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| {{Hinweis|Farbe=notice|Text= Zweimal jährlich organisiert das ZLB unter Mitwirkung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) und des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) in Essen eine Informationsveranstaltung zu wesentlichen Aspekten des Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt. Diese Veranstaltung richtet sich an zukünftige Referendar*innen. Wir kündigen an dieser Stelle den nächsten Termin an.}} | | {{Teaser|Text=Der Vorbereitungs­dienst ist, nach der universitären Ausbildung, der zweite Teil deiner Ausbildung zur Lehrkraft. Hier lernst du auf der Basis bildungs- und fachwissenschaftlicher Kenntnisse zu unterrichten und dies zunehmend eigenverantwortlich zu tun. Du schließt den Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung ab, nach deren erfolgreichem Bestehen du dich auf reguläre Lehrerstellen bewerben und in den Schuldienst eintreten kannst. |
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| | {{Hinweis|Farbe=notice|Text= |
| | ===Informationsveranstaltung=== |
| | Einmal jährlich organisiert das [[ZLB]] unter Mitwirkung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW ([[MSB]]) und des [https://www.zfsl.nrw.de/ESS/ ZfsL Essen] eine [https://zlb.uni-due.de/veranstaltungen/infos-zum-vorbereitungsdienst/ Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst]. Die nächste Informationsveranstaltung findet am '''02. November 2023''' von '''16:00 - 18:00''' Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Mehr Informationen findest du auf [https://zlb.uni-due.de/neuigkeiten/infos-zum-vorbereitungsdienst/ dieser Webseite].}} |
| | {{Hinweis|Farbe=notice|Text= |
| | ==Bewerbungsfristen== |
| | Die Bewerbung für den Einstellungstermin 01. November 2024 endet am 23. Mai 2024. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Link zur Online-Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON-Webseite]. |
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| | {{Hinweis|Farbe=notice|Text= |
| | ===Informationsveranstaltung=== |
| | Einmal jährlich organisiert das [[ZLB]] unter Mitwirkung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW ([[MSB]]) und des [https://www.zfsl.nrw.de/ESS/ ZfsL Essen] eine [https://zlb.uni-due.de/veranstaltungen/infos-zum-vorbereitungsdienst/ Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst].}} |
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| | {{Hinweis|Farbe=notice|Text= |
| | ==Bewerbungsfristen== |
| | Die Bewerbung für den Einstellungstermin 01. Mai 2025 ist vom 08. Oktober 2024 bis zum 15. November 2024 möglich. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Link zur Online-Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON-Webseite]. |
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| | ===Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienstes=== |
| | *Deine 18-monatige Ausbildung findet an einer Ausbildungsschule und an einem der [[Zentren_für_schulpraktische_Lehrerausbildung|Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) ]] statt. |
| | *Du unterrichtest selbstständig und unter Anleitung in allen studierten Fächern bzw. Lernbereichen und hospitierst in allen Handlungsfeldern des Lehrerberufs; auf Antrag kannst du eines deiner Fächer durch ein Erweiterungsfach ersetzen. |
| | *Es finden zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen du eine kurzgefasste Planung vorlegst; die Seminarausbilder*innen beraten dich, leiten dich an und geben dir ein Feedback. |
| | *Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen durchschnittlich neun Wochenstunden auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren. |
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| {{Teaser|Text=Der Vorbereitungs­dienst (früher auch Referendariat) ist, neben der universitären Ausbildung, der zweite Teil der Lehrer­ausbildung. Die Ausbildung in dieser Phase findet in den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] (vormals Studienseminare) und an der jeweiligen Ausbildungschule statt.
| | ===Einstellungstermin=== |
| Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungs­dienst sind die Bezirks­regierungen zuständig. Die Dauer des Vorbereitungs­dienstes ist für alle [[Schulformen]] in NRW einheitlich auf 18 Monate festgelegt worden. Abgeschlossen wird der Vorbereitungsdienst mit einer [[Zweite Staatsprüfung|Staatsprüfung]]. Diese berechtigt dann zum Eintritt in den Schuldienst. Mit Beginn des Vorbereitungs­dienstes erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf.}}
| | Du kannst dich zum 01. Mai eines Jahres auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden. Er wird im Einstellungsportal [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON] veröffentlicht. |
| | Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig informiert. Vorgekommen ist dies allerdings das letzte Mal vor 10 Jahren. |
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| ==Grundlegendes== | | ===Bewerbungsprozess=== |
| *Der reformierte Vorbereitungs­dienst ist an Schulen und an [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] zu leisten.
| | {{Hinweis|Farbe=success|Text = |
| *Erforderlicher Abschluss ist der „[[Master|Master of Education]]“ oder eine [[Erste Staatsprüfung]]. Hast du die [[Erste Staatsprüfung]] für ein Lehramt bzw. deinen [[Master|Master of Education]] nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Internationales/Abschluesse/Anerkennung/index.html gleichwertig geeignet anerkennen lassen].
| | Hinweis: Berücksichtige bei der Beantragung deiner Unterlagen die Vorlaufzeiten für die Terminvergabe und die Bearbeitungszeiten der Behörden. Kümmere dich also rechtzeitig um Unterlagen, wie z.B. deine Meldebescheinigung. |
| *Der neue Vorbereitungs­dienst soll inhaltlich an die im Laufe des [[Master]]­studiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schul­praktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungs­dienst gehört selbstständiger Unterricht.
