Vorbereitungsdienst: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Referendariat|Vorbereitungsdienst]] (früher auch [[Referendariat]]) ist der zweite Teil der Lehrerausbildung. Die Ausbildung in dieser Phase findet in den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] (vormals [[Studienseminare NRW|Studienseminaren]]) und an der jeweiligen Ausbildungschule statt.  
{{Teaser|Text=Der Vorbereitungs­dienst ist, nach der universitären Ausbildung, der zweite Teil deiner Ausbildung zur Lehrkraft. Hier lernst du auf der Basis bildungs- und fachwissenschaftlicher Kenntnisse zu unterrichten und dies zunehmend eigenverantwortlich zu tun. Du schließt den Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung ab, nach deren erfolgreichem Bestehen du dich auf reguläre Lehrerstellen bewerben und in den Schuldienst eintreten kannst.
Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Schulbehörden bzw. Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes ist für alle Schulformen in NRW einheitlich auf 18 Monate festgelegt worden. Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit dem [[Zweiten Staatsexamen]] ab. Dieses berechtigt dann zur Bewerbung in den Schuldienst. Mit Eintritt in den Vorbereitungsdienst erfolgt die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf.  
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{{Hinweis|Farbe=notice|Text=
===Informationsveranstaltung===
Einmal jährlich organisiert das [[ZLB]] unter Mitwirkung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW ([[MSB]]) und des [https://www.zfsl.nrw.de/ESS/ ZfsL Essen] eine [https://zlb.uni-due.de/veranstaltungen/infos-zum-vorbereitungsdienst/ Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst]. Die nächste Informationsveranstaltung findet am '''02. November 2023''' von '''16:00 - 18:00''' Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Mehr Informationen findest du auf [https://zlb.uni-due.de/neuigkeiten/infos-zum-vorbereitungsdienst/ dieser Webseite].}}
{{Hinweis|Farbe=notice|Text=
==Bewerbungsfristen==
Die Bewerbung für den Einstellungstermin 01. November 2024 endet am 23. Mai 2024. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Link zur Online-Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON-Webseite].
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{{Hinweis|Farbe=notice|Text=
===Informationsveranstaltung===
Einmal jährlich organisiert das [[ZLB]] unter Mitwirkung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW ([[MSB]]) und des [https://www.zfsl.nrw.de/ESS/ ZfsL Essen] eine [https://zlb.uni-due.de/veranstaltungen/infos-zum-vorbereitungsdienst/ Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst].}}
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{{Hinweis|Farbe=notice|Text=
==Bewerbungsfristen==
Die Bewerbung für den Einstellungstermin 01. Mai 2025 ist vom 08. Oktober 2024 bis zum 15. November 2024 möglich. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Link zur Online-Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON-Webseite].
}}
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===Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienstes===
*Deine 18-monatige Ausbildung findet an einer Ausbildungsschule und an einem der [[Zentren_für_schulpraktische_Lehrerausbildung|Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) ]] statt.
*Du unterrichtest selbstständig und unter Anleitung in allen studierten Fächern bzw. Lernbereichen und hospitierst in allen Handlungsfeldern des Lehrerberufs; auf Antrag kannst du eines deiner Fächer durch ein Erweiterungsfach ersetzen.
*Es finden zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen du eine kurzgefasste Planung vorlegst; die Seminarausbilder*innen beraten dich, leiten dich an und geben dir ein Feedback.
*Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen durchschnittlich neun Wochenstunden auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren.


== Grundlegendes==
===Einstellungstermin===
Du kannst dich zum 01. Mai eines Jahres auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden. Er wird im Einstellungsportal [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON] veröffentlicht.
Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig informiert. Vorgekommen ist dies allerdings das letzte Mal vor 10 Jahren.


===Bewerbungsprozess===
{{Hinweis|Farbe=success|Text =
Hinweis: Berücksichtige bei der Beantragung deiner Unterlagen die Vorlaufzeiten für die Terminvergabe und die Bearbeitungszeiten der Behörden. Kümmere dich also rechtzeitig um Unterlagen, wie z.B. deine Meldebescheinigung.
}}
{{Hinweis|Farbe=success|Text =
Hinweis: Das erweiterte Führungszeugnis muss nicht zum Bewerbungsschluss vorliegen, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin. Mit dem Ausdruck deiner Onlinebewerbung erhältst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Bezirksregierung geschickt.
}}
Die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst erfolgt digital über die Plattform [https://meineverwaltung.nrw/inhalt/cefbfca3-94b7-4cfd-8226-6fc5fffe6f77 SEVON].


