BAföG: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
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Das [[BAföG]] (Bundesausbildungsförderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
==BAföG an der UDE beantragen==
Wenn du einen BAföG-Antrag stellen möchtest, kannst du das beim [[Studierendenwerk]] tun. Ausführliche Informationen dazu findest du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/ Webseite des Studierendenwerks]. Dort gibt es auch ein [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/faq/ FAQ zum BAföG-Antrag]. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktiere deine zuständige Sachbearbeiter*in. Wer für dich zuständig ist, kannst du ebenfalls auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Webseite des Studierendenwerks] nachschauen.
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Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten, denn die finanzielle Förderung wird nicht rückwirkend bewilligt, sondern erst ab dem Eingang des Antrags. Das Studierendenwerk empfiehlt, den vollständigen Antrag idealerweise vier Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu beantragen.  


Wenn du dein Studium gerade erst beginnst, solltest du den Antrag stellen, sobald du den Zulassungsbescheid erhalten hast. Für Nachrücker*innen gibt es einen formlosen Antrag zur Fristwahrung. Alle Formulare findest du auf dieser Seite des [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/formulare Studierendenwerks].
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==Förderdauer==
Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für die Zeit bewilligt, die in den Studien- und Prüfungsordnungen deiner Fächer als Regelstudienzeit festgelegt ist. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Förderdauer auch über die Regelstudienzeit verlängert werden, z. B. wenn du [[Studium mit Kind|Kinder erziehst]] oder in einem Hochschulgremium oder in einer [[Fachschaften|Fachschaft]] mitarbeitest. 


== BAföG in Duisburg-Essen==
==Leistungsnachweise nach dem 4. Semester==
Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt eine Leistungsübersicht vorlegen, die bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele [[Credit Points|{{Lang|en|Credit Points}}(CP)]] du in den jeweiligen Teilstudiegängen erreicht haben musst, zeigt dir die [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ BAföG – Leistungsübersicht §48].


Ansprechpartner in Bezug auf das BAföG für Studierende der [[Universität Duisburg-Essen]] sind die entsprechenden Sacharbeiter des [[Studentenwerk|Studentenwerks]].<br>
==Ansprechpersonen und Beratung==
Sprechzeiten sind <BLANK text="hier">http://studentenwerk.essen-duisburg.de/finanzierung/bafoeg/ansprechpartner/</BLANK> verlinkt.<br><br>
Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Website des Studierendenwerks] eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.  
'''Regelung zur Eignungsbescheinigung für Lehramtsstudierende'''
Die UDE hat sich für die Lehramtsstudiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. Semester beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Studierende, die die definierte Mindestanzahl an CP
erreicht haben, drucken einfach selbst ihren Notenspiegel mit den bisher erreichten CP aus und legen diesen dem BAföG-Amt vor.
Ausführliche Informationen erhaltet ihr  <blank text="hier:">http://zlb.uni-due.de/documents/ba-ma/BAfoeG-Leistungsbescheinigung_2013.pdf</BLANK>


== Aktuelle Reformen ==
{{Fluid}}
Nachdem der Bundesrat und die Landesregierungen dem 23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugestimmt haben, kommt es neben einer Erhöhung des BAföG zu einigen weiteren Änderungen. <br>
[[Kategorie:Finanzielles]]
Die wesentlichen davon sind die folgenden:
* Rückwirkend zum 01.10.2010 steigt der Einkommensfreibetrag (Elternfreibetrag) im BAföG um 3% und die Bedarfsätze werden um 2% angebhoben. Der Förderungshöchssatz steigt somit auf 670 EURO monatlich.
* Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden.
* Der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erbracht werden.
* Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die BAföG-Altersgrenze flexibler: Für BA-Absolventen, die nach ihrem Abschluss erst mal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein Masterstudium beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt.
* Alle in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden werden künftig gleich behandelt.
 
Weitere Informationen siehe <blank text="hier>http://www.bafoeg.bmbf.de/de/493.php</blank>
 
 
==Links==
*<BLANK text = "BAFöG-Amt">http://studentenwerk.essen-duisburg.de/finanzierung/bafoeg/</BLANK>
*<BLANK text="Das neue BAföG">http://www.bafoeg.bmbf.de/</BLANK>


 
{{Gültigkeit|DATUM=2025-04-08|Kommentar= Leistungsübersicht wird von Florian aktualisiert mit Info an uns, neu: Aufteilung 60 CP auf Teilstudiengänge entfällt}}
== Verwandte Seiten ==
*[[Studentenwerk]]
 
 
[[Kategorie:Finanzielles]]
[[Kategorie:Institutionen außerhalb der UDE]]
[[Kategorie:Studileben]]

Aktuelle Version vom 21. November 2024, 10:02 Uhr

Das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.

BAföG an der UDE beantragen

Wenn du einen BAföG-Antrag stellen möchtest, kannst du das beim Studierendenwerk tun. Ausführliche Informationen dazu findest du auf der Webseite des Studierendenwerks. Dort gibt es auch ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktiere deine zuständige Sachbearbeiter*in. Wer für dich zuständig ist, kannst du ebenfalls auf der Webseite des Studierendenwerks nachschauen.


Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten, denn die finanzielle Förderung wird nicht rückwirkend bewilligt, sondern erst ab dem Eingang des Antrags. Das Studierendenwerk empfiehlt, den vollständigen Antrag idealerweise vier Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu beantragen.

Wenn du dein Studium gerade erst beginnst, solltest du den Antrag stellen, sobald du den Zulassungsbescheid erhalten hast. Für Nachrücker*innen gibt es einen formlosen Antrag zur Fristwahrung. Alle Formulare findest du auf dieser Seite des Studierendenwerks.

Förderdauer

Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für die Zeit bewilligt, die in den Studien- und Prüfungsordnungen deiner Fächer als Regelstudienzeit festgelegt ist. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Förderdauer auch über die Regelstudienzeit verlängert werden, z. B. wenn du Kinder erziehst oder in einem Hochschulgremium oder in einer Fachschaft mitarbeitest.

Leistungsnachweise nach dem 4. Semester

Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt eine Leistungsübersicht vorlegen, die bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele Credit Points(CP) du in den jeweiligen Teilstudiegängen erreicht haben musst, zeigt dir die BAföG – Leistungsübersicht §48.

Ansprechpersonen und Beratung

Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der Website des Studierendenwerks eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-08