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| *Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungs­termin (bei Bedarf) ist der 01. November.
| | {{Hinweis|Farbe=success|Text = |
| *Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personen­orientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektiv­gespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personen­orientierung).<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Vorbereitungsdienst/index.html</ref>
| | Hinweis: Das erweiterte Führungszeugnis muss nicht zum Bewerbungsschluss vorliegen, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin. Mit dem Ausdruck deiner Onlinebewerbung erhältst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Bezirksregierung geschickt. |
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| ==Hotline==
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| Auskünfte zum Vorbereitungsdienst (oder auch zum [[Seiteneinstieg]]) erhälst du telefonisch unter: 0211-837 1905. Bei Fragen kannst du dich auch an die [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Geschaeftsbereich/Bezirksregierungen/Adressen-Bezirksregierungen/index.html Bezirksregierungen] wenden.
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| ==Aufbau und Inhalt des Vorbereitungs­dienstes==
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| Grundlage für den Vorbereitungs­dienst bildet seit November 2011 die [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 Ordnung des Vorbereitungs­dienstes und der Staatsprüfung (OVP)] vom 10.04.2011.
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| Am Ende wird die am neuen [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/Kerncurriculum.pdf Kerncurriculum] und den Kompetenzen und Standards der [[OVP]] 2011 orientierte [[Zweite Staatsprüfung|Staatsprüfung]] abgelegt.
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| Deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet in deinen studierten [[Fächer]]n oder Lernbereichen statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. [[Kunst]]) sein. Wenn du ein [[Erweiterungsfach]] studiert hast, kann dieses eines deiner Fächer oder den dritten Lernbereich ersetzen.
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| *Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungs­unterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs.
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| *Die Seminar­ausbilder*innen besuchen die Lehramts­anwärter*innen im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichts­hospitationen bei Seminar­ausbilder*innen sowie bei Lehramtsanwärter*innen. Die Seminarausbilder*innen legen im Einvernehmen mit der Lehramts­anwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest.
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| *In deinen [[Fächer]]n finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichts­besuche statt, zu denen die Lehramts­anwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.
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| * Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
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| *Über die Ausbildung hinaus­gehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramts­anwärter*innen mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichts­praktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.<ref> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0</ref><ref> https://www.schulministerium.nrw.de/</ref>
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| ==Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit==
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| Ab November 2018 kannst du deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit ablegen. Voraussetzung dafür ist, dass du ein Kind unter 18 Jahren betreust oder einen Angehörigen pflegst.
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| Du arbeitest dann mit 75% deiner regulären Ausbildungszeit über einen Zeitraum von 24 statt 18 Monaten. Deine Ausbildungszeit reduziert sich von 21 auf durchschnittlich 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängern sich die Zeiträume für deine Unterrichtsverpflichtung von 18 auf 24 Monate und für deine selbständigen Unterrichte von 12 auf 18 Monate.
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| In den ersten drei Halbjahren findet deine Ausbildung wie üblich im ZfsL mit durchschnittlich sieben Wochenstunden statt. Im vierten Ausbildungshalbjahr ist eine Begleitung durch das Seminar in Form von personenorientierter und fachbezogener Beratung und durch Unterrichtsbesuche vorgesehen.
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| In der Schule findet die Ausbildung in den ersten drei Halbjahren mit durchschnittlich neun Wochenstunden statt, im vierten Ausbildungsjahr mit 15 Wochenstunden. Dein selbstständiger Unterricht umfasst in drei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich sechs Wochenstunden.
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| Betreust du bereits ein Kind oder pflegst du bereits einen Angehörigen, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Beginnst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung ein Kind zu betreuen oder einen Angehörigen zu pflegen, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du erst nach deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses.
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| Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.
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| Arbeitest du in Teilzeit, werden deine Anwärterbezüge, deine Vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhälst du dagegen durchgehend in voller Höhe.
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| Mehr Informationen zum Vorbereitungsdienst in Teilzeit findest du:
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| *im Portal [[SEVON]] unter [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/jspsrc/sevon/faq/sevon_faq_anzeige.jsp?thema=IV Vorbereitungsdienst in Teilzeit nach § 64 LBG]
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| *in der [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2018_17_LegPer/PM20180620_Vorbereitungsdienst/index.html Pressemitteilung des Schulministeriums vom 20. Juni 2018]
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| *in den [https://www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/teilzeitreferendariat-in-nrw-geht-an-den-start.html Fragen und Antworten zur veränderten OVP kompakt (GEW) vom 15. August 2018]
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| ==Bewerbung zum Vorbereitungsdienst==
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| {{Hinweis|Text===Allgemeine Fristen==
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| Der Einstellungstermin zum [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienst]] ist der 01. Mai jeden Jahres. Die Bewerbungsphase startet gewöhnlich Anfang Oktober und endet Mitte November. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden.}}
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| {{Hinweis|Farbe=success|Text= | |
| ==Einstellungstermin==
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| Für den Einstellungstermin zum 01. Mai 2021 kannst du dich bis zum 16. November 2020 anmelden. Eine Bewerbung nach Ende der Frist ist nicht mehr möglich. Weitere Informationen zu der Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON Webseite].