Bevor du dich bewirbst, lies unbedingt die ausführlichen Hinweise für Bewerber und Bewerberinnen, in denen du weitere wichtige Informationen erhältst. Du findest die Hinweise auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online?action=null Sevon-Startseite im Text] verlinkt. So wird deine Bewerbung beispielsweise nur dann angenommen, wenn alle Unterlagen und Unterschriften vorhanden sind und sie spätestens am Tag der Einreichungsfrist eingeht. Hierfür zählt das Datum des Eingangsstempels bei der Bezirksregierung und nicht das Datum des Poststempels. Du sendest deine Unterlagen an die Bezirksregierung, in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt.


*Der Vorbereitungsdienst hat eine Dauer von 18 Monaten.
Bevor du dich bewirbst, solltest du bereits verschiedene Unterlagen bereit legen. Dazu gehören zum Beispiel:
*Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] zu leisten.
*Unterschriebener Lebenslauf
*Erforderlicher Abschluss ist der "Master of Education" oder eine erste Staatsprüfung, ab 2015 jedoch nur in Verbindung mit 6 oder mehr Monaten schulpraktischer Ausbildung, z.B. aus einem Praxissemester.
*Geburtsurkunde
*Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
*Bachelor- und Masterzeugnis
* Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum '''1. Mai''' eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungstermin (bei Bedarf) ist der '''1. November'''.
*Bankverbindung
* Zur Ausbildung gehört verpflichtend die '''personenorientierte Beratung''' wozu ein Eingangs- und Perspektivgespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt. (Personenorientierung)
*Steueridentifikationsnummer.
* Die Ausbildung umfasst durchschnittlich '''14 Wochenstunden Ausbildungsunterricht'''. Davon entfallen auf den selbstständigen bedarfsdeckenden Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
* Die Ausbildung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung umfasst sieben Wochenstunden an einem oder zwei Seminartag(en).  
* Die Zahl der Besuche pro Unterrichtsfach liegt nach wie vor bei fünf Stunden.
<br>


==Bewerbung==
Alle weiteren benötigten Unterlagen findest du auf SEVON in der Rubrik [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online?action=null Hinweise zum Verfahren].


Die Bewerbung sollte online an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt.Eine Ortspräferenz ist somit möglich und wird auch, soweit möglich, berücksichtigt. In NRW gibt es in allen 5 Regierungsbezirken mehrere Seminarorte in denen sich [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] befinden.
Bitte beachte, dass das Bachelorzeugnis bis zum Bewerbungsschluss mindestens digital eingereicht werden muss, weil deine Bewerbung sonst nicht zulässig ist. Solltest du das Bachelorzeugnis digital übermittelt haben, muss im Anschluss auch eine beglaubigte Kopie auf dem Postweg übersandt werden.
Eine Übersicht dazu findet ihr <BLANK text="hier">http://www.zfsl.nrw.de/ZfsL/index.html</BLANK>
Für den Antrag werden diverse Unterlagen benötigt, die alle beglaubigt vorliegen müssen. Eine Übersicht findet ihr <BLANK text="hier">http://www.schulministerium.nrw.de/sevon/allgemeineHinweise/UebersichtAntragsunterlagen.pdf</BLANK>
<br>


==Aktuelles zum Bewerbungsverfahren==
Nach Abschluss deiner Online-Bewerbung musst du zwei PDF-Dokumente ausdrucken:  
Bewerbungen zum '''zusätzlichen Einstellungstermin 01.11.2012''' werden vorraussichtlich '''ab Anfang Mai''' möglich sein. '''Bewerbungsschluss''' wird der '''22.06.2012''' sein.
* das Schreiben zur Beantragung eines "Erweiterten Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE)"  
<br>
* ein Formular zum Nachweis des Masernschutzes.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat für das Online-Bewerbungsverfahren eine eigene Seite eingerichtet:  
Beide Dokumente findest du als ZIP-Datei in deiner Bewerbung. Achte unbedingt darauf, dass die Sicherheitseinstellungen deines Browsers den Download zulassen.  
<BLANK text="SEVON">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON</BLANK>. Hier finden sich auch weitere Informationen, unter anderem zum Bewerbungsverfahren.


==Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienst ==
===Nachreichfrist===
Bestimmte Unterlagen kannst du noch nach dem Bewerbungstermin einreichen. Welche das genau sind, erfährst du in den Hinweisen für Bewerber und Bewerberinnen. Den Link dazu sowie die aktuelle Frist für die Nachreichung findest du auf [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON].


Grundlage bildet die [[Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)]] für den Vorbereitungsdienst ab dem 1.11.2011. Für Anwärter, die sich zum 31.Juli 2011 bereits im Vorbereitungsdienst oder dem Zweiten Staatsexamen befinden, gilt die alte [http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/OVPneu.pdf OVP 2003]<br>
Auch das [[Masterarbeit|Masterzeugnis]] kannst du nachreichen. Dies setzt voraus, dass die UDE dem Schulministerium gegenüber deinen Masterabschluss bestätigt. Dafür benötigt sie von dir eine Einverständniserklärung. Du findest sie auf der Webseite der [https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/mitarbeiter_pw.php Mitarbeiter*in im Prüfungswesen], bei der du deine Masterarbeit angemeldet hast. Öffne dort den Button „Vorbereitungsdienst“ und lade sie dir herunter. Du findest hier auch ein Informationsschreiben, in dem du die Frist für die Einreichung der Einverständniserklärung findest. Nur eine fristgerechte Einreichung ermöglicht dir die Nachreichung deines Masterzeugnisses!
Der Vorbereitungsdienst ist in 3 Phasen gegliedert:
* 3 Monate: Einführung
* 12 Monate: Bedarfsdeckender Unterricht
* 3 Monate: Prüfungsvorbereitung und Durchführung (Kolloquium und 2 unterrichtspraktische Prüfungen)


Standardorientierung, Wissenschaftsorientierung, Handlungsfeldorientierung und Personenorientierung sollen im Zentrum des Vorbereitungsdienstes stehen.  
===Ausbildungsorte, Ortswunsch und Tauschbörse===
Eine Übersicht über die Ausbildungsorte, die zum jeweiligen Einstellungstermin offen sind, findest du auf [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON].


Am Ende wird die am neuen <Blank text="Kerncurriculum">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/Kerncurriculum.pdf</BLANK> und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung abgelegt.
In deiner Bewerbung gibst du Ortswünsche an. Dabei kannst du bestimmte Lebensumstände wie eine Ehe, Kinder, die Pflege von Angehörigen, eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu Schwerbehinderung geltend machen. Du weist sie mit Dokumenten nach, die nicht älter als drei Monate sein dürfen, ausgenommen der Schwerbehinderten- und der Gleichstellungsnachweis. Reiche sie bis zum Bewerbungsschluss ein, denn verspätet eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Detaillierte Angaben findest du in den [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online?action=null Hinweisen für Bewerber und Bewerberinnen].


Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter findet in zwei Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach sein ( z.B. [[Kunst]] )
Die Plätze verteilen die [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/bezirksregierungen/adressen-der-bezirksregierungen Bezirks&shy;regierungen]. Über die [http://www.tauschboerse.nrw.de/ landesweite Tauschbörse] kannst du deinen Ausbildungsort wechseln. Die Bezirksregierung sendet dir die Zugangsdaten zusammen mit ihrem Einstellungsangebot. Voraussetzungen für einen Tausch sind:
Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs. Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder besuchen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichtshospitationen bei Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern sowie bei Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern. Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder legen im Benehmen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest. In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.
Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
*gleiches oder entsprechendes Lehramt;
Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden.Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts
*gleiche Fächerkombination;
*gleicher Schulformschwerpunkt.


