unserer Seite Beratung richtig.


Dieser Artikel ist gültig bis 2025-April-30