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| }} | | }} |
| | Die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst erfolgt digital über die Plattform [https://meineverwaltung.nrw/inhalt/cefbfca3-94b7-4cfd-8226-6fc5fffe6f77 SEVON]. |
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| ==Die Bewerbung== | | Bevor du dich bewirbst, lies unbedingt die ausführlichen Hinweise für Bewerber und Bewerberinnen, in denen du weitere wichtige Informationen erhältst. Du findest die Hinweise auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online?action=null Sevon-Startseite im Text] verlinkt. So wird deine Bewerbung beispielsweise nur dann angenommen, wenn alle Unterlagen und Unterschriften vorhanden sind und sie spätestens am Tag der Einreichungsfrist eingeht. Hierfür zählt das Datum des Eingangsstempels bei der Bezirksregierung und nicht das Datum des Poststempels. Du sendest deine Unterlagen an die Bezirksregierung, in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt. |
| Die Bewerbung zum [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienst]] in NRW erfolgt zunächst online. Nach dem Ausfüllen der Online­bewerbung musst du diese herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und mit den restlichen notwendigen Unterlagen per Post an die [[Bezirksregierung|Bezirks­regierung]] schicken.
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| Die Online­bewerbung muss am Stück ausgefüllt werden. Es gibt keine Möglichkeit des Zwischen­speicherns. Sobald du die Bewerbung einmal ausgefüllt hast kannst du deine Angaben nicht mehr ändern. Bei der Online­bewerbung musst du ebenfalls deine Orts­wünsche final angeben. Weitere Angaben während der Onlinebewerbung sind beispielsweise der Schnitt des Abiturs, Note und Datum des Bachelor­abschlusses und gegebenenfalls der Anspruch auf Sozialpunkte.
| | Bevor du dich bewirbst, solltest du bereits verschiedene Unterlagen bereit legen. Dazu gehören zum Beispiel: |
| | *Unterschriebener Lebenslauf |
| | *Geburtsurkunde |
| | *Bachelor- und Masterzeugnis |
| | *Bankverbindung |
| | *Steueridentifikationsnummer. |
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| Bei den Unterlagen ist deine Unterschrift viermal nötig. Dreimal im online ausgefüllten und dann ausgedruckten Antrag und einmal auf deinem Lebenslauf. Fehlende Unterschriften in deinen Bewerbungs­unterlagen führen zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
| | Alle weiteren benötigten Unterlagen findest du auf SEVON in der Rubrik [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online?action=null Hinweise zum Verfahren]. |
| Deine ausgedruckte Bewerbung und die zugehörigen Unterlagen müssen an die [[Bezirksregierung]] geschickt werden in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt. Für die Ausschlussfrist ist das Eingangs­datum bei der [[Bezirksregierung]], nicht der Poststempel oder das Absendedatum relevant.
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| Du kannst dich natürlich schon für den Vorbereitungsdienst bewerben, wenn du dein Masterstudium noch nicht vollständig abgeschlossen hast und beispielsweise gerade deine Masterarbeit schreibst. Zu einer bestimmten Nachreichfrist müssen allerdings alle Unterlagen vorhanden sein und dann musst du auch dein Masterzeugnis einreichen, womit du deinen Abschluss nachweist. Diese Frist findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON Webseite] unter den „Allgemeinen Hinweisen für Bewerberinnen und Bewerber“. Diese Fristen werden halbjährlich, für jeden neuen Beginn des Vorbereitungsdienstes, aktualisiert.
| | Bitte beachte, dass das Bachelorzeugnis bis zum Bewerbungsschluss mindestens digital eingereicht werden muss, weil deine Bewerbung sonst nicht zulässig ist. Solltest du das Bachelorzeugnis digital übermittelt haben, muss im Anschluss auch eine beglaubigte Kopie auf dem Postweg übersandt werden. |
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| Nur wenn mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig informiert. Vorgekommen ist dies allerdings das letzte Mal vor 10 Jahren.
| | Nach Abschluss deiner Online-Bewerbung musst du zwei PDF-Dokumente ausdrucken: |
| | * das Schreiben zur Beantragung eines "Erweiterten Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE)" |
| | * ein Formular zum Nachweis des Masernschutzes. |
| | Beide Dokumente findest du als ZIP-Datei in deiner Bewerbung. Achte unbedingt darauf, dass die Sicherheitseinstellungen deines Browsers den Download zulassen. |
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| ==Unterlagen== | | ===Nachreichfrist=== |
| Wenn du deine Online­bewerbung ausgefüllt und abgesendet hast erhälst du eine Übersicht über die Unterlagen, die du zusammen mit der ausgedruckten und unterschriebenen Version deiner Bewerbung per Post an die [[Bezirksregierung]] schicken musst.