Quelle:
===Bewerbungsrücknahme===
*[https://www.schulministerium.nrw.de/BP/jspsrc/sevon/Rechtsgrundlagen/OVP2011.pdf OVP2011]
Solltest du deine Bewerbung zurückziehen wollen, musst du dies der Bezirksregierung bei der du deine Unterlagen eingereicht hast, schriftlich mitteilen. Hast du bereits ein Einstellungsangebot erhalten, muss die Absage an die Bezirksregierung gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast.
*[http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Vorbereitungsdienst/ SchulministeriumNRW]


<br>
===Noten===
Die Staatsprüfung besteht gem. [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000681 §27 OVP] aus zwei Unterrichtspraktischen Prüfungen mit zwei schriftlichen Arbeiten und einem Kolloquium. Sie werden anteilig mit 15% für die Unterrichtspraxis, 5% für die Arbeiten und 10% für das Kolloquium benotet. Zusammen ergeben sie 50% deiner Examensnote. Die restlichen 50% setzen sich aus den Langzeitbeurteilungen der Schule (25%) und des ZfsL im Seminar (25%) zusammen.


==Siehe auch==
Aus deiner Examensnote und dem Mittelwert der Bachelor- und Masterabschlussnote wird deine Gesamtabschlussnote gemittelt. Sie geht neben weiteren Kriterien in die [[Abschlussnoten|Ordnungsgruppenberechnung]] ein.
* [[Studienseminare NRW]]
* [[Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)]]
* [[Einstellung in den öffentlichen Schuldienst]]
* [[BA/MA | Umstellung auf Bachelor / Master]]
* [[Dritte Phase]]
* [[Bezirksregierungen]]


<br>
===Nachteilsausgleich===
Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.


==Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst==
===Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit===
*[[FAQ:LPO 2003# Referendariat| FAQ Referendariat]]
Betreust du ein Kind unter 18 Jahren oder pflegst Angehörige, dann kannst du deinen [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=17404&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=460351 Vorbereitungsdienst in Teilzeit] ablegen. Du arbeitest dann nur 75% deiner regulären Ausbildungszeit und deine durchschnittlichen Wochenstunden reduzieren sich von 21 auf 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängert sich der Vorbereitungsdienst auf 24 statt 18 Monate.
*[[FAQ:BA MA# Eignungspraktikum| FAQ Neue Lehrerausbildung]]
* <BLANK text="Antworten des MSW zu häufig gestellten Fragen zur neuen Lehrerausbildung">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html#A_4</BLANK>


<br>
Deine [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online?action=null Anwärterbezüge], deine vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag wird anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhältst du dagegen durchgehend in voller Höhe.


==Links==
Betreust du bereits ein Kind oder pflegst Angehörige, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Übernimmst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du diese erst nach deiner Einstellung, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses.
* <blank>http://de.wikipedia.org/wiki/Referendariat</blank>
* <blank text="http://www.bildungsserver.de/">http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2521</blank>
* <blank text="http://www.schulministerium.nrw.de">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html</blank>
* <blank text="http://www.referendar.de">http://www.referendar.de</blank>
* <blank>http://de.wikipedia.org/wiki/Lehramtsreferendariat</blank>


[[category:Studienreform]]
Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.
[[category:keywords]]


===Hotline===
Auskünfte zum Vorbereitungsdienst erhältst du an der Hotline des [https://www.zfsl.nrw.de/ ZfsL NRW] unter: 0211-837&nbsp;1905. Bei Fragen kannst du dich auch an die [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/bezirksregierungen/adressen-der-bezirksregierungen Bezirksregierungen] wenden.


===Rechtliche Grundlagen===
Grundlage deiner Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist die [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP)]. Zum Abschluss deiner Ausbildung legst du die am [https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Kerncurriculum.pdf Kerncurriculum] und den Kompetenzen und Standards der OVP orientierte Staatsprüfung ab.


