BAföG: Unterschied zwischen den Versionen

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Das BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
Das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
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== BAföG in Duisburg-Essen==
Ansprechpartner in Bezug auf das BAföG für Studierende der [[Universität Duisburg-Essen]] sind die entsprechenden Sacharbeiter des [[Studentenwerk|Studentenwerks]]. Die Sprechzeiten sind <BLANK text="hier">http://studentenwerk.essen-duisburg.de/finanzierung/bafoeg/ansprechpartnerinnen/</BLANK> verlinkt.


'''Regelung zur Eignungsbescheinigung für Lehramtsstudierende:'''
==BAföG an der UDE beantragen==
Die [[UDE]] hat sich für die Lehramts&shy;studiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. [[Semester]] beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Studierende, die die definierte Mindestanzahl an [[Credit Points|CP]] erreicht haben, drucken einfach selbst ihren Notenspiegel mit den bisher erreichten [[Credit Points|CP]] aus und legen diesen dem BAföG-Amt vor.  
Wenn du einen BAföG-Antrag stellen möchtest, kannst du das beim [[Studierendenwerk]] tun. Ausführliche Informationen dazu findest du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/ Webseite des Studierendenwerks]. Dort gibt es auch ein [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/faq/ FAQ zum BAföG-Antrag]. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktiere deine zuständige Sachbearbeiter*in. Wer für dich zuständig ist, kannst du ebenfalls auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Webseite des Studierendenwerks] nachschauen.
Ausführliche Informationen gibt es <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/ba-ma/2014-03-12_BAf%C3%B6G-Leistungsbescheinigung_Info.pdf</BLANK>.
{{Hinweis|Farbe=danger|Text =
Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten, denn die finanzielle Förderung wird nicht rückwirkend bewilligt, sondern erst ab dem Eingang des Antrags. Das Studierendenwerk empfiehlt, den vollständigen Antrag idealerweise vier Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu beantragen.  


== Aktuelle Reformen ==
Wenn du dein Studium gerade erst beginnst, solltest du den Antrag stellen, sobald du den Zulassungsbescheid erhalten hast. Für Nachrücker*innen gibt es einen formlosen Antrag zur Fristwahrung. Alle Formulare findest du auf dieser Seite des [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/formulare Studierendenwerks].
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat weitreichende Reformen beim BAföG bekannt gegeben: So wird der Bund ab 1. Januar 2015 vollständig die Finanzierung der Ausbildungs&shy;förderung übernehmen. Zudem wird der Kreis der BAföG-Berechtigten zum [[WiSe]] 2016/17 erweitert und der Höchstbetrag der Förderung angehoben. Insbesondere Studierwilligen aus dem Mittelstand soll damit der Zugang zum Studium erleichtert werden.
Bislang war der Bund mit 65 Prozent an der Finanzierung des BAföG beteiligt, die restlichen 35 Prozent wurden vom jeweiligen Bundesland aufgebracht. Durch die komplette Übernahme der Finanzierung durch den Bund sollen die Länder pro Jahr um 1,17 Milliarden Euro entlastet werden. Zusätzlich ist eine Grundgesetz&shy;änderung vorgesehen, um ein dauerhaftes Engagement des Bundes in der Hochschul&shy;finanzierung zu ermöglichen.
 
 
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{{Box|Farbe=blue|Überschrift=BAföG|Text=
{{Infobox Institution
|abkuerzung=BAföG
|langname=Amt für Ausbildungs&shy;förderung
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==Förderdauer==
Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für die Zeit bewilligt, die in den Studien- und Prüfungsordnungen deiner Fächer als Regelstudienzeit festgelegt ist. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Förderdauer auch über die Regelstudienzeit verlängert werden, z. B. wenn du [[Studium mit Kind|Kinder erziehst]] oder in einem Hochschulgremium oder in einer [[Fachschaften|Fachschaft]] mitarbeitest. 