| | Bestimmte Unterlagen kannst du noch nach dem Bewerbungstermin einreichen. Welche das genau sind, erfährst du in den Hinweisen für Bewerber und Bewerberinnen. Den Link dazu sowie die aktuelle Frist für die Nachreichung findest du auf [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON]. |
| Du solltest das Ausfüllen der Onlinebewerbung nicht auf die lange Bank schieben, da das Beantragen einiger Unterlagen sehr lange dauern kann (bei der Geburtsurkunde bspw. bis zu drei Wochen) und es sich bei dem als Bewerbungsschluss angegebenen Termin um eine Ausschlussfrist handelt (für den Einstellungstermin 1. Mai ist das Bewerbungsende beispielsweise der 15. November).
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| Hier ist eine Übersicht über die Unterlagen, die für die Bewerbung nötig sein können.
| | Auch das [[Masterarbeit|Masterzeugnis]] kannst du nachreichen. Dies setzt voraus, dass die UDE dem Schulministerium gegenüber deinen Masterabschluss bestätigt. Dafür benötigt sie von dir eine Einverständniserklärung. Du findest sie auf der Webseite der [https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/mitarbeiter_pw.php Mitarbeiter*in im Prüfungswesen], bei der du deine Masterarbeit angemeldet hast. Öffne dort den Button „Vorbereitungsdienst“ und lade sie dir herunter. Du findest hier auch ein Informationsschreiben, in dem du die Frist für die Einreichung der Einverständniserklärung findest. Nur eine fristgerechte Einreichung ermöglicht dir die Nachreichung deines Masterzeugnisses! |
| (Die mit einem <sup>1</sup> gekennzeichneten Unterlagen können bis zur im Bewerbungs­verfahren geltenden Frist nachgereicht werden. Diese Frist wird zum jeweiligen Bewerbungs­start in den aktuellen Unterlagen bekannt gegeben.)
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| # Druckversion deines Antrages (kann nach Absendung der Online-Bewerbung erstellt werden)
| | ===Ausbildungsorte, Ortswunsch und Tauschbörse=== |
| # Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto
| | Eine Übersicht über die Ausbildungsorte, die zum jeweiligen Einstellungstermin offen sind, findest du auf [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON]. |
| # Geburtsurkunde (beglaubigter Registerausdruck) oder ggf. Ausdruck aus dem Eheregister (Eheurkunde oder beglaubigter Registerausdruck)
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| # Bei Verheirateten: Ausdruck aus dem Eheregister (Eheurkunde oder beglaubigter Registerausdruck)
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| # Bei standesamtlich eingetragenen Lebenspartner­schaften: Ausdruck aus dem Lebenspartnerschafts­register (Lebenspartnerschafts­urkunde oder beglaubigter Registerausdruck)
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| # ggf. Geburtsurkunde(n) der Kinder/des Kindes / (beglaubigter Registerausdruck) oder Schwangerschaftsbescheinigung mit Datum der erwarteten Niederkunft
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| # amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises über die Hochschul­zugangs­berechtigung (in der Regel Abiturzeugnis)
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| # ggf. Bescheinigung über die [[Bachelor-Master:Fachpraktische_Tätigkeit|Fachpraktische Tätigkeit]] <sup>1</sup> (nur im Lehramt an [[Berufskolleg]]s)
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| #Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht <sup>1</sup> (bei einer Ausbildung in den [[Fächer]]n [[Evangelische Religionslehre|Evangelische]], [[Katholische Religionslehre|Katholische]] oder Islamische Religionslehre)
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| # für eine Ausbildung im [[Fächer|Fach]] [[Sport]] den Nachweis über einen erfolgreich abgeleisteten „Erste-Hilfe-Kurs“ <sup>1</sup> sowie die Bescheinigung über den Erwerb des „Deutschen Rettungs­schwimmabzeichen“ <sup>1</sup> (der deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes oder des Arbeiter-Samariter-Bundes) in Gold, Silber oder Bronze (die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Einstellungstermins nicht älter als vier Jahre sein).
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| #ggf. Nachweise der Wartezeit nach § 6 des [[LABG|Lehrerausbildungsgesetzes]] von 2009 (z.B. bei geleistetem Wehr- oder Zivildienst)
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| #ggf. Nachweis zu sonstigen sozialen Kriterien
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| #ggf. Meldebescheinigung als Nachweis entsprechender sozialer Kriterien (nicht älter als drei Monate)
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| #ggf. amtlich beglaubigte Kopie des gültigen Aufenthaltstitels (nur bei Nicht-EU-Staatsangehörigen).