<u style="color:#EDEDED;background:#EDEDED">
{{Gültigkeit|DATUM=2024-12-15|KOMMENTAR=Aktuelles-Seite: Infoboxen aktuell halten,  Hotline überprüfen (steht auf der Sevon-Startseite ganz unten), Stand November: Termine für nächste Anmeldephase noch nicht online, im Dezember nochmal schauen (Lea).}}
Dieser Artikel ist gültig bis: 2012-05-01
<!-- Falls verfügbar, konkreten Termin für den Bewerbungsstart einfügen -->


 
{{Fluid}}
</u>
[[category:Studienreform]]
 
[[category:Fristen/Anmeldungen]]
 
[[Kategorie: Schulen/Lehrkräfte]]
==Siehe auch==
*[[Referendariat]]
 
 
[[category:Dokumente/Formulare]]
[[category:Keywords]]

Aktuelle Version vom 18. November 2024, 09:46 Uhr

Der Vorbereitungs­dienst ist, nach der universitären Ausbildung, der zweite Teil deiner Ausbildung zur Lehrkraft. Hier lernst du auf der Basis bildungs- und fachwissenschaftlicher Kenntnisse zu unterrichten und dies zunehmend eigenverantwortlich zu tun. Du schließt den Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung ab, nach deren erfolgreichem Bestehen du dich auf reguläre Lehrerstellen bewerben und in den Schuldienst eintreten kannst.

Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienstes

  • Deine 18-monatige Ausbildung findet an einer Ausbildungsschule und an einem der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) statt.
  • Du unterrichtest selbstständig und unter Anleitung in allen studierten Fächern bzw. Lernbereichen und hospitierst in allen Handlungsfeldern des Lehrerberufs; auf Antrag kannst du eines deiner Fächer durch ein Erweiterungsfach ersetzen.
  • Es finden zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen du eine kurzgefasste Planung vorlegst; die Seminarausbilder*innen beraten dich, leiten dich an und geben dir ein Feedback.
  • Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen durchschnittlich neun Wochenstunden auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren.

Einstellungstermin

Du kannst dich zum 01. Mai eines Jahres auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden. Er wird im Einstellungsportal SEVON veröffentlicht. Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig informiert. Vorgekommen ist dies allerdings das letzte Mal vor 10 Jahren.

Bewerbungsprozess

Hinweis: Berücksichtige bei der Beantragung deiner Unterlagen die Vorlaufzeiten für die Terminvergabe und die Bearbeitungszeiten der Behörden. Kümmere dich also rechtzeitig um Unterlagen, wie z.B. deine Meldebescheinigung.

Hinweis: Das erweiterte Führungszeugnis muss nicht zum Bewerbungsschluss vorliegen, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin. Mit dem Ausdruck deiner Onlinebewerbung erhältst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Bezirksregierung geschickt.

Die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst erfolgt digital über die Plattform SEVON.

Bevor du dich bewirbst, lies unbedingt die ausführlichen Hinweise für Bewerber und Bewerberinnen, in denen du weitere wichtige Informationen erhältst. Du findest die Hinweise auf der Sevon-Startseite im Text verlinkt. So wird deine Bewerbung beispielsweise nur dann angenommen, wenn alle Unterlagen und Unterschriften vorhanden sind und sie spätestens am Tag der Einreichungsfrist eingeht. Hierfür zählt das Datum des Eingangsstempels bei der Bezirksregierung und nicht das Datum des Poststempels. Du sendest deine Unterlagen an die Bezirksregierung, in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt.

Bevor du dich bewirbst, solltest du bereits verschiedene Unterlagen bereit legen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Unterschriebener Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • Bachelor- und Masterzeugnis
  • Bankverbindung
  • Steueridentifikationsnummer.

Alle weiteren benötigten Unterlagen findest du auf SEVON in der Rubrik Hinweise zum Verfahren.

Bitte beachte, dass das Bachelorzeugnis bis zum Bewerbungsschluss mindestens digital eingereicht werden muss, weil deine Bewerbung sonst nicht zulässig ist. Solltest du das Bachelorzeugnis digital übermittelt haben, muss im Anschluss auch eine beglaubigte Kopie auf dem Postweg übersandt werden.

Nach Abschluss deiner Online-Bewerbung musst du zwei PDF-Dokumente ausdrucken:

  • das Schreiben zur Beantragung eines "Erweiterten Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE)"
  • ein Formular zum Nachweis des Masernschutzes.

Beide Dokumente findest du als ZIP-Datei in deiner Bewerbung. Achte unbedingt darauf, dass die Sicherheitseinstellungen deines Browsers den Download zulassen.