==Leistungsnachweise nach dem 4. Semester==
Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt eine Leistungsübersicht vorlegen, die bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele [[Credit Points|{{Lang|en|Credit Points}}(CP)]] du in den jeweiligen Teilstudiegängen erreicht haben musst, zeigt dir die [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ BAföG – Leistungsübersicht §48].


 
==Ansprechpersonen und Beratung==
Nachdem der Bundesrat und die Landesregierungen dem 23. Gesetz zur Änderung des Bundes&shy;ausbildungs&shy;förderungs&shy;gesetzes zugestimmt haben, kommt es neben einer Erhöhung des BAföG zu einigen weiteren Änderungen.
Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Website des Studierendenwerks] eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.  
Die wesentlichen davon sind die folgenden:
* Zum WiSe 2016/17 sind die Bedarfssätze um sieben Prozent gestiegen. Der Förderungs&shy;höchstsatz für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, liegt jetzt bei 735 Euro monatlich.
* Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden.
* Der [[Leistungsnachweis]] soll statt durch individuelle Professoren&shy;bescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen ([[ECTS]]) erbracht werden.
* Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die BAföG-Altersgrenze flexibler: Für [[BA|BA-Absolventen]], die nach ihrem Abschluss erst mal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein [[Master|Masterstudium]] beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt.
* Alle in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebens&shy;partnerschaft Lebenden werden künftig gleich behandelt.
 
==Siehe auch==
*<BLANK text="BAföG-Amt">http://studentenwerk.essen-duisburg.de/finanzierung/bafoeg/</BLANK>
*<BLANK text="Das neue BAföG">http://www.bafoeg.bmbf.de/</BLANK>
 
== Verwandte Seiten ==
[[Studentenwerk]]


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[[Kategorie:Finanzielles]]
[[Kategorie:Finanzielles]]


{{Gültigkeit|Datum=2018-04-08}}
{{Gültigkeit|DATUM=2025-04-08|Kommentar= Leistungsübersicht wird von Florian aktualisiert mit Info an uns, neu: Aufteilung 60 CP auf Teilstudiengänge entfällt}}
 
<!--Erhöhung eintragen; stimmt der Name noch?-->

Aktuelle Version vom 21. November 2024, 10:02 Uhr

Das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.

BAföG an der UDE beantragen

Wenn du einen BAföG-Antrag stellen möchtest, kannst du das beim Studierendenwerk tun. Ausführliche Informationen dazu findest du auf der Webseite des Studierendenwerks. Dort gibt es auch ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktiere deine zuständige Sachbearbeiter*in. Wer für dich zuständig ist, kannst du ebenfalls auf der Webseite des Studierendenwerks nachschauen.


Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten, denn die finanzielle Förderung wird nicht rückwirkend bewilligt, sondern erst ab dem Eingang des Antrags. Das Studierendenwerk empfiehlt, den vollständigen Antrag idealerweise vier Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu beantragen.

Wenn du dein Studium gerade erst beginnst, solltest du den Antrag stellen, sobald du den Zulassungsbescheid erhalten hast. Für Nachrücker*innen gibt es einen formlosen Antrag zur Fristwahrung. Alle Formulare findest du auf dieser Seite des Studierendenwerks.

Förderdauer

Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für die Zeit bewilligt, die in den Studien- und Prüfungsordnungen deiner Fächer als Regelstudienzeit festgelegt ist. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Förderdauer auch über die Regelstudienzeit verlängert werden, z. B. wenn du Kinder erziehst oder in einem Hochschulgremium oder in einer Fachschaft mitarbeitest.

Leistungsnachweise nach dem 4. Semester

Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt eine Leistungsübersicht vorlegen, die bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele Credit Points(CP) du in den jeweiligen Teilstudiegängen erreicht haben musst, zeigt dir die BAföG – Leistungsübersicht §48.

Ansprechpersonen und Beratung

Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der Website des Studierendenwerks eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-08