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| # Erweitertes Führungszeugnis
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| Bewerber*innen, die ihr Lehramts­studium in Nordrhein-​Westfalen absolviert haben:
| | In deiner Bewerbung gibst du Ortswünsche an. Dabei kannst du bestimmte Lebensumstände wie eine Ehe, Kinder, die Pflege von Angehörigen, eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu Schwerbehinderung geltend machen. Du weist sie mit Dokumenten nach, die nicht älter als drei Monate sein dürfen, ausgenommen der Schwerbehinderten- und der Gleichstellungsnachweis. Reiche sie bis zum Bewerbungsschluss ein, denn verspätet eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Detaillierte Angaben findest du in den [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online?action=null Hinweisen für Bewerber und Bewerberinnen]. |
| *amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die [[Erste Staatsprüfung]] <sup>1</sup> (ist auch von Absolvent*innen des nordrheinwestfälischen Modellversuchs „Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“ / Bachelor-/Masterstudiengang nach altem Recht vorzulegen)
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| oder | |
| *amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses als [[Master|Master of Education]] gemäß [[LZV|Lehramtszugangsverordnung]] <sup>1</sup> (nach neuem Recht)
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| und
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| *amtlich beglaubigte Kopien aller Hochschulabschlüsse (i. d. Regel [[Zeugnis|Bachelorzeugnis]]), die vor Beginn des nordrhein-westfälischen Masterstudiums ([[Master|Master of Education]]) nach neuem Recht abgelegt wurden (Vorlage bis zum Bewerbungsschluss)
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| *ggf. eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über eine Erweiterungsprüfung <sup>1</sup>
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| Bewerber*innen, die ihr Lehramtsstudium außerhalb des Landes Nordrhein-​Westfalen absolviert haben:
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| *amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses <sup>1</sup> über die anerkannte(n) Prüfung(en)
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| und
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| *eine amtlich beglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheides <sup>1</sup>
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| und | |
| *ggf. amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über eine Erweiterungsprüfung mit Anerkennungsbescheid <sup>1</sup>
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| ===Erweitertes Führungszeugnis===
| | Die Plätze verteilen die [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/bezirksregierungen/adressen-der-bezirksregierungen Bezirks­regierungen]. Über die [http://www.tauschboerse.nrw.de/ landesweite Tauschbörse] kannst du deinen Ausbildungsort wechseln. Die Bezirksregierung sendet dir die Zugangsdaten zusammen mit ihrem Einstellungsangebot. Voraussetzungen für einen Tausch sind: |
| Das erweiterte Führungszeugnis muss der [[Bezirksregierung|Bezirks­regierung]] nicht zum Bewerbungsschluss, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin vorliegen. Mit dem Ausdruck deiner Online-​Bewerbung erhälst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die [[Bezirksregierung|Bezirks­regierung]] geschickt.
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| | *gleiches oder entsprechendes Lehramt; |
| | *gleiche Fächerkombination; |
| | *gleicher Schulformschwerpunkt. |
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| ===Geburtsurkunde=== | | ===Bewerbungsrücknahme=== |
| Um eine Geburtsurkunde zu beantragen hast du zwei Möglichkeiten. Im Internet gibt es kostenpflichtige Angebote (z.B. Standesamt.com), über die Urkunden beantragt werden können. Die Kosten betragen 3,95 Euro an die Webseite und eine Bearbeitungsgebühr von cirka 10 Euro an das zuständige Standesamt [Stand Juli 2017]. Meist können die Urkunden aber auch über die Webseite des Standesamts deines Geburtsortes beantragt werden. Wenn dieses kein Online-Formular zur Verfügung stellt, kannst du auch per E-Mail oder Post einen Antrag stellen.
| | Solltest du deine Bewerbung zurückziehen wollen, musst du dies der Bezirksregierung bei der du deine Unterlagen eingereicht hast, schriftlich mitteilen. Hast du bereits ein Einstellungsangebot erhalten, muss die Absage an die Bezirksregierung gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast. |
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| ==Sozialpunkte== | | ===Noten=== |
| Die nachfolgende Übersicht gibt dir einen Überblick über die Anzahl der nach allgemeiner Verwaltungspraxis zuerkannten Sozialpunkte. | | Die Staatsprüfung besteht gem. [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000681 §27 OVP] aus zwei Unterrichtspraktischen Prüfungen mit zwei schriftlichen Arbeiten und einem Kolloquium. Sie werden anteilig mit 15% für die Unterrichtspraxis, 5% für die Arbeiten und 10% für das Kolloquium benotet. Zusammen ergeben sie 50% deiner Examensnote. Die restlichen 50% setzen sich aus den Langzeitbeurteilungen der Schule (25%) und des ZfsL im Seminar (25%) zusammen. |
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| *Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft (3)
| | Aus deiner Examensnote und dem Mittelwert der Bachelor- und Masterabschlussnote wird deine Gesamtabschlussnote gemittelt. Sie geht neben weiteren Kriterien in die [[Abschlussnoten|Ordnungsgruppenberechnung]] ein. |
| *Alleinige Verantwortung für einen anerkannten Pflegefall (12)
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| *Mitbetreuung eines Pflegefalls (4)
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| *Alleinstehende(r) mit minderjährigen Kind(ern) im eigenen Haushalt (9)
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| *Ortsgebundenes Ausbildungsverhältnis oder Beschäftigungs­verhältnis der Partner*in (im Falle der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt nicht für die eheähnliche Gemeinschaft) (2)
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| *Minderjährige Kinder, pro Kind (4)
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| *Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen (2)
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| *Schwerbehinderung, je nach GdB (5-10)
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| *Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerber*innen (5)
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| *Sonstige soziale Gründe nach Anerkennung durch die [[Bezirksregierung|Bezirks­regierung]] (1)
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| *Mitgliedschaft in einer gewählten Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften (z.B. Ratsmandat bei einer Kommune) (9)
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| Die Begründung der sozialen Kriterien muss anhand von Urkunden und Bescheinigungen erfolgen. Bescheinigungen dürfen bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als drei Monate sein. Dies gilt jedoch nicht für den Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Die Nachweise (im Original oder als beglaubigte Kopie) müssen bis zum Bewerbungsschluss eingereicht werden, da verspätet eingereichte Nachweise nicht mehr berücksichtigt werden.