Nachreichfrist

Bestimmte Unterlagen kannst du noch nach dem Bewerbungstermin einreichen. Welche das genau sind, erfährst du in den Hinweisen für Bewerber und Bewerberinnen. Den Link dazu sowie die aktuelle Frist für die Nachreichung findest du auf SEVON.

Auch das Masterzeugnis kannst du nachreichen. Dies setzt voraus, dass die UDE dem Schulministerium gegenüber deinen Masterabschluss bestätigt. Dafür benötigt sie von dir eine Einverständniserklärung. Du findest sie auf der Webseite der Mitarbeiter*in im Prüfungswesen, bei der du deine Masterarbeit angemeldet hast. Öffne dort den Button „Vorbereitungsdienst“ und lade sie dir herunter. Du findest hier auch ein Informationsschreiben, in dem du die Frist für die Einreichung der Einverständniserklärung findest. Nur eine fristgerechte Einreichung ermöglicht dir die Nachreichung deines Masterzeugnisses!

Ausbildungsorte, Ortswunsch und Tauschbörse

Eine Übersicht über die Ausbildungsorte, die zum jeweiligen Einstellungstermin offen sind, findest du auf SEVON.

In deiner Bewerbung gibst du Ortswünsche an. Dabei kannst du bestimmte Lebensumstände wie eine Ehe, Kinder, die Pflege von Angehörigen, eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu Schwerbehinderung geltend machen. Du weist sie mit Dokumenten nach, die nicht älter als drei Monate sein dürfen, ausgenommen der Schwerbehinderten- und der Gleichstellungsnachweis. Reiche sie bis zum Bewerbungsschluss ein, denn verspätet eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Detaillierte Angaben findest du in den Hinweisen für Bewerber und Bewerberinnen.

Die Plätze verteilen die Bezirks­regierungen. Über die landesweite Tauschbörse kannst du deinen Ausbildungsort wechseln. Die Bezirksregierung sendet dir die Zugangsdaten zusammen mit ihrem Einstellungsangebot. Voraussetzungen für einen Tausch sind:

  • gleiches oder entsprechendes Lehramt;
  • gleiche Fächerkombination;
  • gleicher Schulformschwerpunkt.

Bewerbungsrücknahme

Solltest du deine Bewerbung zurückziehen wollen, musst du dies der Bezirksregierung bei der du deine Unterlagen eingereicht hast, schriftlich mitteilen. Hast du bereits ein Einstellungsangebot erhalten, muss die Absage an die Bezirksregierung gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast.

Noten

Die Staatsprüfung besteht gem. §27 OVP aus zwei Unterrichtspraktischen Prüfungen mit zwei schriftlichen Arbeiten und einem Kolloquium. Sie werden anteilig mit 15% für die Unterrichtspraxis, 5% für die Arbeiten und 10% für das Kolloquium benotet. Zusammen ergeben sie 50% deiner Examensnote. Die restlichen 50% setzen sich aus den Langzeitbeurteilungen der Schule (25%) und des ZfsL im Seminar (25%) zusammen.

Aus deiner Examensnote und dem Mittelwert der Bachelor- und Masterabschlussnote wird deine Gesamtabschlussnote gemittelt. Sie geht neben weiteren Kriterien in die Ordnungsgruppenberechnung ein.

Nachteilsausgleich

Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.

Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Betreust du ein Kind unter 18 Jahren oder pflegst Angehörige, dann kannst du deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit ablegen. Du arbeitest dann nur 75% deiner regulären Ausbildungszeit und deine durchschnittlichen Wochenstunden reduzieren sich von 21 auf 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängert sich der Vorbereitungsdienst auf 24 statt 18 Monate.

Deine Anwärterbezüge, deine vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag wird anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhältst du dagegen durchgehend in voller Höhe.

Betreust du bereits ein Kind oder pflegst Angehörige, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Übernimmst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du diese erst nach deiner Einstellung, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses.

Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.

Hotline

Auskünfte zum Vorbereitungsdienst erhältst du an der Hotline des ZfsL NRW unter: 0211-837 1905. Bei Fragen kannst du dich auch an die Bezirksregierungen wenden.

Rechtliche Grundlagen

Grundlage deiner Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP). Zum Abschluss deiner Ausbildung legst du die am Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP orientierte Staatsprüfung ab.

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-15