| | ===Nachteilsausgleich=== |
| | Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt. |
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| Detaillierte Angaben zu den einzelnen Urkunden und Bescheinigungen findest du in den Hinweisen zur Bewerbung auf der Seite [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON].
| | ===Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit=== |
| | Betreust du ein Kind unter 18 Jahren oder pflegst Angehörige, dann kannst du deinen [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=17404&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=460351 Vorbereitungsdienst in Teilzeit] ablegen. Du arbeitest dann nur 75% deiner regulären Ausbildungszeit und deine durchschnittlichen Wochenstunden reduzieren sich von 21 auf 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängert sich der Vorbereitungsdienst auf 24 statt 18 Monate. |
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| ==Sonstiges==
| | Deine [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online?action=null Anwärterbezüge], deine vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag wird anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhältst du dagegen durchgehend in voller Höhe. |
| ===Ausbildungsorte===
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| Eine Übersicht über die Ausbildungsorte die zum jeweiligen Einstellungstermin offen sind wird zum Bewerbungsstart, zusammen mit den Unterlagen zum Bewerbungsverfahren, welche die aktuellen Termine und Fristen beinhalten, auf der Internetplattform [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON] veröffentlicht.
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| ===Bewerbungsrücknahme===
| | Betreust du bereits ein Kind oder pflegst Angehörige, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Übernimmst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du diese erst nach deiner Einstellung, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses. |
| Solltest du nach deiner Bewerbung doch kein Interesse an der Einstellung in den Vorbereitungs­dienst haben, musst du dies der [[Bezirksregierung|Bezirks­regierung]] bei der du deine Unterlagen eingereicht hast schriftlich mitteilen. Wenn du bereits ein Einstellungsangebot erhalten hast, muss die Absage an die [[Bezirksregierung|Bezirks­regierung]] gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast. In den Hinweisunterlagen zum Bewerbungsverfahren bittet das Ministerium darum zu beachten, ''„dass Bewerberinnen und Bewerber, die nach Durchführung eines Zulassungsverfahrens den Vorbereitungsdienst ohne wichtigen Grund nicht antreten, in einem etwaigen Zulassungsverfahren des nächsten Einstellungstermins nicht berücksichtigt werden. Die genauen Konsequenzen kannst du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON Webseite] in den allgemeinen Hinweisen für Bewerberinnen und Bewerber nachlesen.
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| ''Die Einstellung erfolgt auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines Vorbereitungs­dienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat. Sie soll auch dann nicht erfolgen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber nach einer früheren Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst die Wiedereinstellung beantragt, es sei denn, dass die Beendigung aus wichtigem Grund auf eigenen Antrag erfolgt ist. Wichtige Gründe sind insbesondere Familienzusammenführung, Kindererziehung, alleinige Verantwortung für einen ärztlich anerkannten Pflegefall, längere schwere Erkrankung oder berufliche Weiterqualifizierung für den Lehrerberuf außerhalb eines Vorbereitungsdienstes; ausbildungsfachliche Gründe sind keine wichtigen Gründe.“ '' ([https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 §5 Abs. 2 OVP - Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen])
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| ===Tauschbörse===
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| Wenn du den dir angebotenen Ort des [[ZfsL|Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung]] gegen einen anderen Ort tauschen willst, findest du im Internet eine [http://www.tauschboerse.nrw.de/ landesweite Tauschbörse]. Der Zugang zur Tauschbörse wird in jedem Bewerbungsverfahren durch ein Passwort geschützt. Dies bedeutet, dass nach Öffnen des Links, der auf der Internetseite der [[Bezirksregierung|Bezirks­regierung]] Münster hinterlegt ist, ein Benutzername und ein Kennwort eingegeben werden müssen, um auf die Tauschbörse zugreifen zu können. Benutzername und Kennwort werden euch mit dem Einstellungsangebot schriftlich durch die [[Bezirksregierung|Bezirks­regierung]] mitgeteilt. Voraussetzungen für einen Tausch sind:
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| *gleiches oder entsprechendes Lehramt;
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| *gleiche [[Fächerkombination]];
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| *gleicher Schulformschwerpunkt.
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| ==Fragen und Antworten zum Vorbereitungs­dienst==
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| *[http://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/pdf/Informationen-zur-Einstellung-in-den-Vorbereitungsdienst.pdf Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf]
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| *[https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium_nach_LPO_2009/Vorbereitungsdienst/index.html Antworten des MSW zu häufig gestellten Fragen zum reformierten Vorbereitungsdienst]
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| | Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt. |
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| ==Quellen== | | ===Hotline=== |
| <references />
| | Auskünfte zum Vorbereitungsdienst erhältst du an der Hotline des [https://www.zfsl.nrw.de/ ZfsL NRW] unter: 0211-837 1905. Bei Fragen kannst du dich auch an die [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/bezirksregierungen/adressen-der-bezirksregierungen Bezirksregierungen] wenden. |
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| {{Gültigkeit|DATUM=2021-01-07|KOMMENTAR=in Bearbeitung!!}}
| | ===Rechtliche Grundlagen=== |
| | Grundlage deiner Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist die [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP)]. Zum Abschluss deiner Ausbildung legst du die am [https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Kerncurriculum.pdf Kerncurriculum] und den Kompetenzen und Standards der OVP orientierte Staatsprüfung ab. |
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| | {{Gültigkeit|DATUM=2024-12-15|KOMMENTAR=Aktuelles-Seite: Infoboxen aktuell halten, Hotline überprüfen (steht auf der Sevon-Startseite ganz unten), Stand November: Termine für nächste Anmeldephase noch nicht online, im Dezember nochmal schauen (Lea).}} |
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| [[Kategorie: Schulen/Lehrer]] | | [[Kategorie: Schulen/Lehrkräfte]] |
Der Vorbereitungsdienst ist, nach der universitären Ausbildung, der zweite Teil deiner Ausbildung zur Lehrkraft. Hier lernst du auf der Basis bildungs- und fachwissenschaftlicher Kenntnisse zu unterrichten und dies zunehmend eigenverantwortlich zu tun. Du schließt den Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung ab, nach deren erfolgreichem Bestehen du dich auf reguläre Lehrerstellen bewerben und in den Schuldienst eintreten kannst.
Informationsveranstaltung
Einmal jährlich organisiert das ZLB unter Mitwirkung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) und des ZfsL Essen eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst.
Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
- Deine 18-monatige Ausbildung findet an einer Ausbildungsschule und an einem der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) statt.
- Du unterrichtest selbstständig und unter Anleitung in allen studierten Fächern bzw. Lernbereichen und hospitierst in allen Handlungsfeldern des Lehrerberufs; auf Antrag kannst du eines deiner Fächer durch ein Erweiterungsfach ersetzen.
- Es finden zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen du eine kurzgefasste Planung vorlegst; die Seminarausbilder*innen beraten dich, leiten dich an und geben dir ein Feedback.
- Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen durchschnittlich neun Wochenstunden auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren.
Einstellungstermin
Du kannst dich zum 01. Mai eines Jahres auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden. Er wird im Einstellungsportal SEVON veröffentlicht.
Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig informiert. Vorgekommen ist dies allerdings das letzte Mal vor 10 Jahren.
Bewerbungsprozess
Hinweis: Berücksichtige bei der Beantragung deiner Unterlagen die Vorlaufzeiten für die Terminvergabe und die Bearbeitungszeiten der Behörden. Kümmere dich also rechtzeitig um Unterlagen, wie z.B. deine Meldebescheinigung.
Hinweis: Das erweiterte Führungszeugnis muss nicht zum Bewerbungsschluss vorliegen, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin. Mit dem Ausdruck deiner Onlinebewerbung erhältst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Bezirksregierung geschickt.
Die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst erfolgt digital über die Plattform SEVON.
Bevor du dich bewirbst, lies unbedingt die ausführlichen Hinweise für Bewerber und Bewerberinnen, in denen du weitere wichtige Informationen erhältst. Du findest die Hinweise auf der Sevon-Startseite im Text verlinkt. So wird deine Bewerbung beispielsweise nur dann angenommen, wenn alle Unterlagen und Unterschriften vorhanden sind und sie spätestens am Tag der Einreichungsfrist eingeht. Hierfür zählt das Datum des Eingangsstempels bei der Bezirksregierung und nicht das Datum des Poststempels. Du sendest deine Unterlagen an die Bezirksregierung, in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt.
Bevor du dich bewirbst, solltest du bereits verschiedene Unterlagen bereit legen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Unterschriebener Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Bachelor- und Masterzeugnis
- Bankverbindung
- Steueridentifikationsnummer.
Alle weiteren benötigten Unterlagen findest du auf SEVON in der Rubrik Hinweise zum Verfahren.
Bitte beachte, dass das Bachelorzeugnis bis zum Bewerbungsschluss mindestens digital eingereicht werden muss, weil deine Bewerbung sonst nicht zulässig ist. Solltest du das Bachelorzeugnis digital übermittelt haben, muss im Anschluss auch eine beglaubigte Kopie auf dem Postweg übersandt werden.
Nach Abschluss deiner Online-Bewerbung musst du zwei PDF-Dokumente ausdrucken:
- das Schreiben zur Beantragung eines "Erweiterten Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE)"
- ein Formular zum Nachweis des Masernschutzes.
Beide Dokumente findest du als ZIP-Datei in deiner Bewerbung. Achte unbedingt darauf, dass die Sicherheitseinstellungen deines Browsers den Download zulassen.
Nachreichfrist
Bestimmte Unterlagen kannst du noch nach dem Bewerbungstermin einreichen. Welche das genau sind, erfährst du in den Hinweisen für Bewerber und Bewerberinnen. Den Link dazu sowie die aktuelle Frist für die Nachreichung findest du auf SEVON.
Auch das Masterzeugnis kannst du nachreichen. Dies setzt voraus, dass die UDE dem Schulministerium gegenüber deinen Masterabschluss bestätigt. Dafür benötigt sie von dir eine Einverständniserklärung. Du findest sie auf der Webseite der Mitarbeiter*in im Prüfungswesen, bei der du deine Masterarbeit angemeldet hast. Öffne dort den Button „Vorbereitungsdienst“ und lade sie dir herunter. Du findest hier auch ein Informationsschreiben, in dem du die Frist für die Einreichung der Einverständniserklärung findest. Nur eine fristgerechte Einreichung ermöglicht dir die Nachreichung deines Masterzeugnisses!
Ausbildungsorte, Ortswunsch und Tauschbörse
Eine Übersicht über die Ausbildungsorte, die zum jeweiligen Einstellungstermin offen sind, findest du auf SEVON.
In deiner Bewerbung gibst du Ortswünsche an. Dabei kannst du bestimmte Lebensumstände wie eine Ehe, Kinder, die Pflege von Angehörigen, eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu Schwerbehinderung geltend machen. Du weist sie mit Dokumenten nach, die nicht älter als drei Monate sein dürfen, ausgenommen der Schwerbehinderten- und der Gleichstellungsnachweis. Reiche sie bis zum Bewerbungsschluss ein, denn verspätet eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Detaillierte Angaben findest du in den Hinweisen für Bewerber und Bewerberinnen.
Die Plätze verteilen die Bezirksregierungen. Über die landesweite Tauschbörse kannst du deinen Ausbildungsort wechseln. Die Bezirksregierung sendet dir die Zugangsdaten zusammen mit ihrem Einstellungsangebot. Voraussetzungen für einen Tausch sind:
- gleiches oder entsprechendes Lehramt;
- gleiche Fächerkombination;
- gleicher Schulformschwerpunkt.
Bewerbungsrücknahme
Solltest du deine Bewerbung zurückziehen wollen, musst du dies der Bezirksregierung bei der du deine Unterlagen eingereicht hast, schriftlich mitteilen. Hast du bereits ein Einstellungsangebot erhalten, muss die Absage an die Bezirksregierung gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast.
Noten
Die Staatsprüfung besteht gem. §27 OVP aus zwei Unterrichtspraktischen Prüfungen mit zwei schriftlichen Arbeiten und einem Kolloquium. Sie werden anteilig mit 15% für die Unterrichtspraxis, 5% für die Arbeiten und 10% für das Kolloquium benotet. Zusammen ergeben sie 50% deiner Examensnote. Die restlichen 50% setzen sich aus den Langzeitbeurteilungen der Schule (25%) und des ZfsL im Seminar (25%) zusammen.
Aus deiner Examensnote und dem Mittelwert der Bachelor- und Masterabschlussnote wird deine Gesamtabschlussnote gemittelt. Sie geht neben weiteren Kriterien in die Ordnungsgruppenberechnung ein.
Nachteilsausgleich
Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.
Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit
Betreust du ein Kind unter 18 Jahren oder pflegst Angehörige, dann kannst du deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit ablegen. Du arbeitest dann nur 75% deiner regulären Ausbildungszeit und deine durchschnittlichen Wochenstunden reduzieren sich von 21 auf 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängert sich der Vorbereitungsdienst auf 24 statt 18 Monate.
Deine Anwärterbezüge, deine vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag wird anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhältst du dagegen durchgehend in voller Höhe.
Betreust du bereits ein Kind oder pflegst Angehörige, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Übernimmst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du diese erst nach deiner Einstellung, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses.
Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.
Hotline
Auskünfte zum Vorbereitungsdienst erhältst du an der Hotline des ZfsL NRW unter: 0211-837 1905. Bei Fragen kannst du dich auch an die Bezirksregierungen wenden.
Rechtliche Grundlagen
Grundlage deiner Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP). Zum Abschluss deiner Ausbildung legst du die am Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP orientierte Staatsprüfung ab.
Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-15